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- Lion Lorgar - 28.08.2008 Zitat:Original von Frederic Aichberger Die Benachrichtigungspflicht bei Eintragung entfällt ja nicht, insofern liegt kein erhöhtes Risiko vor. Das Gegenteil ist der Fall. - Vesta Spondylos - 28.08.2008 Zitat:Original von Vinzenz Bailey Weil wir den Idealzustand nie erreichen, sollen wir nichts zum Positiven veraendern? Welche Logik! Zitat:Sei es, weil man potenielle Nachbarn nicht leiden kann oder sich weniger um die Nachbarschaft kümmert.In dem Fall gibt es dann sowieso ein Veto. Zitat:Die Reservierung sehe ich nach wie vor als eine Phase, in der sich die Projekte auf die Eintragung vorbereiten und sich intern festigen. Ein intensiver Austausch mit den Nachbarn kann dazu gehören, muss aber nicht. Und wenn daraus jemand einen Zwang machen will, stößt das bei mir auf Unverständnis, da unser Benachrichtigungssystem funktioniert und eingetragene Staaten durch ein Veto die Möglichkeit haben, sich zu "wehren". Wer fordert den einen intensiven Austausch? Es geht um eine Benachrichtigung. Wie die betroffenen MNs damit umgehen, mit intensiver Kontaktaufnahme oder mit Ignoranz, bleibt ihnen ueberlassen. - Frederic Aichberger - 28.08.2008 Vielleicht sollten sich die Antragsteller einig werden, wie das Modell aussehen sollte. Ich versuche mal Mindestvoraussetzungen zu definieren, damit es für den Freistaat tragbar bleibt: - maximal eine Pflichtbenachrichtigung der Nachbarn während des gesamten Reservierungs- und Eintragungsverfahrens - unmittelbar im Anschluss an die Benachrichtigung eine wenigstens 168 Stunden (7 Tage) Frist für Vetos - vor der endgültigen Eintragung wenigstens 60 Tage Aktivität als Eintagsfliegenfilter Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann der Freistaat nicht zustimmen. - Carmen I. - 28.08.2008 Wir sollten an den bisherigen Bedingungen grundsätzlich nichts verändern, weil sie sich bewährt haben, sondern nur den Benachrichtigungszeitraum verschieben. Und selbst wenn das bedeuten würde, dass die sich nach der Reservierung eintragende Nation noch ein zweites Mal bei den Anrainerstaaten melden soll/muss, um kurz auf die endgültige Eintragung hinzuweisen. Natürlich könnte man auch darauf "bestehen", dass sich die Anrainerstaaten selbst erkundigen, ob nun eine endgültige Eintragung erfolgen soll. Vorgewarnt sind sie ja durch die Erstbenachrichtigung. Und ein Veto sollte zu jedem Zeitpunkt bis Abschluss des Eintragungsverfahrens möglich sein. So ist auf jeden Fall ausreichend Zeit um miteinander zu kommunizieren, sich kennen zu lernen und eine gemeinsame Basis aufzubauen, wenn gewünscht. - Ryan Payne - 28.08.2008 Never change a winning system. Funktioniert doch? Wozu diskutieren? Einzig hinderliche ist für den neuen Staat mit dem bisherigen System, wenn man sich eine Fläche reserviert, los legt, eventuell schon erste zarte außenpolitische Kontake knüpft und dann beim Eintragungsverfahren ein Veto an den Kopf bekommt das in seiner Sache begründet ist und dann ggf. alles umbasteln muss. Dazu kann man jedoch nur sagen: wer sowas im Vorfeld nicht abklärt und beim Eintragen dann denkt "Och passt schon." <- Persönliches Pech! Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, das System funzt, Eintagsfliegen werden rausgesiebt, minimale Reibungspunkte bei Vetoverfahren und auch das Benachrichtigungsystem klappt. Ich persönlich schaue z.B. regelmäßig hier im Verfahrensabteil rein ob sich evt. wer bei uns ansiedelt. In gewisser Hinsicht ist auch jeder Staat für sich selbst verantwortlich sich up-to-date zu halten. Ansonsten kann man dort aus schlichten desinteresse an seinem Umfeld sagen: Tja, pech gehabt. Im Endeffekt ist das ein Austausch zwischen den jeweiligen Nationen und dem jeweiligen Interesse der Nationen sich über sich selbst und sein Umfeld im klaren zu sein. Und das sollte kein Zwang sein. Verdammte Bürokratie. - Carmen I. - 28.08.2008 Die OIK hat nicht wirklich Priorität im Leben eines MNler. Und da ein neuer Staat etwas von uns will und nicht umgekehrt, sollte man ihm schon einen Weg aufzeigen, wie er sich "harmonisch" etablieren kann.... rein simoff gesehen. Aber wie gesagt, da die Benachrichtigungspflicht nicht aufgehoben, sondern nur zeitlich verschoben wird, kann als einziges Gegenargument, aus meiner Sicht, das zählen, dass es dafür möglicherweise zu früh ist, weil einige Neugründung schon die Reservierungsfrist nicht überleben.
