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Schiedsgericht wie "drüben" bei der CartA - Druckversion

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- Wernher Graf von Perleburg - 24.08.2009

Zitat:Ergo braucht man kein Direktorium mehr.

Meinetwegen kann das Gericht auch bloß auf Regelkonformität hin überprüfen und ggf. zurück an das Direktorium verweisen, so daß dieses entweder seine Entscheidung revidieren oder neue stichhaltige Argumente bringen muß.


Zitat:Warum dann nicht gleich das Direktorium zu dieser letzten Instanz machen und eine bürokratische Zwischenstufe für Konsensanträge einfügen?

Revisionsmöglichkeiten haben nichts mit Bürokratie, sondern mit Rechtsschutz zu tun. Eine Instanz entscheidet, die nächsthöhere überprüft diese dann unter Einbeziehung weiterer Argumente. Bürokratie wären umständliche Antragsformulare oder wenn man erst beantragen müßte, Einsicht in das Regelwerk zu erhalten.

Zitat:Der Name "Schiedsgericht" ist übrigends irreführend. Einem Schiedsgericht müssen die Parteien zustimmen, was hier nicht der Fall ist. Es müßte "Revisionskommission" o.ä. heißen.

Wortglauberei, mir ist es schnurz wie das Ding letztlich heißt.


Zitat:Antrag+Regelwerk-Entscheidung des Direktoriums +Gegenargumente

Denn bei der Entscheidung wird ja das Direktorium abgezogen. Anders wäre es, wenn Direktorium und Schiedsgericht gemeinsam über einen Streitfall abstimmen würden. Aber du willst das direktorium ja komplett als Entscheidungsträger ausschalten. Die Entscheidung des Direktoriums wäre nur noch eine Empfehlung. Dann kann man wie gesagt das direktorium auch abschaffen und gleich das Schiedsgericht wählen und dann Direktorium nennen und dann wäre alles wie zuvor.

Falsch, die Entscheidung des Direktoriums gilt so lange als sich die übergeordnete Institution der Sache nicht annimmt. Sieht sie keinen Grund das Verfahren neu aufzurollen, wird es auch keines geben.

Zitat:Nach wie vor stelle ich mir die Frage, wieso ein Schiedsgericht besser entscheiden soll? Wenn du an deiner Rechnung festhälst und meinst, die zur reinen Empfehlung degradierte Direktoriumsentscheidung wäre ein Plus bei der Entscheidungsfindung, warum dann nicht ein Schiedsgericht mit reiner Empfehlungskompetenz einführen. Als Geheimrat. Ein solches könnte vom Direktorium in kniffligen Situationen diskret einberufen werden. Es könnte aus erfahrenen Oldies der Szene bestehen. Ohne jede Entscheidungsgewalt, aber mit einem Leumund halt. Auf diese Weise hättest du genau zwei Organe, eins mit Entscheidungskompetenz und eines ohne, genau wie du es forderst.

Das Gericht soll auf Antrag Fehlentscheidungen korrigieren, sofern es Fehlentscheidungen erkennt.

Zitat:Abseits von alledem scheinst du zu glauben, es gäbe unendlich viele objektive Personen in dem Laden. Wenn man schon drei objektive Direktoren gefunden zu haben glaubt, dann noch drei objektive Schlichter finden?

Man braucht ja bloß mich zum Richter zu machen Big Grin


- Carmen I. - 24.08.2009

Zitat:Original von Graf von Düsterstein
Dann kannst du gleich den Beirat täglich einberufen, in jedem Streitfall, jedem Veto wird der Beirat vom Unterlegenen einberufen. Da wäre ich ja noch eher für ein Schiedsgericht. Delegierte handeln meiner Meinung nach überwiegend im Eigeninteresse und müssen nicht wie das Direktorium um ihre Reputation besorgt sein. Bei einer Wahl kann man noch halbwegs auf objektive Personen hoffen, im Beirat nicht mehr.


Mag sein, dass das so ausarten würde. Aber da ich der Meinung bin, dass das Direktorium die Interessen der OIK und damit aller Mitglieder, vertreten durch ihre Delegierten, vertritt, wäre im Streitfall eine solche Entscheidung der Mehrheit der Mitglieder, aus meiner Sicht, immer im Interesse der OIK und damit gut und richtig.


