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[Antrag] Stellungnahme des Direktoriums zu einem unbearbeiteten Antrag - Druckversion

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- Carmen I. - 05.10.2010

Gut, erklärs mir.

Zitat:7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt.

An welcher Stelle steht noch gleich, dass ein Antrag durch den Beirat zwingend zu diskutieren ist?


- Friederike Fresse - 05.10.2010

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich z. B. hätte als Direktorin jemand anderen gebeten das für alle zu übersetzen.

Zum einen bist du es aber nicht geworden. ^^
Zum anderen kann die damalige Antragstellerin vermutlich genauso gut deutsch schreiben und verstehen, wie es ein "Holländer" eben kann.

Ich sehe dich bei einem nicht wunschgemäßen Ergebnis schon wieder einen regelwerkswidrigen Einspruch formulieren, weil die Übersetzung angeblich Mißverständlichkeiten (für die Missverständlichkeiten?) oder andere Mängel aufweist, die Delegierten dadurch beeinflusst wurden oder weil das Direktorium, keinen amtlich bestellten und vereidigten Übersetzer ausgewählt hat. Da beißt (oder für dich beisst?) sich die Ratte dann selbst in den Schwanz.


- Carmen I. - 05.10.2010

Nein, "beißt" mit sogenanntem scharfen ß ist schon richtig.

Deine Aussage tut hier aber, mal wieder, nichts zum Thema beitragen. Ich war lange genug Direktorin hier, wesentlich länger als du.


- Friederike Fresse - 05.10.2010

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Deine Aussage tut hier aber, mal wieder, nichts zum Thema beitragen.

Das ist eine sogenannte Erwiderung auf einen von deinen unseligen Beiträgen.

Zitat:Ich war lange genug Direktorin hier ...

In deinen Gedanken und Handlungen bist du es vermutlich weiterhin. ^^


- Carmen I. - 05.10.2010

Nein, mitnichten. Aber ich passe trotzdem weiter auf, was hier so passiert. Wink

Gehst du jetzt auf diesen Beitrag von mir ein oder möchtest du dazu nichts sagen?


Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Gut, erklärs mir.

Zitat:7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt.

An welcher Stelle steht noch gleich, dass ein Antrag durch den Beirat zwingend zu diskutieren ist?



- Friederike Fresse - 05.10.2010

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Gehst du jetzt auf diesen Beitrag von mir ein oder möchtest du dazu nichts sagen?

Ich hätte Artikel 5 (2) in den Raum geworfen, wenn ich nicht große Sorge hätte, daß mein toller Tag dann mit Diskussionen beendet werden wird, ob es sich der Entscheidung des Beirates über einen Mißtrauensantrag überhaupt um eine Abstimmung im Sinne des Regelwerkes handelt.
Also möchte ich dazu nichts sagen.


- Carmen I. - 05.10.2010

Das ist auch gut so, da der 5 (2) so rein gar nicht passend für diese Diskussion ist.

Dann belassen wir es dabei.


- Friederike Fresse - 05.10.2010

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Dann belassen wir es dabei.

Ja bitte, sonst kommen wir am Ende des Tages darauf, daß es als Entscheidung des Beirates nur die Abstimmung oder die Wahl gibt.
Da du ja bei einem Mißtrauensantrag klar auf Wahl argumentierst wäre dann aufgrund fehlender anderweitiger Regelungen die Wahl 14 Tage vorher auszuschreiben [GO 5 (1)] mit dem Ergebnis, daß im Ausschreibungsthread dann wieder die von dir wenig geschätzte Diskussion stattfinden würde.
Also lassen wir es dabei.


- Haro Huusdroddel - 05.10.2010

Zitat:Original von Friederike Fresse
Zum anderen kann die damalige Antragstellerin vermutlich genauso gut deutsch schreiben und verstehen, wie es ein "Holländer" eben kann.
.
Nein ,Yasmina bint Kibir hat keine Ahnung von deutsch das war auch schon länger bekannt nicht?
Seine Sachen auf "Vermutungen" aufbauen ist oft genau wie auf Treibsand Bauen.


- Carmen I. - 06.10.2010

Zitat:Original von Friederike Fresse

Ja bitte, .....

Das wäre ja so auch wieder nicht richtig, weil das Misstrauensvotum völlig eigene Regeln hat und sich nicht der, die wir über gewöhnliche Wahlen und Abstimmungen kennen, bedient.

Das erkennt man daran, dass es sehr widersinnig ist, wenn jemand einen Misstrauensantrag stellt, dann einen Kandiaten erst durch öffentliche Ausschreibung suchen muss, aber keinen findet, weil keiner außerhalb der Reihe kandidieren will. Dem entsprechend muss er bereits einen in der Hinterhand haben.

Misstrauensantrag vorhanden - Kandidat verhanden - wählen gehen.

So wurde es bisher gehandhabt und ich gehe davon aus, dass sich die Direktoren über Jahre des Bestehens der OIK nicht geirrt haben.