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Vetorecht bei Gebietserweiterungen - Druckversion

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Vetorecht bei Gebietserweiterungen - Shao Ping - 10.03.2009

Da ich beabsichtige, in nächster Zeit das Ergebnis des Tartastan-Krieges auf die Karte übertragen zu lassen, stellt sich mir eine grundlegende Frage. Ist für das Vetorecht und die Benachrichtigungspflicht bei Erweiterungen das gesamte Staatsgebiet maßgeblich, oder lediglich das Erweiterungsgebiet. Ich tendiere zu letzterem, aber im Regelwerk findet sich dazu nichts Genaueres. Das Erweiterungsgebiet grenzt übrigens an das bisherige Staatsgebiet.


- Carmen I. - 10.03.2009

Gilt nur für das Erweiterungsgebiet. Als Beweis dafür sind die Gebietserweiterungen zu sehen, die nicht direkt an das Ursprungsland grenzen.


- Shao Ping - 11.03.2009

Danke für die Auskunft.