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GO-Änderungsantrag Thalia Artikel 5 - Druckversion

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GO-Änderungsantrag Thalia Artikel 5 - Frederic Aichberger - 22.05.2008

Die Delegierte aus Cuello beantragt die GO wie folgt zu ändern:

Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen

1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.


1. Abstimmungen und Wahlen werden durch den Exekutivdirektor eingeleitet und durchgeführt.
2. Die Wahlen der Ämter des Direktoriums sind drei Wochen/21 Tage vor Ende der Amtszeit öffentlich bekannt zu machen, zusammen mit einem Aufruf zur Kandidatur.
3. Kandidaturen sind mit Vorstellung und Begründung einzureichen.
4. Die Ausschreibungsfrist dauert 10 Tage (336 Stunden).
5. Die Wahl dauert 7 Tage (148 Stunden) an.
6. Zwischen Ausschreibungsende und Wahlbeginn liegen 4 Tage (96 Stunden), um über die Kandidaturen zu diskutieren.
7. Die Wahl findet in Form einer Umfrage statt.
8. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann.
9. Bei Stimmengleichheit erfolgt umgehend eine Stichwahl.
10. Abstimmungen finden grundsätzlich öffentlich einsehbar statt, es sei denn ein Delegierter stellt vor Beginn der Abstimmung einen anderslautenden Antrag und wird von vier weiteren Delegierten darin unterstützt.
11. Die Delegierten können unter Angabe des von ihnen vertretenen Landes an der Abstimmung teilnehmen und stimmen ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“.

??? 12. „Enthaltung“ ist keine Abstimmungsoption. ???

13. Editierte, kommentierte und Stimmabgaben in Umgangssprache wie z. B. „jupp“ sind ungültig.
14. Sofern nicht anders in den Regelwerken der OIK festgelegt, wird ein Beschluss der OIK gültig, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinnahmen kann.
15. Gegen einen Beschluss kann Widerspruch mit stichhaltiger Begründung innerhalb von 7 Tagen (168 Stunden) eingelegt werden. Über die Zulassung des Beschlusses entscheidet das Direktorium und gibt diesen zur Diskussion und anschließender Abstimmung an den Beirat weiter.
16. Direktoren dürfen an Abstimmungen und Wahlen nur teilnehmen, wenn Sie auch Delegierte eines Mitgliedslandes sind


Ich bitte die Delegierte darum, die Änderungen zu erläutern.


- Thalia - 22.05.2008

Hier habe ich versucht das bislang praktische Gebahren in einen einleuchtenden Text zu verarbeiten. Durch die Änderung des OIK-Status von simon auf simoff war dies einfach, da gewisse Begriffe aus dem RL nun einleuchtend übernommen werden konnten.

Die Fristen wurden nochmals genauer definiert, um Fragen a la "was sind 7 Tage" zu umgehen.

Die bisherige Regelung bzgl. des Zeitpunkts der Ansetzung des Wahlprozederes wurde beibehalten (insgesamt drei Wochen), nur anders unterteilt. Nach wie vor muss die Wahl 14 Tage vor Einleitung der Wahl bekannt gegeben. Die Frist zur Abgabe der Kandidatur wurde dabei auf 10 Tage gekürzt, um auch dem letzten Kandidaten, der seine Kandidatur 5 Minuten vor Toresschluss einreicht, noch die Möglichkeit zu geben, sich und seine Ambitionen zur Wahrnehmung der Aufgaben vorzustellen, wie es die GO bislang immer vorsah und auch den Delegierten noch die Zeit gibt Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen. Dies war vorher nicht möglich, wenn der Kandidat seine Kandidatur 5 Minuten vor Wahlbeginn einreichte, was durchaus zulässig war.

In Anlehnung an die Diskussion der letzten Tage, ob "Enthaltung" als Wahloption zugelassen sein sollte und sinnvoll ist, habe ich diesen Punkt mit Fragezeichen versehen. Hier bitte ich die Delegierten um ihre Meinung und werde entsprechend der Mehrheit den Punkt 12 dann umschreiben, bevor es zu einer Abstimmung über diese Gesamtänderung kommt.

Wichtig erscheint mir der Punkt 15 zu sein, welcher ein explizietes Widerspruchsrecht gegen einen Beschluss einräumt, über welchen gerade abgestimmt wird. Aus den Erfahrungen heraus ist es nicht ungewöhnlich, dass Delegierte von einer Abstimmung erst verspätet Kenntnis nehmen, aber gute Gegenargumente haben, die bislang nicht berücksichtigt wurden. Durch dieses Widerspruchsverfahren wird der Beschluss erstmal schwebend unwirksam, kann überarbeitet und recht schnell erneut zur Abstimmung gegeben werden, so dass man schon sehr bald wieder durch einen rechtsgültigen Beschluss Rechtssicherheit im Umgang mit dem Regelwerk oder der GO bekommt.


