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[Antrag] Änderung der GO - Druckversion

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[Antrag] Änderung der GO - Janislav Pietarow - 19.11.2009

Aufgrund der letzen 5fach Wiederholung der Wahl, stelle ich folgenden Antrag, dass die Wahlen schneller beendet werden können.
Bisher wurde nichtmal definiert, welche Mehrheiten benötigt werden. Nur §4. sagt aus, dass bei der Abwahl die absolute Mehrheit nötig ist.
Nun sind hier Punkt 8. und 9. neu.

Im ersten Wahlgang treten z.B. 5 Personen an.

Davon entfallen auf
A: 10
B: 9
C: 5
D: 3
E: 1
Gesamt: 28
benötigte Mehrheit: 15
Die Mehrheit ist nicht erreicht.

Im 2. Wahlgang kann ggf. Kandidat B zurück treten, dann wählt man nur A und C.
Ansonst A und B.
Diesmal gilt die relative Mehrheit. (insofern jemals Enthaltungen dazu zählen)
Der der die meisten Stimmen hat, ist gewählt.

Sollte es dennoch im 2. Wahlgang 50:50 stehen, so wird der Sieger gelost.
Aber ich empfehle generell, dass die Wahlen, auch das Ergebnis, total geheim sein sollten. Denn sonst kann man ggf. absichtlich auf unentschieden stimmen.
Danke.

Zitat:1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Stimmmehrheit auf sich vereinen kann.
9. Wenn im ersten Wahlgang keine Person die absolute Stimmmehrheit erreicht, so treten im zweiten Wahlgang die zwei Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Hierbei kann einer der Bestplatzierten auch zurück treten, dann folgt ihm der Dritte. Es gilt die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
10. Kann nach dem 2. Wahlgang immer noch keine Person die Mehrheit erreichen, so entscheidet das Los.



- David bar Negev - 19.11.2009

Mit aller Respekt ,aber sie Scherzen doch mit Punkt 10 ,nichtwahr??

Sowiso bin ich für "Offene Wahlen" wer Kandidieren will der darf.
Es ist nicht an zu nehmen das eine Situation wie wir die jetzt hatten sich (daurent)wiederholt.


- Janislav Pietarow - 19.11.2009

Mit allem Respekt, hier geht es um Anträge. Wink
Zur Diskussion: hier


- Chun Dao - 26.11.2009

Der Antrag wird im Direktorium besprochen.


- Carmen I. - 27.11.2009

Bei allem Respekt, aber.....

Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung

1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht
berücksichtigt.



- Chun Dao - 28.11.2009

Vielen Dank für den Hinweis, Carmen.

Zum einen möchte ich dbzgl. auf mein Statement hinweisen, wegen meinen Lapsus.

Zum anderen nun die Frage, ob dieser Antrag bereits dem Beirat zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Denn die Diskussionen darüber sind ja noch im Gange.

Und ich persönlich halte es für einen "aufgeblähten Aktionismus", wenn bereits jetzt eine Abstimmung eingeleitet wird, während die verschiedenen Diskussionen noch laufen.
Sollte nicht ein "Ende der Diskussion" abgewartet werden, damit der Antragsteller diesen ggf. nochmal überarbeiten kann und dann die Abstimmung erfolgen?

Wie gesagt, es ist nur eine Frage für meine Verständlichkeit und damit ich besser in die Funktion des Exekutivdirektors komme.

Aber nachdem ein weiterer Hinweis dbzlg. mich erreichte, werde ich die Abstimmung darüber im Beirat in die Wege leiten.


- Carmen I. - 28.11.2009

Ähm....... die Diskussion zu einem Änderungsantrag muss im Beirat erfolgen und erst danach wird die Abstimmung eingeleitet. Alles was außerhalb des Beirats diskutiert wird ist unrelevant für einen solchen Antrag.

Und die Abstimmung selbst findet dann in dem dafür vorgesehenen Bereich im 2. Obergeschoss statt, nicht im Beirat.