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[Antrag] Änderung der GO - Janislav Pietarow - 19.11.2009 Aufgrund der letzen 5fach Wiederholung der Wahl, stelle ich folgenden Antrag, dass die Wahlen schneller beendet werden können. Bisher wurde nichtmal definiert, welche Mehrheiten benötigt werden. Nur §4. sagt aus, dass bei der Abwahl die absolute Mehrheit nötig ist. Nun sind hier Punkt 8. und 9. neu. Im ersten Wahlgang treten z.B. 5 Personen an. Davon entfallen auf A: 10 B: 9 C: 5 D: 3 E: 1 Gesamt: 28 benötigte Mehrheit: 15 Die Mehrheit ist nicht erreicht. Im 2. Wahlgang kann ggf. Kandidat B zurück treten, dann wählt man nur A und C. Ansonst A und B. Diesmal gilt die relative Mehrheit. (insofern jemals Enthaltungen dazu zählen) Der der die meisten Stimmen hat, ist gewählt. Sollte es dennoch im 2. Wahlgang 50:50 stehen, so wird der Sieger gelost. Aber ich empfehle generell, dass die Wahlen, auch das Ergebnis, total geheim sein sollten. Denn sonst kann man ggf. absichtlich auf unentschieden stimmen. Danke. Zitat:1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage. - David bar Negev - 19.11.2009 Mit aller Respekt ,aber sie Scherzen doch mit Punkt 10 ,nichtwahr?? Sowiso bin ich für "Offene Wahlen" wer Kandidieren will der darf. Es ist nicht an zu nehmen das eine Situation wie wir die jetzt hatten sich (daurent)wiederholt. - Janislav Pietarow - 19.11.2009 Mit allem Respekt, hier geht es um Anträge. ![]() Zur Diskussion: hier - Chun Dao - 26.11.2009 Der Antrag wird im Direktorium besprochen. - Carmen I. - 27.11.2009 Bei allem Respekt, aber..... Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung - Chun Dao - 28.11.2009 Vielen Dank für den Hinweis, Carmen. Zum einen möchte ich dbzgl. auf mein Statement hinweisen, wegen meinen Lapsus. Zum anderen nun die Frage, ob dieser Antrag bereits dem Beirat zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Denn die Diskussionen darüber sind ja noch im Gange. Und ich persönlich halte es für einen "aufgeblähten Aktionismus", wenn bereits jetzt eine Abstimmung eingeleitet wird, während die verschiedenen Diskussionen noch laufen. Sollte nicht ein "Ende der Diskussion" abgewartet werden, damit der Antragsteller diesen ggf. nochmal überarbeiten kann und dann die Abstimmung erfolgen? Wie gesagt, es ist nur eine Frage für meine Verständlichkeit und damit ich besser in die Funktion des Exekutivdirektors komme. Aber nachdem ein weiterer Hinweis dbzlg. mich erreichte, werde ich die Abstimmung darüber im Beirat in die Wege leiten. - Carmen I. - 28.11.2009 Ähm....... die Diskussion zu einem Änderungsantrag muss im Beirat erfolgen und erst danach wird die Abstimmung eingeleitet. Alles was außerhalb des Beirats diskutiert wird ist unrelevant für einen solchen Antrag. Und die Abstimmung selbst findet dann in dem dafür vorgesehenen Bereich im 2. Obergeschoss statt, nicht im Beirat. |