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Änd. des § 3 des Kartenregelwerkes - Druckversion

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Änd. des § 3 des Kartenregelwerkes - Friederike Fresse - 18.07.2010

Zitat:
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Abstimmung des Beirates


Die Delegierte der MN "Großherzogtum Arcor" hat beantragt, den momentan gültigen § 3 des Kartenregelwerkes:

"§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
5. Für eine Reservierung ist unerheblich, ob der antragstellende Staat bereits über ein eingetragenes Gebiet verfügt. Eine Reservierung kann jedoch nicht erfolgen, wenn der betreffende Staat zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine weitere Reservierung hält."

in den nachfolgenden Text zu ändern:

"§ 3 - Vorausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
a) Antrag auf Gebietsreservierung;
b) Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzungen für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind
a) eine vorhandene Webseite oder ein Forum auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und
b) ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
3.1) Für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne simulative Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
3.2) Für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne simulative Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische simulative Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3.1 und 3.2.
5. Sofern der Nachweis über die interne simulative Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. bei Mailgruppen oder geschlossenen Foren), ist dem Antrag prüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der Antrag prüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
6. Für eine Reservierung ist unerheblich, ob der Antrag stellende Staat bereits über ein eingetragenes Gebiet verfügt. Eine Reservierung kann jedoch nicht erfolgen, wenn der betreffende Staat zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine weitere Reservierung hält.


Stimmen Sie dieser Änderung zu?

Die Stimmoptionen sind
Ja,
Nein
oder Enthaltung.

Die Abstimmung dauert 7 Tage.

gez. Fresse


- Carmen I. - 18.07.2010

Für das Großherzogtum Arcor:

Ja.


- Walter Betz - 18.07.2010

Für die Schwyzerische Demokratische Republik:

Ja


- Napaloni - 18.07.2010

Für das SWR Tomanien:
Nein


- Mehregaan - 18.07.2010

Für Targa: Nein.


- Gerd Falkenstein - 18.07.2010

Für Bergen: Ja


- Leoly - 18.07.2010

Für die (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld:

Nein


- Friedrich Alexander - 19.07.2010

Für Dreibürgen: Nein


- Johann Georg II. - 19.07.2010

Für Polanien: Nein.


- Janislav Pietarow - 19.07.2010

Für Andro: enthaltung