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[Diskussion]Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion]Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=2798) |
- Willhelm von Bajar - 25.08.2014 Also ich währe für folgendes. Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt. - Elias Goff - 25.08.2014 Ich bin dafür das ganze so einfach wie möglich zu formulieren: Option 1: 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Option 2: 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. - Ernst Willun - 25.08.2014 Zitat:Original von Willhelm von Bajar Ja, dem würde ich mich anschließen. Wobei Art. 4 (1) - wenn es da auch schon immer so stand - im Grunde verkehrt ist. Eine Zahl in Klammer bedeutet Absatz (was man im Text allerdings Art. 4 Abs. 1 bzw. Art. 4 I schreiben würde), die Artikel sind in der GO aber nach Nummern (1., 2., 3., ...) unterteilt. Daher müßte es eigentlich Art. 4 Nr. 1 heißen. Zitat:Artikel 4: Personal - Ernst Willun - 25.08.2014 Zitat:Original von Elias Goff Das ist nicht hinreichend präzise, da dann offen bleibt ob die abgegebenen oder die abgebbaren Stimmen gemeint sind. - Elias Goff - 25.08.2014 Option 1: 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen erhält. Option 2: 6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.[/quote] - Friedrich Alexander I. - 25.08.2014 Ich werde in 24h die Abstimmung eröffnen. - Kaiser Veuxin II. - 25.08.2014 Ich bitte, die Möglichkeit keiner Änderung bei der Abstimmung nicht zu vergessen. - Friedrich Alexander I. - 25.08.2014 Wird nicht vergessen.
- Ernst Willun - 25.08.2014 Ob man ggf. die ungültigen Stimmen mitzählt, kann zumindest deshalb dahingestellt bleiben, weil es durch das Wahlsystem keine ungültigen Stimmen gibt. Prinzipiell stellt sich aber die Frage, ob man die wie eine Enthaltung wertet. Offen bleibt zumindest noch, wie ich gerade feststelle, ob 3 Monate nun 60 Kalendertage oder eine Verschiebung um 3 Monate bedeutet. Also: War die letzte Wahl am ersten Januar zu Ende, beginnt die Nächste am 1. April. Ferner ist nach wie vor offen, ob eine Enthaltung als Stimme zählen soll oder nicht, die in der GO vorhandene Regelung erstreckt sich nämlich nicht auf die Wahlen, sondern bloß auf die Abstimmungen. Zitat:Ich werde in 24h die Abstimmung eröffnen. Früher wurde das immer getan, wenn kein Aussprachebedarf mehr war und eine Erschöpfung sehe ich noch nicht. Die vorgesehene Dauer ist nur eine Mindestdauer. - Elias Goff - 25.08.2014 Wenn wir hier noch bis ins kleinste Detail gehen und hin und wieder auch noch RL-Gesetze zu Rate ziehen ist der Drops in einem Jahr noch nicht gelutscht. Es geht doch nur darum festzustellen wie nun die Mehrheit gewertet wird: die meisten abgegebenen Stimmen, mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen oder soll alles so bleiben wie es ist. Sollte das sich hier als bürokratischer Kraftakt nach der Manier von Good Old Germany herausstellen werde ich als Delegierter Bukaniens und Nachfolger von Penelope Castagnetti den Antrag zurückziehen. |