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Antrag: Ungültiger Beschluss zur Löschung - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Antrag: Ungültiger Beschluss zur Löschung (/showthread.php?tid=208) Seiten:
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Antrag: Ungültiger Beschluss zur Löschung - Stanislav Goldmann - 11.12.2005 Antrag an das Direktorium: der Beschluss zu Abstimmung über Änderung des Kartenregelwerkes muss ungültig erklärt werden. Begründung: das Kartenregelwerk besagt Zitat:§10: Änderung der KartenregelnDa eine die Löschung von Staaten betreffende Regelung verändert wurde, ist dies nach dem Willen der Begründer der OIK nicht gültig! Schon vollzogene Zwischenschritte, die die Nummerierung der Paragraphen änderten (der für Löschung relevante Paragraph ist aktuell die Nummer 8, nicht mehr die 7), müssen in meinen Augen auch wegen dieser Unveränderlichkeitsklausel revidiert werden. - Oberster Hirte - 11.12.2005 Fällt das darunter? Der Grund (Staat will nicht mehr) ist immer noch der gleiche, nur die zweideutige Formulierung der Inaktivität wurde geändert. Außerdem ist es ja kein anderer als in den Nummern 1-3 erwähnt, da er selbst die Nummer 1 b oder so stellt
- Stanislav Goldmann - 11.12.2005 Es ist klarerweise eine Änderung der Regeln, nach denen eine Löschung vollzogen werden kann. Alles andere empfinde ich als Rabulistik und mangelnden Respekt vor diesem von den OIK-Gründern aufgestellten unveränderbarem Paragraphen. - Nara - 11.12.2005 Haben Sie denn noch die ursprüngliche Fassung des §7 ? Die Regelung vor der letzten Änderung ist ja nicht die ursprüngliche Fassung. - Carmen I. - 11.12.2005 ?( Ich lese das nochmal in Ruhe durch, damit ich verstehe, was gemeint ist, aber... Was soll denn heißen ".... Respekt vor diesem, von den OIK-Gründern aufgestellten, unabänderbaren Paragraphen"? Respekt kann man vor den Gründern haben, einverstanden. Aber wieso vor einem Paragraphen und wieso unabänderlich? RE: Antrag: Ungültiger Beschluss zur Löschung - Stanislav Goldmann - 12.12.2005 Also die Unabänderlichkeit ergibt sich doch recht direkt und eindeutig ... Zitat:2. Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genanntenUnd Respekt vor dem Regelwerk erwarte ich von jedem Delegierten, dem ernsthaft an der OIK gelegen ist. - Stanislav Goldmann - 12.12.2005 Zitat:Original von NaraLeider nein. Aber ich denke, dass der jetzige §8 (vor der jetzigen Änderung), dem ursprünglichen §7 entspricht. - Dr. Thasco - 12.12.2005 Geehrter Kollege Goldmann, ich gehe mal davon aus, dass wir es eh mit einem Problem zu tun haben, weil 7.1, 3 des Regelwerks überhaupt nichts von einer Löschung sagt. Ergo wird wohl Punkt 8 gemeint sein... Wobei ich zugebe, dass eigentlich überhaupt nicht mehr ersichtlich wird, was mit 7.1/3 gemeint ist ... ist das jetzt 8.1a-c oder 8.3? oder was? Selbst wenn es sich um 8.1b handelt: Wenn ich das richtig lese, steht da ja, dass eine Änderung dieses Regelpunktes nur dann verboten ist, wenn dies zu einer Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen führt. Das ist aber mit der neuen Änderung ja gar nicht der Fall. Ein Staat wird gelöscht, wenn er sich Inaktiv erklärt. Ob nun Inaktivität oder "Wunsch" - das ist vielleicht semantisch nicht, aber doch effektiv gesehen dasselbe. - Stanislav Goldmann - 12.12.2005 Meine Meinung dazu habe ich ja klar geäussert: nach Regelwerk ist jedwede Änderung in dieser Frage schlicht verboten! Ich sehe nicht, wo das nach Regelwerk dikutabel sein soll. Was ich hier jedoch vermisse, ist ein Statement des Direktoriums. Wurde das Problem wenigstens zur Kenntniss genommen? - Georg von Nøresund - 12.12.2005 Zitat:Original von Stanislav Goldmann Es wurde Herr Goldmann, es wurde.... Das Direktorium befasst sich derzeit mit diesem Fall. |