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Wahl zum Exekutivdirektor - Gerd Falkenstein - 05.04.2008 Ich eröffne die Wahl zum Exekutivdirektor Für das Amt bewerben sich: Frode von Fipsenstein Katii Pekkulaina König Wilhelm VII. Frederic Aichberger Franz-Josef Rommel Ausschreibung und Bewerbung gem. Artikel 5 Punkt 1. GO erfolgten hier. Die Wahl läuft 7 Tage bis zum 12.04.2008 gegen 19:30 Uhr. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. - James T. Kirk - 13.04.2008 Wenn ich das richtig sehe, ist Herr Aichberger damit zum neuen Exekutivdirektor gewählt. Im Namen des restlichen Direktoriums gratuliere ich recht herzlich! - James T. Kirk - 13.04.2008 Wie ein Kundiger mir gerade mitteilte, ist eine einfache Mehrheit notwendig, die erreichte relative Mehrheit ist nicht ausreichend. - Mehregaan - 13.04.2008 Kommt es nun zu einer Stichwahl? - James T. Kirk - 13.04.2008 Das ist problematisch. Die Geschäftsordnung sieht das nicht vor. Es wird wohl ein zweiter Wahlgang stattfinden, bei dem wiederum jeder kandidieren kann. - Frederic Aichberger - 13.04.2008 Zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, die für mich gestimmt haben. Zitat:Original von James T. Kirk Wo bitte ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer relativen Mehrheit? Ich habe gerade noch einmal die Geschäftsordnung durchforstet. Dort steht nur "mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen". Ich kann dem nicht entnehmen, dass dort ein Quorum von 50 % der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Dies ergibt sich auch aus § 6 der Geschäftsordnung. Da ist für Änderungen der Geschäftsordnung angeordnet, dass sie "mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen" beschlossen werden. Für alle anderen Beschlüsse "ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen" erforderlich. Also eben gerade kein 50%-Quorum. Da in § 4 Absatz 6, wo es um die Wahl des Direktoriums geht, auch nur von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Rede ist, halte ich es für unwahrscheinlich, dass hier ein 50-%-Quorum erforderlich sein sollte. Jedenfalls hätten die Schöpfer der Norm, dann in § 4 Absatz 6 auch von einer absoluten Mehrheit gesprochen, wenn sie diese hätten haben wollen. Ein weiteres Indiz ist, dass es eben keine Regelung für eine Stichwahl gibt. Wenn eine absolute Mehrheit erforderlich gewesen wäre, so hätten die Schöpfer der Geschäftsordnung dazu etwas geregelt. Eine absolute Mehrheit im ersten Wahlgang ist alles andere als Selbstverständlich. Nicht zuletzt ist es einfach Unfug. In der Vergangenheit wurde es regelmäßig so gehandhabt, dass die relative Mehrheit ausreichte. Zuletzt bei der Wahl von Vinzenz Bailey zum Direktor für Kartenanträge. Abgesehen davon würde mich interessieren, wer dieser Kundige gewesen ist? Es wäre schön mit diesem direkt sprechen zu können. - Stanley Goodspeed - 13.04.2008 Aichberger for Präsident
- Janislav Pietarow - 13.04.2008 Glückwunsch - Attila Saxburger - 13.04.2008 Auch von mir die herzlichsten Glückwünsche an den neu gewählten Exekutivdirektor Aichberger. Ich kann die Diskussion um die erforderliche Mehrheit bei der Wahl der Mitglieder des Direktoriums nicht nachvollziehen. Mehrheit (ohne irgendwelche Zusätze) heißt eindeutig, dass derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Punkt. Jede andere, und somit qualifizierte Mehrheit müsste in den Regeln explizit auch so benannt werden, egal ob absolute oder 2/3-Mehrheit. - Lion Lorgar - 13.04.2008 Herzlichen Glückwunsch. Zitat:Wie ein Kundiger mir gerade mitteilte, ist eine einfache Mehrheit notwendig, die erreichte relative Mehrheit ist nicht ausreichend. Welcher "Kundiger" war das denn? In der GO ist von "Mehrheit" die Rede und nicht von "einfacher Mehrheit", somit ist von einer relativen Mehrheit auszugehen, da nichts anderes festgelegt worden ist. |