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Antrag: Änderung der Geschäftsordnung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Antrag: Änderung der Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=752) |
- Abdonez - 08.11.2006 Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg Ja und Nein. Auch die Formulierung muss passen und den gewollten Inhalt möglichst zweifelsfrei wiedergeben
- Hermann zu Grimmberg - 08.11.2006 Ich denke, Sie haben mich verstanden, Monsieur. - Carmen I. - 09.11.2006 Mir gefällt die Formulierung von Herrn Goldmann auch, zumal der Gedanke, die Antragsteller müssten auch einen neuen Kandidaten benennen, dadurch entfällt. So kann sich nach erfolgreicher Antragstellung jeder für das Amt bewerben, der sich dazu berufen oder befähigt fühlt, es auszufüllen. - Frederic Aichberger - 09.11.2006 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Tut er nicht, denn der Beirat kann nicht separat abwählen...er kann nur einen neuen wählen mit dessen Amtszeitbeginn der alte automatisch aufhört. Die Amtszeitverkürzung halte ich für überflüssig, da die Amtszeiten ohnehin schon verschoben sind. Als ehemaliger Exekutiv finde ich das sogar gut, da dann immer ein erfahrenes Direktoriumsmitglied im Team ist. - Hermann zu Grimmberg - 09.11.2006 Zitat:Original von Stanislav Goldmann Die beiden markierten Stellen ergeben meiner Meinung nach einen Pleonasmus. - Stanislav Goldmann - 09.11.2006 Die Amtszeitregelung bei Rücktritt wurde extra so eingeführt, weil die Mehrheit wollte, dass die Wahlen immer zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, also das komplette Personal im Block gewählt werden soll. Ich denke, dass der Nachfolger bei Abwahl nicht anders behandelt werden sollte als der Nachfolger nach Rücktritt. Sonst begreift das doch niemand ... - Stanislav Goldmann - 09.11.2006 Zitat:Original von Carmen de Mora-TrauensteinDas ist so falsch. Die Formulierung impliziert IMHO schon, dass der Neuwahlantrag konstruktiv, d.h. unter Nennung des/der Kandidaten gestellt wird. So war es denke ich zumindest intendiert. - Nara - 09.11.2006 Zitat:Die beiden markierten Stellen ergeben meiner Meinung nach einen Pleonasmus. Sehe ich nicht so. Wenn man einen Nachfolger wählt, würde für diesen die dreimonatige Amtsdauer gelten. Wenn man die Zeitspanne jedoch bis zur nächsten regulären Wahl begrenzt, würde die Amtsdauer des Neugewählten 3 Monate minus die Amtsdauer des Abgewählten betragen. Also nicht doppeltgemoppelt, von einem Pleonasmus ganz zu schweigen. Dennoch vielen Dank Herr Grimmberg, Sie helfen mir immer wieder, meinen Wortschatz zu erweitern. - Hermann zu Grimmberg - 09.11.2006 Gut, ich habe mich verlesen - klingt komisch, ist aber so. Betrachten Sie den Einwand als gegenstandslos, mesdames et messieurs. - Frederic Aichberger - 10.11.2006 Abgesehen davon besteht die OIK hauptsächlich aus Laien. Eine einfache und bildliche Sprache ist daher wichtig um ewige Diskussionen auszuschließen. |