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[Diskussion] Änd. Artikel 5 (2) GO - Friederike Fresse - 15.08.2010 Sehr geehrte Damen und Herren Delegierte, der Delegierte der MN Priedgallen hat beantragt, den Artikel 5 (2) zu ändern. Bisherige Fassung: "2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet." Beantragte Fassung (Abweichung zur bisherigen Fassung ist rot markiert) "2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 7 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet." gez. Fresse - Friederike Fresse - 15.08.2010 Ich möchte zu Bedenken geben, ob wir bei dieser Gelegenheit nicht auch gleich den Versuch unternehmen, einen grammatikalischen Fehler und einen Sinnfehler auszuräumen. Mein Vorschlag hierzu wäre: "2. Vor dem Beginn einer Abstimmung im Beirat ist den Delegierten mindestens 7 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet." Der bisherige Begriff "Abstimmungen" war in dieser Mehrzahl wohl falsch, desweiteren halte ich die bisherige Formulierung "Vor dem Antrag auf eine Abstimmung ist eine so und so lange Diskussionszeit vorgesehen" [zum besseren Verständnis sinngemäß gekürzt] nicht optimal, da er aussagen könnte, daß der Antrag auf Abstimmung an sich erst nach einer Diskussionzeit gestellt werden darf. Dies geschieht aber tatsächlich wesentlich früher, oft bereits mit dem Antrag auf Diskussion oder mit dem ersten oder einem ausführenden Beitrag des Antragstellers. - Gerhard Terofal - 15.08.2010 Stimmt, den Grammatikfehjler hatte ich gesehen aber bvergessen mit in die Formulierung einzubauen, ich ändere also wie folgt: Zitat:"2. Vor Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 7 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet." Die Begründung für diesen Antrag ist einfach: Ich hab beobachtet dass ab einem gewissen Zeitpunkt in einer Diskussion die Argumente ausgetauscht sind und je nach Brisanz des Antrages eher mit Unsachlickeiten um sich geworfen wird. Daher denke ich dass eine Verkürzung der Diskussionszeit angebracht ist. - Carmen I. - 15.08.2010 Die Länge der Diskussionszeit wurde mit 14 Tagen vorgegeben, um möglichst vielen bis allen Delegierten Zeit für eine Stellungnahme zu geben. Da es hinreichend bekannt ist, dass nicht jeder der Delegierten täglich ins Forum der OIK schaut und seine Tätigkeit hier auch mal durch eine längere, zum Beispiel urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit unterbrochen sein kann, halte ich eine Kürzung der Diskussionszeit für nicht passend. - Gerhard Terofal - 15.08.2010 Das kann Ihnen auch bei einer 14-Tägigen Frist noch passieren. - Tom Anien - 15.08.2010 Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Diese Argumente kann ich durchaus nachvollziehen. Es ergibt sich aber für mich die Frage, warum zählen diese Gründe dann nicht für die Abstimmung, bei der man ja bislang sieben Tage für ausreichend ansieht. In der Praxis heißt dieses nämlich: Man darf zwar 14 Tage lang eine mehr oder weniger interessante Diskussion verfolgen, hat dann aber nur sechs Tage Zeit um das Votum der Mitspieler in seiner MN einzuholen, denn man muss ja spätestens am siebten Tag sein Votum abgeben. - Carmen I. - 15.08.2010 Antrag auf Neuregelung stellen.
- Gerhard Terofal - 15.08.2010 Frau CdMT, das ist nicht wirklich eine Antwort aUf Herrn Aniens Frage. Erkläre mir einer warum es nicht sinnvoll sei das Procedere insgesamt zu beschleunigen, wenn in den lettzten Tagen einer Diskussion eh überwiegend sachfremdes zur Sprache kommt. - Friederike Fresse - 15.08.2010 Dazu muß man auch sagen, daß wir nun über die Mindestdiskussionzeit sprechen. Die Diskussion kann im Bedarfsfalle jederzeit verlängert werden. - Gerhard Terofal - 15.08.2010 Aber nicht verkürzt, und das kann manchmal sehr lähmen und ist wie schon gesagt oftmals einfach nicht der Meinungsfindung, sondern dem Beleidigungsaustausch dienlich |