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Veto-Reform - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Veto-Reform (/showthread.php?tid=1121) Seiten:
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Veto-Reform - Frederic Aichberger - 22.09.2007 Nachdem die Veto-Reform im Beirat - meiner Ansicht nach zu Recht - gescheitert ist, halte ich es für sinnvoll, dass Thema nicht ganz zu den Akten zu legen, sondern es noch einmal anzugehen. Aus diesem Grunde schlage ich dem Beirat folgenden neuen § 7 Kartenordnung vor: Zitat:§ 7 Vetorecht zu § 7 Hier habe ich die Vetoberechtigten und die Wirkungen eines Vetos festgelegt. Das ist insoweit nichts neues. zu § 7a Hier habe ich die Frist ein wenig verändert, so dass sie bis zum Ende des Tages geht. Durch das einheitliche Fristende ist es einfacher sich hieran zu halten und man muss nicht immer auch noch die konkrete uhrzeit der Antragstellung berücksichtigen. In Absatz 2 habe ich eine Regelung für den Fall, dass eine Nation nicht informiert wird getroffen. Die Löschung aus der Karte bei einem Veto ist konsequent, weil es bei dem Veto nie zur Eintragung gekommen wäre. zu 7b und 7c Hier habe ich versucht aufzuzeigen mit welchen Argumenten ein Veto begründet werden darf. Insbesondere für das Direktorium habe ich hier eine Neuerung eingebaut: Es darf nun offiziell aus allgemeinen Erwägungen zum Schutz der Karte ein Veto einlegen. Zusammen mit der Regelung aus 7c wird daraus eine Vorlage an den Beirat, dem in diesen allgemeinen Fragen das letzte Wort zukommen kann und soll. Das Verwerfen von Vetos obliegt dem Direktorium. Aus meiner Sicht könnte man auch das dem Beirat vorlegen, aber aus der Diskussion zum Vorschlag des Direktoriums war zu entnehmen, dass das nicht gewünscht ist. Daher soll hier das Direktorium letztendlich alleine bestimmen. allgemein Ich habe den § 7 in mehrere §§ aufgeteilt, damit die Materie überschaubarer und damit leichter zu lesen ist. Ich habe auch die Verweisungen auf den § 7 angepasst. - Graf von Düsterstein - 22.09.2007 Zitat:§ 7b Begründung des Vetos Wo siedeln sich Staaten an, die zu keiner ansässigen Kultur passen? - Stanislav Goldmann - 22.09.2007 Klingt besser als der abgelehnte Vorschlag. - James T. Kirk - 22.09.2007 Zitat:Original von Nr.1Das ist ein theoretisches Problem. Auf der Karte ist für absehbare Zeit genug Platz für jeden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass Staaten mit exotischer Ausgestaltung andere exotische Staaten eher tolerieren als solche, die Wert auf Realismus legen. - Frederic Aichberger - 23.09.2007 @ Nr.1: Das Veto aus kulturellen Gründen entspricht der gängigen Praxis in der OIK. So etwa bei der Gebietserweiterung des Heiligen Remischen Reichs Geldrischer Nation, bei der Eintragung von Ascaaron und besonders lehrreich bei der Eintragung von Attekarien. Das Horrorszenario, wonach ein Staat keinen Kartenplatz bekommt ist in der Vergangenheit nicht aufgetreten. Bei einer Recherche im Kartenraum habe ich entdeckt, dass in den letzten zwei Jahren bei über 70 Kartenverfahren nur dreimal ein Veto aus kulturellen Gründen erhoben wurde. @Goldmann: Würde der Entwurf die Zustimmung Freilands erhalten? Haben Sie Änderungsvorschläge? - Stanislav Goldmann - 24.09.2007 Zu §7 2.: wird eine Nation nicht informiert (obwohl technisch möglich) läuft für sie trotzdem die Vetofrist nach 4 Wochen ab? Warum? §7a 2.: was sind "sonstige techn. Gründe"? Beispiele? §7 3. "Ein akzeptiertes Vetot ..." Dann noch Rechtschreibkorrekturen: §7a 2. vetoberechtigte Nation §7a 3. Das Veto kann nur vom eingetragenen Delegierten einer vetoberechtigten Nation im Kartenbüro