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Änd. des § 3 (5) Regelwerk für int. Vorwahlen und Staatskürzel - Druckversion

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Änd. des § 3 (5) Regelwerk für int. Vorwahlen und Staatskürzel - Friederike Fresse - 18.07.2010

Zitat:
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Abstimmung des Beirates


Der § 3 (5) des Regelwerkes für int. Vorwahlen und Staatskürzel lautet gegenwärtig:

"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Namens eines Staats möglich."

Auf Antrag des Direktoriums soll dieser § 3 (5) des Regelwerkes für int. Vorwahlen und Staatskürzel wie folgt geändert werden:

"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag des innehabenden Staates möglich. Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium."

Stimmen Sie der vorgeschlagenen Änderung zu?

Die Stimmoptionen sind
Ja,
Nein
oder
Enthaltung.

Die Abstimmung dauert genau 7 Tage.

gez. Fresse


- Ethan Freebush - 18.07.2010

Für Steinhammer:

Ja


- Friederike Fresse - 18.07.2010

Für die MN "Attekarisches Reich"

Ja.


- Leoly - 18.07.2010

FÜr die (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld:

Ja


- Carmen I. - 18.07.2010

Für das Großherzogtum Arcor:

Ja.


- Friedrich Alexander - 18.07.2010

Für Dreibürgen:

Ja.


- Johann Georg II. - 18.07.2010

Für Polanien: Ja.


- Mehregaan - 18.07.2010

Für Targa: Ja.


- Olf Haba - 18.07.2010

Für Doroog: Ja


- Janislav Pietarow - 18.07.2010

Für Andro: Ja