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Kartenkommission? - Druckversion

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Kartenkommission? - Flavian Bolled - 20.12.2005

Zitat:§5 Eintragung
[...]
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss die
Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
Wer bildet die Kartenkommission? Laut Herrn von Kurland besteht diese nicht aus dem Beirat. Ich denke auch nicht, dass damit das Direktorium gemeint ist.

Ich bitte um Aufklärung. Herzlichen Dank


- Dr. Thasco - 20.12.2005

Nach dem Gruntenor des Artikels 2 unserer Geschäftsordnung würde ich sagen, dass die Kartenkommission der Beirat ist, im speziellen dann die Delegierten für die Karte (nicht reine Vorwahlen).

Edit: Räschtschraipunk


- Herzog von Kurland - 20.12.2005

Ich schließe mich der Deutung meines Vorredners an und füge hinzu, dass dies m.E nach auch gewohnheitsrechtlich stets so gehandhabt wurde.


- Carmen I. - 21.12.2005

Sehe ich genau so.


- Frederic Aichberger - 22.12.2005

Klingt überzeugend, zumal es auch keine andere ähnlich legitimierte Kommission gibt.

Hier könnte mal jemand einen Satzungsänderungsantrag stellen, für unsere radikalen Rechtspositivisten Wink


- Robert Bergmann - 22.12.2005

Ich würde den Begriff mal so definieren:

Ein, aus dem Direktorium und den Delegierten zusammengesetztes, gemeinsames Organ der OIK.