OIK-Forum
Antrag auf Gebietsreservierung Karhu maasta - Druckversion

+- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum)
+-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3)
+--- Forum: Kartenanträge (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Thema: Antrag auf Gebietsreservierung Karhu maasta (/showthread.php?tid=1980)



Antrag auf Gebietsreservierung Karhu maasta - Samia Rågg - 11.11.2009

Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk.

[Bild: alto1.png]

Link zu Karhu masta : Das Großherzogtum Karhu maasta

Der E Mail Adresse der verantwortlicher Admin und Forums betreibender Grand Duke Juhas IV , Mailto : karhu at mail-online dot dk

Den ältesten post finden sie hier.

Eine Karte unseres Landes..

Kontakt aufname zu:
Banannaworld
Dezirujo
Medinat ha_Eretz


- Hendrik Wegland - 11.11.2009

Der Antrag wird geprüft.

The application will be considered.

La demande sera examinée.

Ansøgningen vil blive betragtet.


- Lucius Sempronius Albinus - 11.11.2009

Rogatio examinabitur.


- Samia Rågg - 11.11.2009

Jeg er veldig takknemlig
Olen hyvin kiitollinen
I am very gratefull to you
Je leur suis très reconnaissant
Ik ben U zeer dankbaar
Ich bin Ihnen sehr Dankbar :)


- Lucius Sempronius Albinus - 11.11.2009

Cur non mihi gratiam agis?


- Ricardo Marquez Carreno - 11.11.2009

8o :D


- Ricardo Marquez Carreno - 11.11.2009

Ich hätte eine äußerst dringliche und wichtige Frage bezüglich dieses Antrages: Ist es erlaubt als Person des realen Lebens mehr als einen virtuellen Staat eintragen zu lassen? Damit ist Gleichzeitigkeit zweier Staaten auf der Karte gemeint.


- Hendrik Wegland - 11.11.2009

Zitat:Original von Lucius Sempronius Albinus
Rogatio examinabitur.

Zitat:Original von Lucius Sempronius Albinus
Cur non mihi gratiam agis?

Bitte unterlasse diese lateinischen Phrasen. Es kann nicht jeder Latein, um sich dies zu übersetzen. Daher Übersetzung dazu oder unterlassen. Danke.

Im Regelwerk ist nicht näher definiert, ob eine RL-Person mehrere Staaten vertreten darf. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es erlaubt ist (siehe Präambel der Geschäftsordnung).

Es ist jedoch auch nicht bewiesen, ob hinter dem "Holländer" und seinen MNs wirklich nur eine Person steckt, gegenteilig weiß ich aus sicherer Quelle, dass es sich hier tatsächlich um mehrere Personen handelt, die aus verschiedenen europäischen Staaten stammen.

Dies soll jetzt aber hier nicht das Thema sein, sondern hier geht es rein um dem Reservierungsantrag.


- Ricardo Marquez Carreno - 11.11.2009

Es geht nicht um die Vertretúng, sondern um die Verzeichnung.

Zitat:Es kann nicht jeder Latein

Mone frances es muy male. Ich versteh' das alles auch net. ;)


- Hendrik Wegland - 15.11.2009

Der Antrag wird angenommen, die Reservierung ist erfolgreich.