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Antrag zur Kandidatur verweigerung für Friederich Alexander - Paolo Lisander - 10.09.2009 Artikel 1: Die OIK 1. Die OIK (Organisation für Internationale Kartographie) ist die Dachorganisation für die Verwaltung der internationalen Gesamtkarte. Daneben führt sie ein Verzeichnis internationaler Vorwahlen und Staatskürzel. 2. Die OIK ist unpolitisch und neutral. 3. Die OIK ist keiner internationalen Organisation angeschlossen. 4. Die OIK hat ihren Sitz in Arcor City im Großherzogtum Arcor. Die Neutralität und unpolitische Status sind unter ein Direktor Friederich Alexander nicht mehr gewährleistet. Seine Kandidatur hat nur EIN Zweck, ein noch größere Hetze gegen ein Land das hier Legitiem auf die Karte ist zu führen was in Gegensatz steht zu was ein Direktor sein muss ,ein Neutraler hüter der O.I.K.. Artikel 4: Personal 5. Der Exekutivdirektor verwaltet und archiviert die Beiratsbeschlüsse. Er macht sie der Öffentlichkeit in der Bibliothek der OIK zugänglich. Das System der Archivierung wird durch Beiratsbeschluss bestimmt. Der hier oben beschrieben Aufgaben sind nicht die die der Kandidat Friederich Alexander ausführen möchte aus sein benehmen hier und auch im eignen Forum ist klar zu entnehmen das der Kandidat ungeeignet ist dieser Funktion Neutral und Regelkonform aus zu üben. Sogar heute noch hält er es für O.K ein andere Kandidat für ein Direktoren Amt mit Beleidigungen zu überlaufen.. Ich bin nicht soooo Regelgewandt aber ein jeder der sehen kann , hier und auch in Dreiburgen wirt verstehen das dieser Mann ein Gefahr ist für die Stabilität der OIK ich bitte daher das Direktorium gegen seine Kandidatur ein Veto ein zu legen. - Carmen I. - 10.09.2009 Zur Kenntnis genommen. Das Direktorium wird über den Antrag beraten. - Carmen I. - 10.09.2009 Der Antrag auf Ausschluss der Kandidatur von Friedrich Alexander I. wird nach Beratung durch das Direktorium abgelehnt. Begründung Die GO der OIK sieht keine schriftlich fixierten Voraussetzungen für die Zulassung, geschweige denn Ablehnung einer Kandidatur für das Amt eines Direktoriumsmitgliedes vor. Die Kandidatur ist somit zulässig und findet bei den anstehenden Wahlen Berücksichtigung. |