eingelegt werden. §7b 4. übermäßigem Gebrauch von Kartenplatz Allgemein: - man sollte die Begriffe "Staat" und "Nation" nicht unnötig mischen sondern konsequent einen davon verwenden. - Die Einführung von §7a und §7b gefällt mir nicht. Warum die Subnummerierung durch Buchstaben? - Frederic Aichberger - 24.09.2007 Zu §7 2.: wird eine Nation nicht informiert (obwohl technisch möglich) läuft für sie trotzdem die Vetofrist nach 4 Wochen ab? Warum? Die Vetofrist läuft nach 4 Wochen ab, damit wir spätestens dann die Gewissheit haben, ob die Eintragung noch angefochten werden kann. In dem Entwurf ist ja festgelegt, dass bei einem Veto von einer nicht-informierten Nation, die eingetragene Nation wieder gelöscht werden muss. Dies ist eine konsequente aber auch ziemlich harte Sanktion. Die vier Wochen habe ich genommen, weil das für die MNs ein ziemlich langer Zeitraum ist und es in dieser Zeit für jede Nation möglich sein sollte, sich im Kartenbüro über Veränderungen zu informieren. §7a 2.: was sind "sonstige techn. Gründe"? Beispiele? Das ist einfach eine Generalklausel, da ich mit der Technik nicht so bewandert bin. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es weitere technische Probleme geben kann. Sinn der Regel soll sein, dass man sich nicht darauf berufen kann, dass man nicht informiert wurde, wenn man es selber verschuldet hat bzw. es dem Antragsteller nicht möglich war zu informieren. §7 3. "Ein akzeptiertes Vetot ..." Das stimmt - keine Einwände. Dann noch Rechtschreibkorrekturen: §7a 2. vetoberechtigte Nation §7a 3. Das Veto kann nur vom eingetragenen Delegierten einer vetoberechtigten Nation im Kartenbüro eingelegt werden. §7b 4. übermäßigem Gebrauch von Kartenplatz Allgemein: - man sollte die Begriffe "Staat" und "Nation" nicht unnötig mischen sondern konsequent einen davon verwenden. OK, keine Einwände. - Die Einführung von §7a und §7b gefällt mir nicht. Warum die Subnummerierung durch Buchstaben?[/quote] Das ist keine Subnummerierung. Ich möchte nur aus Rücksicht auf die zahlreichen Verweise die Nummerierung in den folgenden §§ nicht verändern. § 7, § 7a, § 7b und § 7c sind jeweils für sich vollwertige Paragraphen. Die Verteilung auf mehrere Paragraphen fand ich sinnvoll. Ich habe den Entwurf mal angepasst - Stanislav Goldmann - 24.09.2007 Zitat:Original von Frederic AichbergerIch denke, man sollte den Antrag einfach als unvollständig werten und nicht bearbeiten bzw. ablehnen, wenn eine Vetonation trotz Möglichkeit nicht kontaktiert wird. Warum wird dem Antrag stattgegeben, wenn nicht alle kontaktiert sind? Sehe ich keinen Sinn drin ... Zitat:Ich möchte nur aus Rücksicht auf die zahlreichen Verweise die Nummerierung in den folgenden §§ nicht verändern.IMHO kein gutes Argument. Eine Umnummerierung sollte kein Hindernis sein. Subnummerierung sollte einen _inhaltlichen_ Sinn machen. - James T. Kirk - 24.09.2007 Zitat:Original von Stanislav GoldmannDem stimme ich zu. - Frederic Aichberger - 24.09.2007 zu § 7 II: Ich glaube, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Es geht bei mir um den Fall, dass eine Nation versehentlich nicht informiert wurde, etwa weil sie vom Antragsteller und dem Kartenantragsdirektor übersehen wurde. Kann man aber sicher auch weglassen, da bisher immer irgendwer den Fehler bemerkt hat und Vetos sowieso eher selten sind. zur Nummerierung: Ich habe mit dem umnummerieren kein Problem. Das ist mE eher eine kosmetische Sache, ich wollte nur die Arbeit für die Anpassung der Verweisungen einsparen. Habe es mal geprüft - es gibt keine Verweisungen, die auf §§ 8, 9 oder 10 verweisen. Der Entwurf wurde entsprechend geändert. |