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GO-Änderungsantrag Thalia Artikel 6 - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: GO-Änderungsantrag Thalia Artikel 6 (/showthread.php?tid=1480) |
GO-Änderungsantrag Thalia Artikel 6 - Frederic Aichberger - 22.05.2008 Die Delegierte aus Cuello beantragt die GO wie folgt zu ändern: Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung 1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. 2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen. 3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. !! Entfällt, da anderweitig in der GO untergebracht, bzw. auf Punkt 2 verzichtet zu Gunsten des Projekts „Eine Karte für alle“. !! Ich bitte die Delegierte die Änderungen zu erläutern. - Thalia - 22.05.2008 Hier schien mir der Punkt 2 der bisher gültigen GO als äußerst hinderlich für eine eventuelle Zusammenführung mehrerer Kartenorganisationen zu sein. Der Satz ist dermaßen interpretationsfähig, dass man u. Umständen alles damit verhindern kann, was die OIK weiter bringen könnte. Kurz gesagt ich empfand ihn als lähmend für eine Weiterentwicklung. Und da der Rest des Artikels 6 durch die vorhergehenden Artikel 1-5 abgedeckt werden, kann dieser m. E. gänzlich gestrichen werden. - Stanislav Goldmann - 22.05.2008 Historischer Sinn ist ja, dass bei der Übergabe der "Kartenvollmacht" von der BIK an die OIK verhindert werden sollte, dass sich die Karte der OIK gegen den "Geist der BIK-Karte" wendet. Böse formuliert: ausgegliedert und verramscht wird. Statt dessen war als Schutz gedacht, dass die Karte und Vorwahlvergabe wieder an die UVNO/BIK zurückfällt, wenn die OIK diese nicht mehr im alten Sinne weiterführen möchte. Wie ist diese Intention noch durch die neue GO gewährleistet? - Thalia - 23.05.2008 Hm, kann man aus der GO überhaupt den Sinn der damaligen Zeit erkennen? Ich weiß es nicht, deshalb frage ich. Und wer garantiert, dass die UVNO diesen Sinn noch kennt und weiterführt? Wie sehe eine solche Rücküberführunge praktisch aus? ?( - Frederic Aichberger - 24.05.2008 Vielleicht sollte man doch einen § 6 lassen und da Begriffsbestimmungen sammeln. Zum Beispiel könnte man hier für alle Regelwerke die Mehrheiten definieren. - Thalia - 25.05.2008 Halte ich nicht für klug, da die meisten Leser nicht geneigt sind ein Regelwerk vollständig zu lesen, sondern nur nach den für sie gerade wichtigen Passagen zu suchen. Unabhängig davon ist die "Mehrheit" die für eine Entscheidung benötigt wird hinreichend klar definiert. - Stanislav Goldmann - 25.05.2008 Rücküberführung wäre die Übergabe aller Materialien (also Karten und Vorwahl- und Landeskürzelliste) an die UVNO. Die würde dann damit mutmassliche eine Unterorganisation der UVNO für die Karte gründen. Evtl. als direkte Kopie des alten BIK, ggf. aber auch mit geändertem Regelwerk. Ich weiss es nicht. - Thalia - 26.05.2008 Gesetzt den Fall man hält diese Rücküberführungsklausel aufrecht. Wäre dann überhaupt ein Übergang der OIK in eine neue Kartenorganisation im Sinne des Ein-Karten-Projekts auf dem MdM möglich? - Stanislav Goldmann - 26.05.2008 Bedingt. Natürlich wäre es möglich eine neue Kartenorganisation zu gründen (oder GF/AIC umzuwidmen) und alle Mitgliedsstaaten der OIK dorthin einzuladen. Eine Zwangsfusion aber ist nicht möglich. Möchten einzelne Mitglieder der OIK nicht in diese neue Organisation eintreten, so steht es ihnen frei, die OIK als eigenständige Organisation oder unter dem Dach der UVNO weiterzuführen. Eine andere Möglichkeit ist eine Vereinigung unter dem Dach der OIK. Das setzt aber die Anerkennung einiger "Basics" der OIK vorraus. Dazu gehören insbesondere die Rücküberführungsklausel an die UVNO bei Auflösung und die unveränderliche Einschränkung der akzeptablen Streichungsgründe (§8 Kartenregelwerk). - Thalia - 26.05.2008 Wollen Sie das wirklich so aufrecht erhalten oder die neue GO den "modernen" Zeiten anpassen? |