- Ryan Payne - 28.08.2008 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Das unterstützt in gewisser Hinsicht das was ich gesagt habe . Zu diesem "harmonischen Weg" gehört aber kein ständiger Morgenapell. Wenn man einen Platz auf der OIK anstrebt, sollte man aus reinem gesunden Menschenverstand schon von ganz alleine darauf kommen, sich auch darum zu bemühen, dass das ganze am Ende ein happy-End hat. Ein "muss" daraus zu machen, ist aber ein falscher Weg. Das war jetzt mehr allgemein gemeint, so nebenbei. Ich für meinen Teil reagiere zumeist etwas... bockig... auf Sachen die mit "du musst" anfangen.Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Der Zeitpunkt ist meiner bescheidenen Ansicht nach eigentlich... gut.. so.. wie... er nunmal ist. Nach 30 Tagen bestehen kann man davon ausgehen, dass die Simulation doch etwas Schubkraft hat... ergo: um dem ganzen Kontur zu geben, strebt man nun auch noch so gewollt einen Kartenplatz an. Weitere 30 Tage vergehen um die Sache wirklich unter Dach und Fach zu bringen, hier stellt sich auch langsam heraus... bzw. in den meisten Fällen... "ja der Laden läuft, so machen wir das... das ist die Marschrichtung, wir haben viel vor und wollen das auch genau hier tun, mit den Leuten um uns herum". Also... : Eintragung und: Benachrichtung "Huhu, wir sind nun gewillt auch hierzubleiben, hoffe ihr seit einverstanden. Was gibt es denn sonst für Zeitpunkte? Am Tag der Reservierung? Dann geht das Grobsieb verloren. Irgendwo dazwischen? Das geht meiner Meinung nach verloren, da irgendwas im Verbund (wie z.B. ein Eintragungsverfahren...) einfach fehlt. Ich find's gut so wie es ist. Mehr sag ich dazu nicht, bzw. mein Standpunkt sollte deutlich sein. Und der Thearch findet es auch schick. - Carmen I. - 28.08.2008 Ich käme als MN-Neugründer gar nicht auf die Idee eine Reservierung anzuleiern, wenn ich nicht die Basis der MN geschaffen hätte und sicher wäre, dass sowohl Reservierung wie auch Eintragung überstehen würde. Aber ich bin auch inzwischen von den MNs und ihren Bewohnern geprägt und etwas älter als die meisten Neugründer. Aber egal..... der Zwang zur Benachrichtigung besteht, daran wird sich nichts ändern, es stellt sich nur noch die Frage zu welchem Zeitpunkt dieser günstiger ist und die Argumente dafür oder dagegen wieder holen sich. Hören wir also mal, ob noch jemand andere Argument vorzubringen hat.
- Janislav Pietarow - 28.08.2008 Dafür das alles so bleibt - Carmen I. - 30.08.2008 Bevor ich den Antrag zur Abstimmung gebe, möchte ich kurz nachfragen, ob die Antragstellerin, Frau Spondylos, diesen wie gestellt aufrecht erhalten oder nach den bisher vorgetragenen Argumenten des Beirates abändern möchte? |