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Antrag: Änderung der Geschäftsordnung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Antrag: Änderung der Geschäftsordnung (/showthread.php?tid=752) |
- Stanislav Goldmann - 15.11.2006 Die jetzt zur Abstimmung gestellte Formulierung mit "abstimmungsberechtigten Vertretern" finde ich mehr als Misslungen. Beiratsmitglieder, Delegierte o.ä. wären Begriffe, die im Rahmen der OIK wenigstens etwas definiert sind. Ich sehe schon den ersten Staubsaugervertreter einen Antrag stellen ... P.S.: für mich wieder mal ein klarer Fall von Schnellschuss. Warum werden neue Formulierungen nicht mal zur Diskussion gestellt? - Faantir Gried - 15.11.2006 Ich führe nur aus und gehe mal davon aus, dass die in dem Thread eingetragenen dann die endgültigen Anträge sind. Ist jetzt natürlich blöd, aber sollte die Version durchkommen, können Sie sie gerne hinterher ändern lassen. - Stanislav Goldmann - 15.11.2006 Man muss sich ja auch nicht jeden Schuh anziehen. ![]() Angesprochen ist natürlich die Antragstellerin. - Nara - 15.11.2006 Habe diese Formulierung gewählt, weil genau diese Formulierung schon in der Geschäftsordnung in Bezug auf die Beantragung von geheimen Abstimmungen verwandt wird. - Stanislav Goldmann - 15.11.2006 Zitat:Original von NaraDa haben Sie (leider) recht. Auch dort gefällt mir aber die Formulierung überhaupt nicht. - Faantir Gried - 16.11.2006 Zitat:Original von Stanislav GoldmannNun, Sie wissen, wie dies zu ändern ist . . . - Abdonez - 16.11.2006 Die Formulierung ist im Gegenteil sogar sehr gelungen. Denn nur abstimmungsberechtigte Vertreter fallen darunter. Das schließt nicht nur Staubsaugervertreter aus, sondern auch Nur-Vorwahl-Delegierte hinsichtlich der Kartenvizedirektoren. - Stanislav Goldmann - 16.11.2006 Zitat:Original von AbdonezDann lesen Sie nochmal genauer: Zitat:"3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter [...]" Beantragen kann jeder "Vertreter", lediglich unterstützende Vertreter müssen abstimmungsberechtigt sein. In der örtlichen Vertreterinnung vielleicht?
- Abdonez - 17.11.2006 Zitat:Original von Stanislav Goldmann Den Ball spiele ich zurück: Wenn der erste Vertreter nicht abstimmungsberechtigt sein müsste, dann wären es nicht vier "weitere" abstimmungsberechtigte Vertreter.
- Stanislav Goldmann - 17.11.2006 ok, mit dem "weitere" kommen Sie um die Kurve ... |