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[Diskussion] Änd. der GO Art. 1 (4) - Druckversion

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[Diskussion] Änd. der GO Art. 1 (4) - Friederike Fresse - 23.07.2010

Werte Damen und Herren Delegierte,

wir haben uns mehrheitlich verständigt, daß die OIK eine simoff-Organisation ist.
Die Abgrenzung fällt nicht immer leicht, so führen wir z.B. auch weiterhin die anonymisierenden IDs unserer Spielcharaktere.
Außerdem sind Andeutungen, die einen simon-Anteil haben, durchaus oft witzig und sollten daher auch weiterhin in einer simoff-Organisation ihren Platz haben dürfen.
Den Artikel 1 (4), der einen ehemals festgelegten virtuellen Sitz nennt, halte ich mittlerweile jedoch für verzichtbar.

Ein weiteres aktuelles Thema ist die Sprache innerhalb der Organisation.
Das Vorhaben fremdsprachige MNs auf eigenen Kontinenten zu etablieren, ich hätte fast internieren geschrieben, betrachte ich eher als gescheitert. Außerdem wird es mit der OIK vergleichbare Organisationen im französisch- und englischsprachigen Ausland geben.
Gewiß gibt es immer mehr Mitspieler, die mehrere Sprachen sprechen.
Meine persönlichen Sprachkenntnisse reichen beispielhaft für komplexere Beiträge jedoch nicht aus.
Ich meine, daß wir die gemeinsame Sprache unserer Organisation, die ja eindeutig "deutsch" war und ist, in der Geschäftordnung hervorheben sollten.
Die deutsche Sprache ist in unserem Forum ohnehin wichtig, da die Mitspieler, die uns dieses Forum zur Verfügung gestellt haben, in gewisser Weise für Beiträge mitverantwortlich sind und diese dann auch vollumfänglich verstehen müssen.

Ich beantrage daher den zur Zeit gültigen Artikel 1 (4) "Die OIK hat ihren Sitz in Arcor City im Großherzogtum Arcor." durch den neuen Artikel 1 (4)
"Die Sprache innerhalb der OIK ist deutsch." zu ersetzen.


- Friedrich Alexander - 23.07.2010

Stimme dir zu.


- Janislav Pietarow - 23.07.2010

Also wenn ein nicht Deutschsprachiger einen Antrag auf Englisch stellt wird der abgelehnt?
Ich würde sagen, primär Deutsch, sekundär Englisch.


- Leoly - 23.07.2010

Ich würde vorschlagen, dass Delegierte deutsch verstehen und schreiben können sollten, Anträge darf man jedoch auch auf Englisch einreichen, sofern nicht anders möglich.


- Friederike Fresse - 23.07.2010

Zitat:Original von Leoly
Ich würde vorschlagen, dass Delegierte deutsch verstehen und schreiben können sollten ...

Das ist der Kommunikation sicher dienlich, aber ob man das so in die Geschäftsordnung bringen sollte?
Und weitergedacht: Müssen wir dann konsequenterweise eine Sprachkundeprüfung für Delegierte einführen? ^^

Zitat:Anträge darf man jedoch auch auf Englisch einreichen ...

Warum jetzt das, wo doch jeder Delegierte deutsch verstehen und schreiben soll?


- Leoly - 23.07.2010

Damit ausländische MNs sich weiterhin auf der OIK ansiedeln können, um jedoch das Amt des Delegierten wahrzunehmen, sollten sie Deutsch beherrschen.

Sprachtest wäre etwas übertrieben. An der Formulierung kann man ja auch noch feilen.


- Friederike Fresse - 23.07.2010

Das wiederum wäre über die GO-Änderung doch sichergestellt:
Es ist m.E. wurscht aus welchen Teil der Erde eine MN kommt, hier soll es keine Vorschrift geben.
Nur ist die in der OIK gebräuchliche Sprache eben deutsch, und die Delegierten aller MNs und das Direktorium sind angehalten sich dieser Sprache zu bedienen.

Ich möchte jetzt ein überspitzes Szenario darlegen:
Die Delegierte von Eretz verfasst einen komplexeren Antrag in Englisch, welchen ich nur in Fragementen verstehen kann und fragend in die Runde blicke. Super-Leoly als Leiterin der OIK-Dolmetscherei ist leider Gottes gerade auf dem Klo. Einige hilfsbereite Delegierte mit vorzeigewürdiger Schulbildung wollen nun vermitteln, sind jedoch durch den Genuß mehrerer Bacardi-Cola eingeschränkt und können nur noch lateinische Einlassungen lallen. Darüber erbost stellt plötzlich völlig überraschend der Delegierte von Reunion eine allererste Zwischenfrage in Französisch. Auf dem Flur singt derweil der Holländer mit dem tags zuvor sprachlich angelernten Friedrich Alexander ein paar niederländische Volkslieder.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß dieses Babylon der Sache und einer zielführenden Kommunikation wirklich zuträglich ist.


- Friedrich Alexander - 24.07.2010

Wilhelmus van Nassouwe
ben ik, van Duitsen bloed,
den vaderland getrouwe
blijf ik tot in den dood ...


Het Wilhelmus beiseite, ich bin aus dem gleichen Grund wie Frieda für diese Regelung. Es hat in der Vergangenheit keinen Sinn gemacht, die OIK international auszurichten, im Gegenteil - ganze Kontinente lagen deshalb brach.
Außerdem ist es natürlich richtig, dass Delegierte ohne Deutschkenntnisse hier kaum eine Chance haben. Andernfalls müsste man jeden Antrag in mehrfacher Übersetzung einreichen und die Diskussionen könnte die Person auch nicht verfolgen. Es stellt sich daher ganz zu recht die Frage, nach dem Sinn eines/einer Delegierten, der/die gar kein Deutsch versteht.


- Carmen I. - 24.07.2010

Schreiben wir doch "Die Geschäftssprache innerhalb der OIK ist grundsätzlich Deutsch.", dann können auch weiterhin Anträge in englischer Sprache gestellt und von nicht betrunkenen, vor Bluthochdruck fast kollabierende, geisteswissenschaftliche Studenten für uns Muttertiere übersetzen. Wink


- Friederike Fresse - 24.07.2010

Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Schreiben wir doch "Die Geschäftssprache innerhalb der OIK ist grundsätzlich Deutsch.", dann können auch weiterhin Anträge in englischer Sprache gestellt ... [werden]

Würdest du damit aber dann nicht umschreiben, daß das Stellen eines Antrages nicht zu den "Geschäften" innerhalb der OIK gehört?