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[Diskussion] Änd. § 5 Kartenregelwerk - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Änd. § 5 Kartenregelwerk (/showthread.php?tid=2241) |
[Diskussion] Änd. § 5 Kartenregelwerk - Friederike Fresse - 19.08.2010 Werte Damen und Herren Delegierte, die arcorianische Delegierte beantragt den § 5 des Kartenregelwerkes wie folgt zu ändern: Zitat:Bisher gültige Version: Zitat:Beantragte Version: Änderungen sind rot markiert und nur im § 5 (3) und (4), sowie in der darauffolgend veränderten Nummerierung anzutreffen. Die Diskussion ist eröffnet. gez. Fresse - Carmen I. - 20.08.2010 Werte Delegierte, ich habe diese Änderung vorgeschlagen, da die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, dass das Regelwerk eine Lücke aufweist, deren Auslegung sehr unterschiedlich interpretiert wurde und leider zu unschönen, heftigen Diskussionen geführt hat. Dies soll in Zukunft vermieden werden! Auslöser, falls es noch nicht jedem klar sein sollte, war der Antrag Victoriens auf Eintragung an einer Stelle der Karte, welche eindeutig als Landmasse ausgewiesen ist, vorher auch mit Nationen besetzt war, aber durch deren Löschung verwaiste und somit zur Auswirkung hatte, dass plötzlich kein vetoberechtigter Staat mehr in der Nähe war. Insofern hätte eine Eintragung niemals stattfinden können, es sei denn, man hätte direkt den Beirat um Entscheidung gebeten, quasi als Ausnahmefall. Das ist jedoch nicht Sinn und Zweck des Eintragungsverfahrens und des Kartenregelwerkes an sich. Vielmehr ist es Aufgabe des Direktoriums über einen Eintragungsantrag zu entscheiden und das soll es auch bleiben! Daher wird diese Änderung des § 5 notwendig. Um jedoch die Nationen, insbesondere die in unmittelbarer Nähe liegenden Staaten, nicht gänzlich zu übergehen, wurde die Möglichkeit eingebaut ein Veto einzulegen. Für dieses Veto gelten die Vorschriften nach § 7 Kartenregelwerk zwingend. Was sich aus meiner Sicht von selbst versteht, besonders aber, da Anträge hinreichend begründet sein müssen und sodann vom Direktorium, unter Würdigung der Begründung, zu bescheiden sind. - Gerhard Terofal - 03.09.2010 von meiner Seite aus OK - Friederike Fresse - 07.09.2010 Gibt es hierzu noch weitere Anmerkungen oder können wir zur Abstimmung schreiten? - Friederike Fresse - 08.09.2010 Ich kann keinen weiteren Diskussionsbedarf mehr erkennen. Deshalb schließe ich die Diskussion und leite die Abstimmung ein. gez. Fresse |