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- Jürgen von Strengler - 06.06.2009 Zitat:Original von Vinzenz Bailey Es steht in den Veto Regung NICHTS über einbeziehung von Historische grunden also können auch die nicht als Veto zurück weisung mit den Haren herbei geführt werden ,auch das steht in den Veto text. Nächstes mahl kommt eine zurück aus der Versunkenheit und fordert sein Staatsgebiet zurrück weil er seine Rechte nie aufgegeben hat und den Neuen Staat auf dem gebiet müste dan sich verziehen.. - Gerd Falkenstein - 06.06.2009 So, Schluss jetzt mit der antragsfremden Diskussion hier! Für so etwas gibt es das Foyer! - Gerd Falkenstein - 06.06.2009 Zitat:Original von Jürgen von Strengler Herr von Strengler, logisches Denken ist wohl nicht ihre Stärke? Wenn Sie die Erklärung des Direktoriums genau gelesen hätten, würden Sie alles wissen. Und die Meinung des Direktoriums wurde so gebildet und sie wird nun auch so vertreten. Damit ist diese Debatte für mich auch beendet. - Jürgen von Strengler - 06.06.2009 Ich habe völlig logisch gedacht und auch kombiniert alles auser die Regeln die zum gültigen Veto führen ,oder nicht..is unwichtig . Eine Abweisung begründung ..gibt es nicht und im Foyer hat diese Diskusion nichts zu suchen es sei dan man ist scharf auf noch mehr Streiterreimen.. - Friederike Fresse - 06.06.2009 Auf Wunsch des Direktoriums zurückgezogen! - Jürgen von Strengler - 06.06.2009 §7 Vetorecht 1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt das Direktorium ebenfalls ein Vetorecht. 2. Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen. 3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten. 4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig. 5. Ein Veto muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden (7 Tagen) nach Feststellung der Gültigkeit des Antrages, durch Einleitung eines Eintragsverfahrens (gen. Kartenverfahren) seitens des Direktoriums, schriftlich im entsprechenden Thread des Kartenverfahrens erfolgen. Die Vetofrist beginnt grundsätzlich offiziell erst mit Einleitung des Kartenverfahrens durch das Direktorium. 6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden. 7. Das Direktorium darf im Falle der Erweiterung ein Veto aussprechen, falls die Erweiterung nicht simuliert wird. Unser Veto ist mit kein dieser Punkten in wiederspruch also gultig.. Steht hier was über Historische rechten?? Veto diskusionen, genähm oder nicht ,gehören in DIESES Buro und nicht in den Foyer. - Ethan Freebush - 06.06.2009 Mit einfachen Worten: Du kannst nicht 25 Veti beantragen, bis dir das Ergebnis passt. Das geht nur in RL. :D - Carmen I. - 06.06.2009 Ich wiederhole gerne noch einmal die einstimmige Meinung des Direktoriums: Das Veto wird insgesamt gesehen als nicht begründet zurückgewiesen und zwar in erster Linie aus dem Grund, dass das Imperische Archipel an exakt dieser Stelle, wo es nun offiziell unter dem Namen "Attekarisches Reich" eingetragen werden möchte, seit drei Jahren existent ist. Da das Medinat ha_Eretz sich den Eintragungsplatz genau dort ausgesucht hat, waren anscheinend die kulturellen Unterschiede, sofern es sie wirklich gibt, zum damaligen Zeitpunkt nicht relevant und können es daher heute erst recht nicht sein. Da ein existenter Staat nur auf eigenen Antrag hin gelöscht werden kann oder im Falle der Inaktivitätsfeststellung, gibt es hier keine Möglichkeit die Eintragung des Attekarischen Reichs, vormals Imperisches Archipel, zu verhindern. Insofern stellt sich für mich persönlich, nicht für das Direktorium in seiner Gesamtheit, die Frage, ob überhaupt Vetos zulässig sind. - Jürgen von Strengler - 06.06.2009 Ende der Geschite von.. Attekarien wurde aufgehoben..das projekt beendet. In Dreiburgen sehen wir LEDendlich ein Imperisches Archipel..die Attekarier kommen zurück und wollen ihr Land wieder.. In der zeit sind andere in der Gegend gekommen mit andere Ansichten , Pech eben... Historische ,sehr zweifelhafte gründen...,habe nichts in ein Veto verfahren zu suchen laut den Regeln.. Wir weiss kommen balt die Anelkanen aus wasweissich um ihr land wieder ein zu forderen. :rolleyes: Ziehen wir die linien mal durch..wenn das alles Historisch so wäre dann hätte Eretz bei sein eigne eintragung entweder nach Imperia oder Dreiburgen gehen mussen, oder? Also Histo-unsinnig.. - Friedrich Alexander - 06.06.2009 Zitat:Original von Jürgen von StrenglerDu kapierst nur leider nicht, dass das Archipel auch unter dreibürgischer Verwaltung (Protektorat) mit den gleichen kulturellen und sprachlichen Ansätzen weitersimuliert wurde. Ob dort nun eine Frieda Fresse oder eine Feodora herrscht ist dch völlig egal, bis auf die Staatsform und die politische Linie ist doch faktisch alles beim Alten geblieben. Auf dem Archipel wurde lediglich die Staatsform verändert, sonst nichts. |