- Frederic Aichberger - 24.05.2008

Was ist mit "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" gemeint?

In 13 würde ich gerne Stimmabgaben in Umgangssprache wieder erlauben. Es ist nämlich völlig egal, ob da "Ja", "Jupp", "yo" oder sonstwas steht, solange man es als Ja erkennen kann.

Welchen Sinn Enthaltung als Abstimmungsoption hat, kann ich nicht sagen. Vielleicht sollte man es einfach weglassen. Wer sich dann enthalten will, der stimmt eben gar nicht ab.

Dann hat sich wohl ein Rechenfehler eingeschlichen. 10 Tage dürften richtigerweise nur 240 Stunden sein.


- Alexander Botan - 24.05.2008

Zitat:Original von Frederic Aichberger
Was ist mit "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" gemeint?

In 13 würde ich gerne Stimmabgaben in Umgangssprache wieder erlauben. Es ist nämlich völlig egal, ob da "Ja", "Jupp", "yo" oder sonstwas steht, solange man es als Ja erkennen kann.

Welchen Sinn Enthaltung als Abstimmungsoption hat, kann ich nicht sagen. Vielleicht sollte man es einfach weglassen. Wer sich dann enthalten will, der stimmt eben gar nicht ab.

Dann hat sich wohl ein Rechenfehler eingeschlichen. 10 Tage dürften richtigerweise nur 240 Stunden sein.

Da muss ich Ihnen leider widersprechen, denn wenn man die Enthaltung weg lässt, dann wird irgend wann gesagt :" In der OIK sind nur 8 Delegierte aktiv"


- Thalia - 25.05.2008

Zitat:Original von Frederic Aichberger
Was ist mit "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" gemeint?

Das ist doch nicht schwierig zu definieren, zumal immer nur zwei Wahlmöglichkeiten vorhanden sind, nämlich "ja" oder "nein". Es zählen also nur die abgegebenen Stimmen, zu Neudeutsch "votings" und die Option, die die Mehrheit dieser Stimmen für sich verbuchen konnte die hat sozusagen gewonnen. Klingt einfach.... ist auch so. Wink

Zitat:In 13 würde ich gerne Stimmabgaben in Umgangssprache wieder erlauben. Es ist nämlich völlig egal, ob da "Ja", "Jupp", "yo" oder sonstwas steht, solange man es als Ja erkennen kann.

Ich spreche mich dagegen aus, um einfach der ganzen Sache hier noch einen "seriösen" Touch abzuringen. Wink Und da Kinder, neben "Mama" und "Papa" so ziemlich als erstes "ja" und "nein" sagen lernen, müsste es hier allen möglich sein sich genau so zu äußern. 8)

Zitat:Welchen Sinn Enthaltung als Abstimmungsoption hat, kann ich nicht sagen. Vielleicht sollte man es einfach weglassen. Wer sich dann enthalten will, der stimmt eben gar nicht ab.

Mit Punkt 12 könnte man herausstreichen, dass "Enthaltung" keine Abstimmungsoption ist. So würde es auch für den Letzten in der Reihe klar und eindeutig sein. Wink

Zitat:Dann hat sich wohl ein Rechenfehler eingeschlichen. 10 Tage dürften richtigerweise nur 240 Stunden sein.

Oh, das stimmt. Ich hatte diese Passage nachträglich geändert und dabei die Umrechnung der Stunden nicht korrigiert. Wenn Sie das bitte für mich erledigen würden? Vielen Dank!


- Thalia - 25.05.2008

Zitat:Original von Alexander Botan

Da muss ich Ihnen leider widersprechen, denn wenn man die Enthaltung weg lässt, dann wird irgend wann gesagt :" In der OIK sind nur 8 Delegierte aktiv"


Das würde ja auch annähernd der Wahrheit entsprechen. Wink Mehr als ca. 17 - 23 Stimmen pro Wahl oder Abstimmung bekommen wir nie zusammen und das bei ca. 70 Ländern die auf der Karte verzeichnet sind. Es wird also eindeutig demonstriert, dass die meisten Länder sich nicht für die Dinge interessieren, die sie nicht direkt in Form eines Vetos betreffen. Es reicht also aus, wenn man bei Vordiskussionen mal mit einem "mir egal" deutlich macht, dass man anwesend war und dann der Abstimmung/Wahl fernbleibt. Wink