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Neuer Kontinent X - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Neuer Kontinent X (/showthread.php?tid=2204) Seiten:
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Neuer Kontinent X - Friederike Fresse - 31.07.2010 Zitat: - Carmen I. - 31.07.2010 Ist ja schön, dass das Direktorium so rege tätig ist. Doch hier scheint mir eine Überschreitung der Kompetenzen vorzuliegen. Meines Erachtens hat das Direktorium lediglich verwaltende Aufgaben. Eine Entscheidung über Kontinente, Ausnahmen ect. müssen durch den Beirat getroffen werden. Zitat:Artikel 2 GO der OIK: Der OIK-Beirat - Friederike Fresse - 31.07.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Das sieht das Direktorium anders. Zitat:Meines Erachtens hat das Direktorium lediglich verwaltende Aufgaben. Die Festlegung eines neuen Kontinentes ist eine verwaltende Aufgabe. Der Beschluß einer Ausnahmeregel zur Besiedelung eines neuen Kontinentes auch ohne benachbarten Vetostaat ist dem Direktorium im Kartenregelwerk ausdrücklich gestattet worden. - Carmen I. - 31.07.2010 Das sehe ich anders. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass das Direktorium auch Kontinente abschaffen dürfte. Und das kann es nicht sein. Ich habe nichts dagegen, wenn man einen neuen Kontinent schaffen will. Aber ich habe was dagegen, wenn das von oben bestimmt wird! - Hogarth Carson McSniff - 31.07.2010 Sehen wir uns die entsprechenden Paragraphen doh einmal genau an: Zitat:Artikel 2 GO der OIK: Der OIK-Beirat Wenn man das Regelwerk wortwörtlich nimmt, erstreckt sich die Kompetenz des Beirates auf die Regeln zur Karte, nicht aber auf die Karte selbst. Im vorliegenden Fall wurde zudem keine Landmasse modifiziert, sondern nur in einem Verwaltungsakt zusammengefasst. Die Karte selbst bleibt unangetastet. - Niketas Choniatés - 31.07.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Öhm. Nein! Hier wurden nur verwaltungstechnisch zwei oder drei nie wieder zu besiedelnde Flächen zu einem NEUEN KONTINENT !erklärt. Die Rechte des Beirates werden mitnichten angetastet. - Niketas Choniatés - 31.07.2010 ...und das Reich von Ephèbe hat gegen diesen neuen Kontinent, der auch Great Alemin and Bretland Platz böte, nicht das Geringste einzuwenden. - Yasmina bint Kibir - 31.07.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Here we do agree. The Chart (Map) is subjeckt to the rules, layed down for that Map so the Council (beirat) is the one that has to agree to the creation of a new continent. - Carmen I. - 31.07.2010 Im Regelwerk ist auch z. B. geregelt, dass die Karte gerastert ist. Analog kann man also daraus schließen, dass die Optik der Karte sehr wohl eine Entscheidung des Beirates ist. Dem entsprechend muss ihm auch überlassen bleiben, ob er einen neuen Kontinent akzeptiert oder nicht, auch wenn keine neuen Landmassen hinzu kommen, sondern lediglich eine Deklaration zu einem neuen Kontinent erfolgt. Und das das freie Land, wo der Marienordenstaat gelegen hat, nicht neu besiedelt werden kann, nur weil es dort keinen vetoberechtigten Staat gibt, ist ja auch ein Ammenmärchen. Die Eintragung kann sehr wohl erfolgen, wenn der eintragungswillige Staat einen entsprechenden Antrag beim Direktorium dahingehend stellt, dass der Beirat beschließen möge, dass die Eintragung gestattet wird. Denn... grundsätzlich kann hier jeder alles beantragen, was nicht im Regelwerk expliziet geregelt ist, er muss es nur über den Beirat tun.
- Friederike Fresse - 31.07.2010 Werte Mitspielerinnen und Mitspieler, ich will hier meine Ansicht zu diesem Thema in Kurzform darlegen: 1) In einem Verwaltungsakt erklärt das Direktorium eine brachliegende und wenig beachtete Fläche zu einem neuen Kontinenten, der vorrübergehend als Kontinent X bezeichnet wird. Als Kontinent verstehen wir ja landläufig eine große zusammenhängene Fläche mit zugeordenten Inseln und neu legen wir mit unbesiedelt/unbesetzt aus. Das ist in diesem Fall gegeben. 2) Ziel ist eine schnelle und stimmige Besiedelung und deshalb erklärt das Direktorium, daß unter gewissen Umständen die Ausnahmeregel gemäß § 5.3 [2.Satz] des Kartenregelwerkes auf diesem neuen Kontienten Anwendung finden könnte. 3) Der Kartenantrag von Victorien geht ein, welcher das Gebiet im Sinne der potentiellen Mitspieler zwar umgestaltet, aber viele vorhandenen Teile einbindet und auch die bisher vorhandenen reinen Wasserflächen nicht tangiert. Das Direktorium entscheidet nun, ob es die Ausnahmegenehmigung erteilt ---> Victorien kann eingetragen werden, der Kontient ist damit teilweise besiedelt und nicht mehr neu, Victorien wird Vetostaat für weitere Ansiedlungen nach dem regulären Verfahren oder die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt ---> Victorien kann nicht eingetragen werden, der Kontinent bleibt weiterhin neu und ist für weitere Eintragungen verfügbar. Ich habe im Direktorium stehts dafür plädiert, daß man die Ausnahmegenehmigung erteilt, um in Zeiten von Nachwuchssorgen eine MN stimmig und schnell zu integrieren. Darüberhinaus entstünde ein entfernter Eindruck des RL-Kontinenten Australien, auf dem mindestens eine weitere potentielle MN mit dem regulären Eintragungsverfahren untergebracht werden könnte. |