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[Antrag] Feststellung der Delegiertenrechte - Druckversion

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[Antrag] Feststellung der Delegiertenrechte - Carmen I. - 20.11.2009

Ich stelle hiermit den Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Delegiertenrechte des Herzogs von Kurland für das Königreich Narapul.

Als Diskussionsgrundlage soll der Vertrag dienen, der seinerzeit zwischen dem Königreich Nöresund und dem Königreich Narapul geschlossen wurde, welcher die Gründung eines Staatenbundes zum Inhalt hat und somit dem der Intesa Cordiale, bestehend aus Gran Novara, Targa, Ladinia und Tomanien, gleicht, welche alle eigene Delegiertenrechte inne haben.


gez.

Carmen de Mora-Trauenstein
Delegierte Großherzogtum Arcor



P.S. Vertrag liefere ich nach.


- Stanislav Goldmann - 20.11.2009

Völliger Unfug!

Relevant sind die Regularien und Vorgänge innerhalb der OIK. Und der massgebliche Antrag für die OIK ist dieser hier: [Antrag] Zusammenschluss Nøresund/Narapul .

Anderslautende Anträge wurden auch später in dieser Sache nicht gestellt. Alles andere sind Hirngespinste und obskure Deutungsversuche der Antragstellerin.


- Ricardo Marquez Carreno - 20.11.2009

Vorallem: Die oben genannte Antragsstellerin hat in Gestalt eines Buchhandels in dieser Organisation den simoff-Status durchgequält und bezieht sich nun auf simulationsintern getroffene Verträge zwischen Staaten. Wobei gleichzeitig noch am Vergleichsverständnis der Delegierten Zweifel erhoben werden können.


- Carmen I. - 20.11.2009

Es geht hier um die Feststellung ob "Narapul" eine Mikronation ist, die einen Delegierten stellen darf, also ob die Vorschriften des.....

Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat

1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.

.... hier greifen bzw. eingehalten wurden.

Regelungen zwischen der Regierung Nöresunds und der Regierung Narapuls sind dabei nicht zwingend von Wichtigkeit für die OIK, da jeder Regent eines Staates selbst entscheiden kann, ob er das Mandat delegiert oder selbst wahrnimmt.

Insofern reiche ich anliegend noch den Vertrag nach, der Gegenstand der Diskussion und Grundlage für eine Entscheidung über meinen Antrag sein soll und bitte das Direktorium zu entscheiden bzw. eine Aussprache im Beirat zu eröffnen, wo ggf. auch der Herzog von Kurland, welcher über email erreichbar ist, Stellung nehmen kann.

Vielen Dank!


Anlage zum Antrag - Carmen I. - 20.11.2009

Zitat:

[Bild: 1560215.gif]

Vertrag zum Staatenbund
zwischen dem Königreich Nøresund – und dem Königreich Narapul

Im Auftrag Ihrer Majestäten, und dem Volk beider Länder, zum Willen der Einheit beseelt im gemeinsamen Länderverbund:


Vereinigtes Königreich Nøresund-Narapul (vKrNN)
(Nachfolgend Vereinigtes Königreich genannt)


Vorwort:

Wir, die Völker des Königreich Nøresund und des Königreichs Narapul, eingedenk der kulturellen Vielfalt und Schönheit unser Länder, einig in all unseren Stämmen und in der Tradition von Freiheit und Rechtstaatlichkeit, von dem Willen beseelt, die Würde und Freiheit jedes Menschen zu achten und zu verteidigen, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, den allgemeinen Wohlstand zu begünstigen, geben uns in freier Selbstbestimmung der Vereinigung unserer Länder zu einem Staatenbund hin.


§1 (Allgemeines)
Das Königreich Nøresund, und das Königreich Narapul vereinigen sich zum Staatenbund Vereinigtes Königreich Nøresund-Narapul. Das Staatsgebiet des Königreiches Narapul wird in die Gebiete des Königreiches Nøresund in seiner Gänze aufgenommen und stellt die autonome Provinz Narapul dar. Die Föderation trägt den Namen Vereinigtes Königreich Nøresund und Narapul. Die Kurzbezeichnung lautet Vereinigtes Königreich.

§2: (Regierungstätigkeiten)
Die Unabhängigkeit beider Länder ist gewährleistet. Beide Länder arbeiten mit autonomen Regierungen. Die Mitglieder der Föderation werden durch ihre jeweiligen, verfassungs- und hausgesetzmäßigen Staatsoberhäupter völkerrechtlich vertreten. Im Falle einer Änderung der Föderationsstruktur, insbesondere einer vollständigen Vereinigung zwischen den Föderationsmitgliedern, übernimmt das verfassungs- und hausgesetzmäßige Staatsoberhaupt des Königreiches Nøresund die Rolle als Staatsoberhaupt. Widerspricht dies der Verfassung des Königreiches Narapul, so wird die den Hausgesetzen des Hauses Aer und der Verfassung des Königreiches Narapul entsprechende Person des Hauses Nøresund stellvertretendes Staatsoberhaupt für den Reichsteil Narapul.

