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Diskussion: GO: verkürzte Amtszeit nach Rücktritt - Druckversion

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Diskussion: GO: verkürzte Amtszeit nach Rücktritt - Stanislav Goldmann - 29.11.2005

Aus aktuellem Anlass: was halten die Beiratskollegen eigentlich von folgender Regelung in der GO?

Zitat: Geschäftsordnung der OIK
3. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
Macht es wirklich Sinn, eine Wahl für eine verkürzte Zeitspanne durchzuführen? Warum keine volle Amtszeit?

Ich persönlich wäre für die Streichung des Satzes. Meinungen?


- Carmen I. - 29.11.2005

Deshalb keine volle Amtszeit, weil dann die Direktoriumssitze im schlechtesten Falle zu völlig unterschiedlichen Zeiten besetzt werden müssten und irgendwann keiner mehr weiß, wann wessen Amtszeit abgelaufen ist. Insofern ist die derzeitige Regelung im Sinne einer zu erfassenden Ordnung schon ganz praktisch.


- Willi Brandt - 29.11.2005

Richtig. Wink


- Stanislav Goldmann - 29.11.2005

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Deshalb keine volle Amtszeit, weil dann die Direktoriumssitze im schlechtesten Falle zu völlig unterschiedlichen Zeiten besetzt werden müssten und irgendwann keiner mehr weiß, wann wessen Amtszeit abgelaufen ist. Insofern ist die derzeitige Regelung im Sinne einer zu erfassenden Ordnung schon ganz praktisch.
Da auch schon jetzt nicht für alle Posten gleichzeitig gewählt wird, ist die "erfassende Ordnung" in meinen Augen eh erschüttert. Ich nehme mal Wetten an, dass bei den bisherigen Nachwahlen nach Rücktritt obige Regelung nur ungenügend Anwendung fand ... 8)

In Freiland (dort wählen wir auch nach Rücktritten für volle Amtszeiten) prüfe ich die Amtszeit eines Amtsträgers übrigens einfach damit, dass ich mir das Datum seiner letzten Wahl anschaue und mit der Amtszeit vergleiche. Hier dagegen scheint es mir mehr als fraglich, ob man die in der GO geforderte "Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl" wirklich im Blick hat ...


- Dr. Thasco - 29.11.2005

Ich meine, Kontrolle, wie lange jemand im Amt ist, hat man doch anhand der Übersicht der letzten Wahl(en)? Ergo wäre der Zusatz wirklich überflüssig...


- Carmen I. - 30.11.2005

Herr Goldmann, ich wusste doch immer, dass Sie ein ganz gewitztes Bürschen sind, ja ein richtiger Fuchs. Big Grin

Dennoch, meine Meinung zu Ihrer Eingangsfrage haben Sie vernommen und sie hat auch Bestand. Wink


- Oberster Hirte - 30.11.2005

Das ist doch *die* Gelegenheit feste Wahltermine zu vergebenWink


- Suzanne deVega - 02.12.2005

Zitat:Original von Oberster Hirte
Das ist doch *die* Gelegenheit feste Wahltermine zu vergebenWink
Eine Gelegenheit die man durchaus nutzen sollte.


- Carmen I. - 02.12.2005

Welche Vorschläge gibt es? Wann wären die nächsten regulären Wahlen zum Direktorium?


RE: Diskussion: GO: verkürzte Amtszeit nach Rücktritt - Stanislav Goldmann - 04.12.2005

Die gemachten Einwürfe haben mich nicht überzeugt. Daher beantrage ich eine Abstimmung über die Änderung der GO in obigem Punkt.

Artikel 4 der GO soll geändert werden in (wobei dabei die doppelte Überschrift "Artikel 4: Personal" in der GO zu streichen ist):

Zitat:Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl für sein Amt vorgezogen.
4. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.