OIK-Forum
[Reservierung] Königreich Targa - Druckversion

+- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum)
+-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3)
+--- Forum: Kartenanträge (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Thema: [Reservierung] Königreich Targa (/showthread.php?tid=1205)

Seiten: 1 2


[Reservierung] Königreich Targa - Mehregaan - 16.11.2007

Ich möchte hiermit eine Antrag auf Reservierung auf der OIK Karte stellen. Falls weitere Informationen benötigt werden, bin ich Ihnen zu Diensten.


Name der Nation: Königreich Targa

URL der Website: http://targa.mn-welt.de/pages/intro.php

URL des Forums: http://targa.mn-welt.de/forum/

URL zum ältesten Post des Forums:http://targa.mn-welt.de/forum/thread.php?threadid=1&sid=

Ansprechpartner: Mehregaan
E-Mail-Adresse: admin@targa.mn-welt.de

Vetobenachrichtungen:

Caen

Neu-Babylon

Hansastan


Der Kartenplatz der beantragt wird.

[Bild: lvznrr6n.gif]

[Zum Vergrößern Klicken.]


- Yvonne Delumiere - 16.11.2007

Die Republik Caen legt kein Veto ein und wuenscht Targa alles Gute! :)


- Mehregaan - 16.11.2007

Im Namen von Targa bedanke ich mich, bei Caen und hoffe auf eine erfolgreiche zukünfitge Zusammenarbeit. :)


- Ghandil Wao Van'hia - 16.11.2007

Dem Antrag wird stattgegeben. Targa wird reserviert.


- Mehregaan - 16.11.2007

Wenn ich mich nicht irre in 7 Tagen, oder täusche ich mich da?


- Attila Saxburger - 16.11.2007

Werter Mehregaan, die Reservierung ist ohne einen Eintragungsantrag für 60 Tage gültig. Danach verfällt sie und wird auch wieder von der Karte gelöscht, wenn der Eintragungsantrag bis dahin nicht gestellt wurde.

Die Vetorechtsbenachrichtigungen, welche Sie den potenziellen Nachbarstaaten übersandt haben, waren zwar für eine Reservierung nicht erforderlich, zeigen aber, dass Sie sich bereits im Vorfeld einer Eintragung mit den neuen Nachbarn in Verbindung setzen. Das ist nur zu begrüßen.

Sollte das Königreich Targa zu einem späteren Zeitpunkt einen Eintragungsantrag stellen, wären die Benachrichtgungen in Zusammenhang mit diesem Antrag dann jedoch noch einmal zu wiederholen.


- Mehregaan - 16.11.2007

Danke für Ihre Informationen. :)


- Mehregaan - 21.11.2007

Eine Frage wäre der Kirchenstaat eigentlich Veto-berechtigt oder sind es eh nur Neu-Babylon, Caen und Hansastan?


- Ghandil Wao Van'hia - 21.11.2007

Sind nur die drei. ;)


- Mehregaan - 21.11.2007

Dann ist ja gut. :)