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Eintragung nicht gleich Reservierung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Eintragung nicht gleich Reservierung (/showthread.php?tid=2026) Seiten:
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Eintragung nicht gleich Reservierung - Carmen I. - 09.01.2010 Ähm...... macht eigentlich wenig Sinn, wenn eine MN sich einen Platz reservieren lässt, die vetoberechtigten Nationen (im Falle der späteren Eintragung) sich mit der MN auseinandersetzen, um mögliche Vetos im Vorfeld auszuräumen und dann bei der Eintragung ein ganz anderer Kartenplatz anvisiert wird. Okay, nichts ist unmöglich, aber merkwürdig ist das schon. Zumal ja auch die reservierte Fläche für andere eintragungswillige MNs erstmal "verloren" ist. - Attila Saxburger - 09.01.2010 Ob es Sinn macht, ist sicherlich eine Streitfrage. Das Regelwerk der OIK ist in dieser Frage leider nunmal so, wie es ist. Für eine Eintragung ist keine Reservierung zwingende Voraussetzung, sodass der Eintragungsantrag halt völlig losgelöst von etwaigen Reservierungen gestellt werden kann. In dieser Frage wäre ich für eine Änderung des Kartenregelwerks, welche eine Eintragung nur auf einer vorher reservierten Fläche (von mir aus noch mit unwesentlichen Änderungen der Landesformen) zulässt. - Erich Bonecker - 09.01.2010 Dafür plädiere dich auch, da man sonst das Reservierungsverfahren auch gleich abschaffen könnte. Edit: Könnte einer so etwas auformulieren das dann mal drüber abtimmen könnte. - Carmen I. - 09.01.2010 Zitat:Original von Attila Saxburger Na deshalb habe ich das doch angesprochen.
- Wernher Graf von Perleburg - 09.01.2010 Die Reservierung soll dem künftigen Reservierungsinteressenten eine gewisse Rechtssicherheit auf der halben Strecke zur Reservierung für seine Ausgestaltung geben und sonst nichts. Eine Pflicht zur Reservierung lehne ich kategorisch ab, das ist vielleicht noch der einzige Punkt in dem die OIK der CartA überlegen ist. Wozu braucht es eine Reservierungspflicht, wenn einerseits die Aktivität gewährt ist und fürderhin umfangreiche Vetomöglichkeiten zur Verfügung stehen? Auch Reservierungspflicht verhindert keineswegs, daß unpassende Nachbarn aufeinandertreffen. Eine solche Maßnahme wäre daher zur Qualitätssteigerung vollkommen untauglich. Es ist ja letztlich auch auf der CartA vernünftigerweise so, daß trotz bestehender Reservierungspflicht die Reservierungsfläche nur einen ersten Vorschlag darstellt. Gesetzt den Fall, wir führen ein, daß Reservierung und Eintragung weitestgehend kongruent zu sein haben, ergibt sich daraus notwendigerweise, daß ein gültiges Veto eine Neureservierung bedingt. Das hier ist immer noch ein Freizeitvergnügen und nicht das Ringen um Wachstum oder der Kampf um die Steigerung der Arbeitsproduktivität sein sollte, sind sozialdisziplinatorische Schritte eher kontraproduktiv. Ich frag mich manchmal ob hier nicht noch mehr Leute einen an der Klatsche haben, wenn sich Saxburger an anderer Stelle schon so auszudrücken pflegt.
- Carmen I. - 09.01.2010 Es macht aber Sinn sich im Vorfeld, also vor einer endgültigen Eintragung, über den angestrebten Platz kundig zu machen und sich mit den zukünftigen Nachbarn etwas abzustimmen. Dabei muss es nicht so streng zugehen wie in der Carta, mit gemeinsamer Geschichtsschreibung enemene. Aber ein gutes Miteinander mit den Nachbarn, welches auch zu guten und spaßbringenden Simsträngen führt, finde ich persönlich schon wichtig. Und um eben diesen Platz dann auch, nach dem man ihn gefunden hat, bekommen zu können, sollte man ihn sich vorher reservieren lassen. Eine Reservierung nur um überhaupt auf die Karte kommen zu können ist schwachsinnig und gar nicht erforderlich. - Erich Bonecker - 09.01.2010 Eben. Wofür haben wir es dann überhaupt!? Natürlich muss man bei einem gültige Veto sich einen neuen suchen,nur ich habe kaum solche Fälle gefunden ich glaube sogar gar keine. Dies passiert ja nur in Ausnahmesituationen. - Wernher Graf von Perleburg - 09.01.2010 Ich gründe eine MN, 30 Tage später lasse ich einen Platz reservieren, weil er mir zu diesem Zeitpunkt am geeignetsten erscheint, in diesen 30 Tagen habe ich dann die Möglichkeit nachzuprüfen, ob es wirklich der geeignetste Platz ist und wenn nicht, suche ich mir eben für die endgültige Eintragung einen anderen aus. Bewährten kartenfremden Altstaaten wird gar die Möglichkeit der sofortigenEintragung im Einverständnis mit den Nachbarn gegeben. Das ist ein nahezu perfektes Verfahren, das keinesfalls kaputtreformiert werden sollte. Zwingt man die Leute allerdings sich dort einzutragen, wo sie reserviert haben, wird es erstens viel mehr Streit mit den Nachbarn geben, falls man bemerkt, daß es doch nicht paßt und zweitens viel mehr Eintragungen an Orten die zum Eintragungspunkt gar nicht mehr den Wünschen des Antragsstellers entsprechen. Alles in allem eine unnötige Verbürokratisierung des Verfahrens. Auch zwangsweise Konsultationspflicht der Vetoberechtigten/Anrainer von X Tagen vor der Eintragung oder eine Reservierungsanpassungspflichtverfügung zur Sicherstellung der Kongruenz von Reservierungsersuchen und Eintragungswunsch sind ähnlich unpraktikabel. - Stanislav Goldmann - 09.01.2010 Und was ist, wenn man während der Reservierungsphase merkt, dass das Leben mit den Nachbarn dort wohl doch nicht so schön wird? Das mit Vetos zu rechnen ist? Genau: man lässt sich woanders eintragen. Die Reservierung ist eine Phase für die "Neulinge", nicht für den "Altbestand". Finde ich gut so. - Faantir Gried - 09.01.2010 Zitat:Original von Stanislav Goldmannqft |