§3 (Verträge)
Die von beiden Seiten bereits unterschriebenen Verträge behalten ihre Gültigkeit, bis zum fristgerechten Widerruf. Bereits geschlossene Verträge mit dem Ausland gehen nicht auf den jeweils anderen Staatenbund über, und bleiben autonom.

§4 (Staatenbund)
Der Staatenbund arbeitet gemeinschaftlich, und im Sinne beider Völker. Ein gemeinsames Landesforum wird angestrebt. Der Staatenbund dient dem Erhalt beider Länder, und zur Stärkung der gemeinsamen Aktivität. Das Königreich Narapul behält das Recht auf eigene Darstellung (Homepage), sowie einen eigenen Forenbereich innerhalb des Königreiches Nøresund. Das Königreich Narapul wird zum Landesteil des Königreichs Nøresund.

§5 (Staatsoberhaupt)
Beide Länder arbeiten mit autonomen Staatsoberhäuptern. Ihre Majestät, Königin Amydala I., behält alle Ihre Titel und Würden sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Sie unterwirft sich auf der Grundlage Ihrer alleinigen verfassungsgebenden Gewalt freiwillig der Jurisdiktion des Oberhauptes des Hauses Nøresund.

§6 (Verfassung)
Die Verfassung beider Länder bleibt autonom und unangetastet. Eine gemeinsame Verfassung kann angestrebt werden, und benötigt den Mehrheitsbeschluss der Regierung in der zurzeit gültigen Verfassung des Königreichs Nøresund. Die Gesetze, sowie die Verfassung des Königreiches Narapul gelten nach Vertragsunterzeichnung fort.

§7 (Kompetenzen)
Das Königreich Narapul verzichtet im Bereich der Innen- Wirtschafts- und Währungspolitik auf seine eigene Handlungsmacht. Nøresunder Recht geht, sofern es nicht der Verfassung des Königreiches Narapul widerspricht, narapulianischem Recht auf diesen Gebieten vor.
Die Außenpolitik, sowie alle diplomatischen Angelegenheiten verbleiben im alleinigen Machtbereich des Königreiches Narapul. Es wird ein Koordinierungsrat eingerichtet, um tiefgreifende Divergenzen zwischen den Politiken der Föderationsmitglieder zu vermeiden.

§8 (Staatsbürgerschaft)
Eine eigene narapulianische Staatsbürgerschaft besteht nicht mehr, alle Staatsbürger Narapuls werden Staatsbürger des Vereinigten Königreiches Nøresund/ Narapul.

§9 (Kündigung)
Dieser Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch Erklärung beendet werden. Nach Wirksamwerden der Kündigung leben die Königreiche Narapul und Nøresund als souveräne Staaten wieder auf. Regelungen über das Staatsgebiet (Forum) werden bei Kündigung getroffen.

§10 (Wirksamkeit)
Die Gründung der Föderation erfolgt unverzüglich nach Unterzeichnung und Verkündung des Vertrages in den beiden beteiligten Nationen.

Voté et approuvé par la Chambre des Pairs

Signée par Sa Majesté la Reine Amydala I.



Quelle: Quelle: http://www.koenigreich-noeresund.de/forum/thread.php?postid=102508#post102508


- Stanislav Goldmann - 20.11.2009

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Regelungen zwischen der Regierung Nöresunds und der Regierung Narapuls sind dabei nicht zwingend von Wichtigkeit für die OIK, da jeder Regent eines Staates selbst entscheiden kann, ob er das Mandat delegiert oder selbst wahrnimmt.
eben. Und den relevanten Antrag im Rahmen der OIK habe ich ja oben verlinkt.


- Phillip Loewe - 20.11.2009

mir hat man beigebracht dass im Antragsthread nicht diekutiert werden soll. Hat sich daran was geändert?


RE: [Antrag] Feststellung der Delegiertenrechte - Mehregaan - 21.11.2009

Zitat: [...] und somit dem der Intesa Cordiale, bestehend aus Gran Novara, Targa, Ladinia und Tomanien, gleicht, welche alle eigene Delegiertenrechte inne haben. [...]

Der Form halber betone ich, dass diese Aussage überhaupt nicht korrekt ist.


- Hendrik Wegland - 21.11.2009

Soweit ich das überblicken kann, wurden je für Gran Novara, Targa und Tomanien Delegierte entsendet. Ladinien wegen der Fusion mit Gran Novara mal außen vor gelassen.

Es gibt offensichtlich keinen gemeinsamen Delegierten für die IC.

Welche Aussage bzgl. der Delegierten stimmt denn nun?


- Mehregaan - 21.11.2009

Achso, pardon. Etwas unmissverständlich zitiert. Die Intesa Cordiale ist kein Staatenbund wie Nöresund-Narapul-Freiland.