![]() |
|
Eintragungs gesuch Könichreich Såeominen - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Kartenanträge (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Eintragungs gesuch Könichreich Såeominen (/showthread.php?tid=1490) Seiten:
1
2
|
Eintragungs gesuch Könichreich Såeominen - Kong Tahvro - 04.06.2008 Auf wünsch verschiedene stellen wir ein neuer antrag. Antrag auf Gebietseintragung gem. § 4 (3) Kartenregelwerk Name des Reiches :Kongåriket Såeominen. URL zum Forum hier emplang URL zur Erster post 22-11-2007 Verantwortlicher :Kong Tahvro III Mail to Kong Tahvro : aluf@http.histonationen.com ![]() Das Könichreich möchte das in rot angegeben Gebiet beantragen. Das land liegt im Vetoberreich von Wolfenstein . Wir werden, mittels unsere Vertrehtung dort, Wolfenstein von unser antrag berrichten. - rabbelbabbel - 04.06.2008 boah ich kann mir das nicht mehr länger anschauen Antrag auf Gebietseintragung gem. § 4 (3) Kartenregelwerk Name der Nation: Kongåriket Såeominen. URL der Website: URL des Forums: http://kongariket.histonationen.com/index.php?topic=5.0 URL zum ältesten Post des Forums: http://kongariket.histonationen.com/index.php gew. Länderkennzeichen: gew. Vorwahl-Nr.: Kartenausschnitt: (incl. Form und Größe des Landes) ![]() Ansprechpartner:Kong Tahvro III Email Ansprechpartner: aluf@http.histonationen.com Nachweis über Benachrichtigung vetoberechtigter Nationen: [--> hier müssen die Links rein nach Wolfenstein und VIR, dabei orientiere ich mich an der aktuellen Karte, hoffe dass die WIRKLICH aktuell ist ] - Kong Tahvro - 05.06.2008 Ich will für guten rat nie undankbar sein aber nimm den Post zurruk den du darfst hier nicht Posten. Obendrein sind ,soweit ich weis Website, Landeskennzeichen und Vohrwahl nummer alle drei optinal ,belanglos also. ;) Wolfenstein würde informiert. - rabbelbabbel - 05.06.2008 wie sagtest du doch so schön: Zitat:Back erst mahl ein par kleinere Brötchen ,wenn der Bezughabende Direktor meint das was nicht O.K ist höre ich das schon, von ihm... und: ich weiß dass ich hier nicht posten darf, aber anstatt dass Du einfach mal akzeptierst wenn man Dir bei aller Kritik auch noch was auf dem Silbertablett präsentiert musst Du glatt noch nen dummen Spruch abgeben. Und da wunderst Du Dich wenn Du überall aneckst. Ich nehme den Post nicht zurück, Du kannst immer noch frei entscheiden welche Version Du nimmst: Deine nachprüfbar falsche oder meine die lediglich Aufgrund fehlender Daten unvollständig ist Website ist keine Pflicht, steht aber in der Vorlage die dem Regelwerk zu entnehmen ist. Wie es sich bei Landeskennzeichen und Vorwahl verhält weiß ich grad nicht ist aber auch der dem Regelwerk zu entnehmenden Vorlage entsprungen Und die Links sind Pflicht, ergo ist Deine Version falsch. Mann Mann Mann, machs Dir doch nicht schwerer als es ist :rolleyes: - Janislav Pietarow - 05.06.2008 Ihr seid beide Idioten und damit sind alle zufrieden. - Niccoló Argo Dante - 05.06.2008 Falsch. - Ghandil Wao Van'hia - 05.06.2008 Dennoch fehlen die Benachrichtigungslinks von der VIR und von Wolfenstein. Vorwahlen und Kürzel sind keine Pflicht (hat Cuello auch nicht ;) ) ... HP ist soweit ich weiß in manchen OIK-Ländern ebenfalls keine vorhanden. - Kong Tahvro - 05.06.2008 Mit den VIR haben wir keine Kontakten. link Wolfenstein benachrichtigung hier Laut aktuälste Karte hat unser gebiet keine Grenze mit den VIR ,sonst müsten wir den Ekliaserischer Konzil auch Fragen. :) - rabbelbabbel - 05.06.2008 Lesen und verstehen Zitat: 3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreserivierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind. - King Duncan I. MacNeill - 05.06.2008 Zitat:Original von Ghandil Wao Van'hiaDeshalb auch Zitat:b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis) |