- Wernher Graf von Perleburg - 24.08.2009

Da stimmen dann aber letztlich doch nur die ab, die die Sache wirklich interessiert oder betrifft und zweitens müßte gewährleistet sein, daß sich die Delegierten wirklich mit dem Regelwerk beschäftigt haben, wenn sie abstimmen und nicht ihren Sympathien und Antipathien freien Lauf lassen. Stünde im Regelwerk, das Direktorium hat nach dem mutmaßlichen Willen der Mitglieder zu entscheiden, wäre das etwas anderes, aber genau das steht ja eben nicht im Regelwerk. Es braucht da also Leute die sich dien Wortlaut ansehen und dementsprechend auslegen.


- Attila Saxburger - 24.08.2009

Ich kann dem Grafen nur zustimmen.

Die fast wortgleiche Diskussion hatten wir hier schon mal vor geraumer Zeit, mit dem Ergebnis, dass sich die Mehrheit der Mitglieder nicht von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Entscheidungsinstanz überzeugen ließ. Und in meinen Augen zurecht.

Wenn wir mal den Blick nach "da drüben" richten, wird auffallen, dass dort gerade eine Diskussion über das Schiedsgerichts im Gange ist, bei der von nicht wenigen maßgeblichen Mitspielern dessen Fortbestand rundweg abgelehnt wird. Das hat sicher unterschiedliche Gründe, aber der Mangel an geeignet und neutral genug erscheinenden Mitspielern, die auch noch bereit sind, den Posten zu übernehmen ist sicher einer davon.

Ich möchte da mal noch das Augenmerk auf einen Umstand lenken. Wenn so eine zusätzliche Entscheidungsinstanz (die, und da gebe ich dem Grafen vollkommen Recht, dann bei jeder negativen Entscheidung des Direktoriums angerufen würde) installiert würde, wer soll dann berechtigt sein, dieses Schiedsgericht anzurufen? Soll das bereits jedem Antragsteller für eine Reservierung, der offiziell noch nicht einmal Mitglied der Organisation ist, offen stehen? Soll also jedem Hanswurst und jedem noch so idiotischen Projekt das Recht eingeräumt werden, sich quasi als Mitglied in unsere Organisation reinzuklagen? Das kann es wohl nicht sein.

Wenn ein Schiedsgericht installiert werden sollte, was ich immer noch für völlig sinnlos halte, dann kann das Anrufungsrecht nur bei Mitgliedern der Orga liegen. So ist es übrigens auch bei unseren "Nachbarn" geregelt.


- Wernher Graf von Perleburg - 25.08.2009

Zitat:Ich kann dem Grafen nur zustimmen.

Wir sind beide Grafen. Wink


Zitat:Ich möchte da mal noch das Augenmerk auf einen Umstand lenken. Wenn so eine zusätzliche Entscheidungsinstanz (die, und da gebe ich dem Grafen vollkommen Recht, dann bei jeder negativen Entscheidung des Direktoriums angerufen würde) installiert würde, wer soll dann berechtigt sein, dieses Schiedsgericht anzurufen? Soll das bereits jedem Antragsteller für eine Reservierung, der offiziell noch nicht einmal Mitglied der Organisation ist, offen stehen? Soll also jedem Hanswurst und jedem noch so idiotischen Projekt das Recht eingeräumt werden, sich quasi als Mitglied in unsere Organisation reinzuklagen? Das kann es wohl nicht sein.

Wenn ein Schiedsgericht installiert werden sollte, was ich immer noch für völlig sinnlos halte, dann kann das Anrufungsrecht nur bei Mitgliedern der Orga liegen. So ist es übrigens auch bei unseren "Nachbarn" geregelt.

Keinesfalls, es muß gerade Nichtmitgliedern offenstehen. Das Gericht kann in Fällen von "Sinnlosigkeit" ja durchaus das Berufungsverfahren nicht zulassen und sich der Argumentation des Direktoriums anschließen. Sofern aber ein Antragsteller vernünftige Argumente vorbringt, wird die Einrichtung tätig. Außerdem ist es an den Haaren herbeigezogen, daß dieses Gericht immer angerufen würde. Wenn einer zum Beispiel einen Antrag vor Ablauf der Reservierungs- oder Eintragungsfrist stellt und ihn das Direktorium daraufhinweist, wird er sich wohl kaum an eine Revisionsinstanz wenden.