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Geschäftsordnung - Artikel 2 - Ernst Willun - 26.07.2010 Bin ich eigentlich der einzige, der sieht, daß in der gegenwärtigen Fassung des Artikel 2 der Geschäftsordnung Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat der Abschnitt 6 ( für mich ist er nach wie vor auch aus formalen abstimmungstechnischen Gründen fraglich) eindeutig gegen die Abschnitte 1 und 2 der Geschäftsordnung verstößt oder zumindest mit ihnen konkurriert. Da steht nämlich ausdrücklich "alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats " und "jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden" und genau das ist unter gewissen Umständen eben nicht sichergestellt. Es fragt sich ferner, wie das Direktorium einen Anwendungsvorrang des Abschnittes 6 vor den Abschnitten 1 und 2 rechtfertigen resp. begründen will. - Jürgen von Strengler - 26.07.2010 6 Oberliegend ist das : nur einer RL-Person es erlaubt ist für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen. Und fertig. 8) - Friedrich Alexander - 26.07.2010 Zitat:Original von Adolf HoneckerDas ist doch bei jedem Gesetz so, Absatz 1 erlaubt dir etwas und etwas später werden die Beschränkungen für dieses Recht verkündet. So ist das eben, muss du Revolutionär werden und das Rechtsystem mal gründlich auf den Kopf stellen.
- Jürgen von Strengler - 26.07.2010 Weg mit dem Rechtsystem!! werf'ne Bombe rein!! - Ernst Willun - 26.07.2010 Abschnitt 1 gilt ohne Wenn und Aber, eine Beschränkung ist überhaupt nicht möglich. Es heißt ja nicht grundsätzlich oder soll oder was auch immer sondern es steht da klipp und klar... - Friederike Fresse - 26.07.2010 Zitat:Original von Jürgen von Strengler Sind nicht Sie die Bombe mit größter Zerstörungskraft? ^^ - Ernst Willun - 26.07.2010 Jedenfalls würde es sich empfehlen, da Rechtssicherheit zu schaffen, indem man die Abschnitte miteinander harmonisiert. Sollte die Spielgermeinschaft jemals so leichtsinnig sein und mich in eine diesbezüglich verantwortliche Position wählen, so sähe ich den Anwendungsvorrang nämlich beim Abschnitt 1 und würde den Abschnitt 6 als unrechtmäßige Verletzung des höherrangigen Abschnitt 1 auffassen. - Friederike Fresse - 26.07.2010 Und wie kommen Sie darauf, daß die Nummerierung eines Artikels eine Rangfolge darstellt? Außerdem muß man festhalten, daß es nie in Frage gestellt wurde, daß Korland und Xinhai Mitglied des Beirates sind. Nur haben die eben jeweils einen Delegierten zu entsenden, der eine im Abschnitt 6 benannte Bedingung zu erfüllen hat. - Jürgen von Strengler - 26.07.2010 Zitat:Original von Friederike FresseAjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj das hört man nur ungern wenn am grad beim Abnehmen ist. Aber ich kann ein recht größer Zerstörungskraft generieren wen es sein muss.
- Ernst Willun - 26.07.2010 Zitat:Original von Friederike Fresse Weil Abschnitt 1 eine Feststellung trifft, die etwas zusichert und Abschnitt 2 ein Recht begründet, dieses Recht wird jedoch unter bestimmten Bedingungen durch den Abschnitt 6 verletzt. Dazu mal der Artikel 1 des Grundgesetzes: Zitat:Artikel 1 Was hier passiert ist, wäre, als würde man da einen weiteren Abschnitt dransetzen: (4) Die Würde eines Menschen ist nicht unantastbar, wenn er blaue Pullover oder weiße Sandalen trägt. |