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[Widerspruchsfrist] Löschung von Neuenkirchen - Gerd Falkenstein - 28.11.2008 Der Delegierte des Neuenkirchner Reiches hat bei der OIK einen Antrag auf Inaktivierung gestellt. Die Inaktivierung zieht nach einer Frist von 30 Tagen die Löschung des Landes mit sich. Bis zum 28.12.2008 kann jedoch von einen Bürger Neuenkirchens Widerspruch gegen die Löschung eingelegt werden. - Gerd Falkenstein - 28.12.2008 Ich stelle fest, dass die Frist ohne gültigen Widerspruch verstrichen ist. Das Vereinigte Kaiserreich wird damit von der OIK gelöscht. |