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Wer ist Vetoberechtigt ??? - Druckversion

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Wer ist Vetoberechtigt ??? - Erich Bonecker - 27.08.2009

[Bild: kat.2jpgbss6.jpg]
Wir wollen das Gebiet "SDR" reservieren und das orangene.
Also die zwei neuen Gebiete^^

Nur wer ist dort Vetoberechtigt?

*Ichbindoof*


- Carmen I. - 27.08.2009

Alle Staaten, die an Euer Land grenzen.....

Zitat:§7 Vetorecht
1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt das Direktorium ebenfalls ein Vetorecht.


Kartenregelwerk - zu finden in der Bibliothek der OIK. Wink


- Lisätytären - 27.08.2009

Also ALLE Länder die ich hier Orange unterstrichen habe sind Veto Berechtigt.
Das Orange kader gibt den Veto Benachrigtigungs zone an..
[Bild: kat2jpgbss6.jpg]

P.S ich habe hier KEINE...Funktion , ist nur eine Hilfe also, und nur einmalig Gratis..


- Wernher Graf von Perleburg - 27.08.2009

Sieht zwar nicht schlecht aus, ist aber leider falsch. Wink


- Lisätytären - 27.08.2009

Zitat:Original von Wernher Graf von Perleburg
Sieht zwar nicht schlecht aus, ist aber leider falsch. Wink

Ich habe indertat den Nordlinie nicht ins Meer weiter durch gezogen da die Veto berechtigte Staaten auch so umfasst sind.
Also liegen sie da richtig. Smile

Freiland habe ich bewusst AUCH unterstrichen es hat hier ein Delegierter ist also Mitglied, und sollte auch benachrichtigt werden.


- Carmen I. - 27.08.2009

Unabhängig davon würde ich jedoch die aktuellste Karte für die Antragstellung und auch für das Herausfinden der vetoberechtigten Nationen benutzen. Wink


Klick


- Lisätytären - 27.08.2009

Das habe ich getan und dann die Einzeichnung von der SDR superimposed ..
Faulheit meinerseits ,denn sonst hätte ich die ganse SDR auf den Kopie der Neue Karte einzeichnen müssen .. Wink


- Erich Bonecker - 27.08.2009

Muss dies überhaupt bei einer reservierung gemacht werden oder erst bei der Eintragung?


- Carmen I. - 27.08.2009

Nein, es muss nicht sein, aber es empfiehlt sich mit den Nachbarn schon vor dem endgültigen Eintragungsantrag Kontakt aufzunehmen. So hat man bei Unstimmigkeiten, die später zu einem Veto führen könnten/würden, viel mehr Zeit diese zu klären und kann so ein Veto verhindern. Wink


- Jin Roh - 27.08.2009

Zitat:Original von Wernher Graf von Perleburg
Sieht zwar nicht schlecht aus, ist aber leider falsch. Wink


was ist denn daran falsch?