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Eilantrag zur Teillöschung der DU Ratelon - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Eilantrag zur Teillöschung der DU Ratelon (/showthread.php?tid=142) |
- Carmen I. - 16.11.2005 Dann habe ich sie entweder verdrängt oder nicht verstanden. Mag sein. - JoSchu - 16.11.2005 Zitat:Original von Faantir GriedWie du darauf kommst, würde mich jetzt schon mal interessieren. Herr Goldmann hat einen Antrag eingebracht. Dieser muss - unabhängig von seinem Inhalt - zur Abstimmung gebracht werden. Es gibt keinen Grund, ihn durch das Direktorium prüfen zu lassen. Das Direktorium ist der ausführende Arm des Beirats - es ist ihm untergeordnet. Wenn sie das nicht begreifen, sind sie für meiner Meinung nach für dieses Amt ungeeignet. - Faantir Gried - 16.11.2005 Es geht hier um den Antrag an sich, nicht um die Prüfung. ![]() Zu dem könnten Sie sich bitte mal dafür entscheiden, mich entwieder zu siezen, wie es richtig wäre, oder zu duzen, wie Sie es eingangs fälschlicherweise getan haben. - JoSchu - 16.11.2005 Ich weiß, deshalb lautet der 3. Satz meines Posts auch: Dieser muss - unabhängig von seinem Inhalt - zur Abstimmung gebracht werden. - Faantir Gried - 16.11.2005 Ich bringe demnächst auch mal aus Spaß überflüssige Anträge ein, vielleicht versteht man mich dann besser. - JoSchu - 16.11.2005 1. Halte ich diesen Antrag keineswegs für überflüssig - und eine Entscheidung über Notwendigkeit oder nicht steht ihnen ohnehin nicht zu. 2. Tun sie, was sie nicht lassen können. Also ehrlich, es ist eine Sache von 2 Minuten, eine Abstimmung einzuleiten. Und überflüssige Anträge werden dann eben entweder von Beiratsmitgliedern ignoriert oder negativ beschieden. Wo ist da das Problem? - Faantir Gried - 16.11.2005 Bitte? Jedem steht so eine Unterscheidung zu. Oder wollen Sie mir jetzt auch noch meine Rechte als freier mensch und als Delegierter beschneiden? Ist die oIK doch keine demokratische Organisation? - JoSchu - 16.11.2005 Ihnen steht diese Entscheidung nicht zu, wenn sie sie in ihrer Eigenschaft als Vizedirektor dazu bewegt, einem Antrag die Abstimmung zu verweigern oder zu verzögern. - Faantir Gried - 16.11.2005 Da steht mir eh nichts zu, ich bin für Kartenanträge zuständig, nicht für Entscheidungen und Anträge im Beirat. Edit: für eingefügt - JoSchu - 16.11.2005 In Ordnung. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Antrag nicht verschleppt werden darf, so wie as hier offensichtlich der Fall war. Was genau stört sie denn am Antrag? Er entspricht nicht ihrer Meinung. Na gut, dann votieren sie gegen ihn. Wo ist das Problem? |