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[Ausschreibung] Exekutivdirektor - Druckversion

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- Susanne Weinbergh - 04.08.2014

Ich hätte eine relative Mehrheit natürlich anerkannt und wollte gerade gratulieren, als ich erfahren habe dass die Wahlen erneut ausgeschrieben werden sollen.

In der Vergangenheit war eine relative Mehrheit (wenngleich sie nicht oft vorkam) kein Problem

Wahl des Exekutivdirektors

Wahl des Exekutivdirektors

Um zwei Beispiele zu nennen. Ich plädiere daher daher für Gewohnheitsrecht und Erklärung von Elias Goff und Friedrich Alexander I. zu Wahlsiegern. Ich bin mir einigermaßen sicher dass Vereinsrecht auf die OIK nicht anwendbar ist weil wir bestenfalls eine Vereinigung, aber kein Verein sind Wink

Sollte man sich aber anders entscheiden kündige ich hiermit meine erneute Kandidatur an


- Friedrich Alexander I. - 04.08.2014

Ich schätze mal dass da die Geschäftsordnung problematisch ist.
Ich spreche meine Kandidatur aus. (wenn nötig)


- Willhelm von Bajar - 04.08.2014

Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

Bei dem Wahlergebnis handelt es sich um eine Relative Mehrheit folglich muss die Wahl akzeptiert werden, da in der Geschäftsordnung nur von einer Mehrheit die Rede ist, und diese liegt vor. Alles andere währe eine Art des Wahlbetruges.


- Susanne Weinbergh - 05.08.2014

Deine Formulierung hier wie auch im Antrag ist mir ein wenig zu aggressiv. Man kann das auch sachlicher formulieren. Davon abgesehen dass ich kein Delegierter bin, mit DEM Wortlaut ist Dein Antrag für mich nicht unterstützenswert.


- Willhelm von Bajar - 05.08.2014

Der Antrag ist noch relativ Neutral geschrieben, immerhin handelt es sich hier um ein Wahlbetrug.

Ein Wahlbetrug ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern.


- Susanne Weinbergh - 05.08.2014

Die Frage wie ein Wahlergebnis zu interpretieren ist hat NICHTS mit Wahlbetrug zu tun. Inga hat ihre Argumentation angeführt. Die GO ist hierzu nicht eindeutg und kann in beide Richtungen interpretiert werden. Aus diesem Grund finde ich Deine Wortwahl höflich ausgedrückt völlig unpassend.


- Marcus Flavius Celtillus - 05.08.2014

Nur eine Frage: Wird das Ergebnis der Wahlen zum ersten Male bei der OIK so ausgelegt wie diesmal? Und wenn ja: Warum wird das Ergebnis ab dieser Wahl solcherart ausgelegt, wo doch bei den Wahlen vorher eine andere Praxis galt?
Prinzipell wäre es mir eigentlich wurscht und wir würden eben nochmals wählen, mir leuchtet nur nicht ein, warum ohne Rücksprache mit der Vollversammlung ein Mitglied des Direktoriums einen Zeitpunkt bestimmt, ab wann eine andere Auslegung der GO gilt.


- Friedrich Alexander I. - 05.08.2014

Weil wie Susanne Weinbergh bereitsgesagt hat das ganze in zwei Richtungen auslegbar ist.


- Marcus Flavius Celtillus - 05.08.2014

Warum jetzt zum ersten Male?


- Friedrich Alexander I. - 05.08.2014

Das ist die Frage.