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[Diskussion] Über den weiteren Umgang mit dem "Holländer" - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Über den weiteren Umgang mit dem "Holländer" (/showthread.php?tid=2203) |
- Leoly - 04.08.2010 Zitat:Original von Mehregaan *stellt sich vorsorglich lieber hinter ihn* - Mehregaan - 04.08.2010
- Ernst Willun - 05.08.2010 Zitat:Original von Friederike Fresse Ja und zwar am besten als zwei (unabhängige) Abstimmungsthemen: a) Soll dem sogenannten "Holländer" mit all seinen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium mit der Sperrung seiner Identitäten beauftragt werden? b) Sollen die Projekte des "Holländers" wegen fortgesetzter Störtätigkeit von der OIK ausgeschlossen werden? (Kaputistan sehe ich nicht als Holländer-Projekt) - Friederike Fresse - 05.08.2010 Vielen Dank, Herr Delegierter. Falls zu diesen Themenkomplex keine weiteren Beiträge mehr eintreffen, werde ich die beantragten Abstimmungen nach dem Überschreiten der vorgesehenen Mindestdiskussionsdauer starten. - Napaloni - 05.08.2010 Zitat:Original von Adolf Honecker Wenn man jemanden sperren will, dann sollte man schon konkrete Namen nennen. Wenn man Projekte ausschließen will, dann sollte man ebenfalls diese MNs benennen. - Ernst Willun - 05.08.2010 Sind doch genannt worden: Zitat:Lysätytären Falls jemand noch welche seiner Identitäten einfallen, dann bitte nachtragen. Ansonsten dürfte klar sein, daß die Holländer-Staaten folgende sind (Schreibweise wie in der offiziellen Auflistung): "Republic Medinat ha Eretz" "Großherzogtum Karhu maasta" - Ernst Willun - 05.08.2010 Zitat:b) Sollen die Projekte des "Holländers" wegen fortgesetzter Störtätigkeit von der OIK ausgeschlossen werden? (Kaputistan sehe ich nicht als Holländer-Projekt) Um noch einmal darauf zurückzukommen. Da dieser Punkt grenzwertig ist, wäre es vielleicht besser, ihn noch einmal umzuformulieren und zwar wie folgt: b) Es wird für richtig befunden, daß der sogenannte "Holländer" sich nur zum Zwecke des Störens auf der OIK niedergelassen hat, um diese durch zielgerichtete Unterwanderung, Sabotage sowie Ausspielen der Mitglieder gegeneinander zu schädigen, um sein eigenes Geltungsbedürfnis zu befriedigen. Daher wird festgestellt, daß ihm eine Aufnahme in unsere Organisation nie hätte zu Teil werden dürfen, er sich diese durch Ausnutzen unserer Gutgläubigkeit erschlichen hat, und die seinen Projekten gewährte Aufnahme in die OIK wegen Unredlichkeit und Treuebruchs gegenüber den Mitgliedern der OIK als nichtig zu betrachten und die Verzeichnung seiner Projekte als gegenstandslos anzusehen ist. Gewissermaßen eine rückwirkende Eintragungsverwehrung, die formal eine Löschung vermeidet. - Friederike Fresse - 05.08.2010 Zitat:Original von Adolf Honecker Der erste Teil des Textes ist mir etwas zu pathetisch und enthält mir zu viele Vermutungen. Woher soll ich oder ein anderer Delegierter wissen, ob er mit seinem Tun sein Geltungsbedürfnis befriedigt? Und: Wäre dies im Endeffekt nicht auch egal? Beim zweiten Teil des Textes bin ich ohnehin sehr unsicher, ob die Formulierungen die damaligen Vorgänge des Eintragungsverfahrens wahrheitsgemäß erfassen. Wer soll denn so gutgläubig gewesen sein und wurde dadurch über Gebühr ausgenutzt? Meiner persönlichen Meinung nach ist das nun keine Sternstunde der Abstimmungsvorlagen geworden. - Ernst Willun - 05.08.2010 Nun ja: Wir sollten uns eben auf den Standpunkt stellen, daß er sich die Eintragung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (scheinbare Absicht redlich mitzuwirken) erschlichen hat, es ihm in Wahrheit aber von Anfang an ums Stören ging. Da ihm aber, wenn er von Anfang an offenbart hätte, wozu er wirklich hier ist, eine Eintragung verwährt geblieben wäre, so muß diese Eintragung eben rückwirkend als ungültig erklärt werden. Der Vertrag wurde eben nur angenommen, weil es schien als ob. Hätte er von Anfang an gesagt, daß er nur die OIK stören will, so hätte es sicher das ein oder andere Veto gegeben. - Gerhard Terofal - 05.08.2010 seit wann handelt es sich bei der OIK-Eintragung um einen Vertrag? Und wo Herr Honecker ist der Beleg für das was Sie wollen dass es der Beirat als gegeben darstellen soll? |