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[Antrag] Kartenregeländerung - Staatsteilung - Druckversion

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- T.E. Le Fon - 01.01.2007

Geht einfacher Wink

Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht der Kartenkommission nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. Wünscht ein Staat sein Staatsgebiet dergestalt zu trennen, dass daraus zwei oder mehrere vollständig souveräne Staaten entstehen, verbleibt der Staat, der sich als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Staates legitimieren kann, auf der Karte. Der neu entstandene Staat muss einen Eintragungsantrag gemäß § 3-5 stellen.



- Jean Leroy - 01.01.2007

Es würde mich einmal interessieren, ob die Herren Delegierten einen neuen Paragraphen haben wollen oder lieber einen Anhang an Gebietsveränderungen?


- T.E. Le Fon - 01.01.2007

Nun, wie Sie sicher sehen können schlägt Kollege Eins erstes vor, ich letzteres. Was wollen SIE eigentlich?


- Jean Leroy - 01.01.2007

Ich habe mich eben noch nicht ganz entschieden.
Einerseits gehört eine Staatenteilung zur Gebietsveränderung, jedoch wird dadurch der Anhang eventuell recht lang und daher unübersichtlich, daher würde mir schon wieder ein neuer Paragraph zusagen, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob dies nicht zu übertrieben ist, da ein Paragraph doch viel Wert hat.


- T.E. Le Fon - 01.01.2007

Entscheidend ist ja nicht ob es eun Zusatz oder ein neuer § ist, sondern was drinsteht.

Ich plädiere für ein vereinfachtes Verfahren bei Staatsteilungen, daher denke ich reicht ein Zusatz.


- Graf von Düsterstein - 01.01.2007

Mir ist es egal ob § oder Zusatz. Evt. tendiere ich 5° zum Zusatz, da es sich hier wahrscheinlich um Ausnahmevorfälle handeln wird.


- Faantir Gried - 13.01.2007

Was ist eigentlich mit dem Antrag nun?


- T.E. Le Fon - 13.01.2007

Der Antrag wird vorerst nicht eingereicht werden da er nur eine Zwischenlösung wäre (er enthält noch Schwächen in der Umsetzung)


- Friedrich Alexander - 13.01.2007

Das ist Basisdemokratie, viel Wind um nichts.


- T.E. Le Fon - 13.01.2007

Sie können ihm ja einreichen wenn Sie meinen. Ich werde ihn erst einreichen wenn er verbessert wurde