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[Beschwerde] Gegen eine Entscheidung des Direktoriums - Druckversion

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[Beschwerde] Gegen eine Entscheidung des Direktoriums - Carmen I. - 16.08.2010

Gegen die heutige Entscheidung des Direktoriums bezüglich der Ablehnung meines Antrages auf Abbruch der Abstimmung über einen Beschluss des Direktoriums lege ich hiermit Beschwerde ein, mit dem Ziel, die Entscheidung zu überdenken und ggf. zu revidieren.


Ich stelle fest, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn man als Ablehnungsgrund auf die GO der OIK verweist, welche einen Abbruch der Abstimmungen nicht vorsieht, aber gleichzeitig einen Beschluss über die Schaffung eines neuen Kontinents/Zuordnung von Landmassen zu einem bestehenden Kontinent seitens des Direktoriums erlässt, welcher nach der GO auch nicht vorgesehen ist.

Daher muss ich davon ausgehen, dass die Entscheidung persönlich motiviert ist und somit die erforderliche Neutralität entbehren lässt.

Zudem ist die Formulierung "... als unzulässig" fehlerhaft. Grundsätzlich haben Delegierte ein Antragsrecht laut GO der OIK. Mein Antrag ist daher als zulässig zu werten. Allenfalls könnte er als "unbegründet" zurückgewiesen werden. In diesem Falle müsste aber die Unbegründetheit begründet werden, was in der o. g. Entscheidung, gegen welche sich diese Beschwerde richtet, nicht erfolgt ist.

Sollte eine Richtigstellung der Entscheidung des Direktoriums nicht erfolgen, stelle ich hiermit erneut den Antrag auf Abbruch der Abstimmung. Die Begründung ist meinem ersten Antrag zu entnehmen.


- Friederike Fresse - 16.08.2010

Liebe Frau de Mora-Trauenstein,

ich antworte hier in erster Linie, weil ich die Hoffnung nie aufgebe, daß selbst Sie noch aufs richtige Gleis kommen. Ganz plötzlich und auch ganz ohne Antrag.

Die Ausdrucksweise "unzulässig" ist dem Umstand geschuldet, daß wir hier auf keinem deutschen Verwaltungsgericht und auch nicht auf dem Ordnungsamt von Bad Posemuckel sind und die von Ihnen anvisierte Vorgehensweise an keiner Stelle des Regelwerkes zugelassen wird.
Ich habe versucht bodenständig zu erklären, warum das wohl so ist.
Wir hätten zukünftig wohl wenige oder keine Beiratsentscheidungen mehr, da bei Abstimmungen, die sich nicht im Sinne einer Gruppe entwickeln, ein Antrag auf Abbruch gestellt werden könnte.

Ich hatte es schon kurz angesprochen:
Man hätte die Erklärung von vorhandenen Landmassen und zugehörigen Inseln mit einem lässigen Augenzwinkern gut als Verwaltungsmaßnahme des Direktoriums im Bereich der Abteilungen der Allgemeinen Verwaltung und der Kartographie ansehen können.
Da diese Verwaltungsmaßnahme bei einigen Mitspielern für gut befunden wurde, bei anderen wiederum wenig Anklang gefunden hat, man kann fast sagen, daß sich vereinzelt hineingebissen wurde, haben wir uns im Direktorium schnell verständigt, einer Überprüfung durch den Beirat nicht im Wege zu stehen.
Die Abstimmung läuft nun nach einer längeren Diskussion.
Warum machen Sie Ihre ablehndende Haltung nun nicht einfach mit einem Votum bei dieser Abstimmung deutlich?
Der Beirat ist doch jetzt - auf Ihren Wunsch hin - aufgerufen, den von Ihnen beanstandeten Beschluß des Direktoriums zu überprüfen.

Abschließend noch eine persönliche Anmerkung, weil ich Sie ja schon viele Jahre kenne und wir auch schon nette Simulationsstränge gefahren haben:
Ich meine, daß Sie jetzt mit dieser verbissenen Antragsmasche auf dem Holzweg sind. Das bringt uns alle nicht weiter.

Wenn Sie einen gangbaren Weg wissen, wie wir Ihre Mißstimmung in den Griff kriegen können, damit wir uns zukünftig mehr der Arbeit für die OIK widmen können, dann dürfen Sie mir eine PM schreiben.


- Carmen I. - 16.08.2010

Meine liebe Friederike,

das Wort "Zulassung" hat eine ganz normale Bedeutung und ist kein Fachbegriff aus dem Verwaltungsrecht oder sonstigen juristischen Bereichen. Darüber hinaus ist in der GO festgelegt, dass Delegierte berechtigt sind einen Antrag zu stellen. Nichts anderes habe ich getan. Insofern ist mein Antrag zulässig.

Wie dann über den Inhalt geurteilt wird, obliegt dem Direktorium. Jedoch verweise ich nochmals darauf, dass die mir gegebene Begründung a la "steht so nicht in der GO" von mir nicht akzeptiert wird, wenn an anderer Stelle Beschlüsse vom Direktorium gefasst werden, die ebenfalls nicht durch die GO gedeckt sind.

Insofern halte ich meine Beschwerde aufrecht und ersuche das Direktorium nochmals ihre Entscheidung zu überdenken und explizit auf meine Begründung zum Antrag einzugehen.

Unabhängig davon steht es natürlich auch dem Direktorium frei Anträge auf Änderung der GO dem Beirat zur Beschlussfassung vorzulegen, so dass die Lücken zukünftig mit uninterpretierbaren Regeln gefüllt werden.


- Friederike Fresse - 17.08.2010

Ich nehme Ihre Beschwerde zur Kenntnis.

Ansonsten verweise ich Sie auf meine bereits bekanntgemachte Entscheidung in dieser Angelegenheit, die sich in der Sache nicht ändern wird.

Als Leiterin dieser Abstimmung lasse ich eine Einschränkung der Beschlußfähigkeit des Beirates nicht zu.
Man stelle sich vor, was passieren kann, wenn Delegierte oder Cliquen, deren Antrag tendenziell nicht die notwendige Mehrheit erreichen wird, die Abstimmung mit einem konstruierten Antrag abbrechen lassen können.


- Gerhard Terofal - 17.08.2010

Zitat:Als Leiterin dieser Abstimmung lasse ich eine Einschränkung der Beschlußfähigkeit des Beirates nicht zu.

warum haben Sie eine solche Situation dann bereits hergestellt?


- Carmen I. - 17.08.2010

Zitat:Original von Friederike Fresse

Ansonsten verweise ich Sie auf meine bereits bekanntgemachte Entscheidung in dieser Angelegenheit, die sich in der Sache nicht ändern wird.

Man stelle sich vor, was passieren kann, wenn Delegierte oder Cliquen, deren Antrag tendenziell nicht die notwendige Mehrheit erreichen wird, die Abstimmung mit einem konstruierten Antrag abbrechen lassen können.

Nichts weiter als passiert, wenn Delegierte, aus welchem Grund auch immer, die Ungültigkeit der Abstimmung im Anschluss durch den Beirat feststellen lassen.

Ansonsten nehme ich Ihre Entscheidung zur Kenntnis und behalte mir weitere Schritte vor.


- Friederike Fresse - 17.08.2010

Zitat:Original von Gerhard Terofal
...warum haben Sie eine solche Situation dann bereits hergestellt?

Ihre Befürchtung teile ich überhaupt nicht.
Der souveräne Beirat wird in dieser Sache in wenigen Tagen einen Beschluß fassen.
Wenn er den Beschluß des Direktoriums verwerfen sollte, dann haben Sie Ihren Willen bekommen.
Sollte er jedoch den Beschluß des Direktoriums bestätigen, dann wird er sich diese Entscheidung wohl nicht in kurzer Zeitfolge von einer Clique auf irgendeine Art und Weise einkassieren lassen.
Da vertraue ich ganz auf Kraft dieses Gremiums.


- Gerhard Terofal - 17.08.2010

Das war nun aber haarscharf am Thema vorbei, Frau Fresse. Zur Debatte seht hier nun nicht die Laufende Abstimmung als solche, sondern die Zulässigkeit derselben aufgrund Ihrer Kommentierung


- Carmen I. - 17.08.2010

Ich verwehre mich gegen die Bezeichnung "Clique" (C. bezeichnet eine informelle Gruppe mit hoher Netzwerkdichte, im absprechenden Sinn). Hier wurde nichts mit irgendwem abgesprochen. Vielmehr trifft eine Gruppe von Individualisten mit der gleichen Ansicht aufeinander!


- Niketas Choniatés - 17.08.2010

Zitat:Original von Gerhard Terofal
Das war nun aber haarscharf am Thema vorbei, Frau Fresse. Zur Debatte seht hier nun nicht die Laufende Abstimmung als solche, sondern die Zulässigkeit derselben aufgrund Ihrer Kommentierung

...und damit in letzter Konsequenz eben DOCH die laufende Abstimmung. Rolleyes