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[Antrag] Änderung § 5 - Gerhard Terofal - 04.09.2010 Hiermit beantrage ich Beratung und anschließende Abstimmung über eine Änderung von § 5 GO zum bisherigen Wortlaut soll hinzugefügt werden Zitat:8. Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, in begründeten Fällen Einspruch gegen ein Abstimmungsergebnis einzulegen und dadurch Wiederholung der Abstimmung zu erwirken. Über die Zulässigkeit des Einspruches entscheidet die 2/3 - Mehrheit des Direktoriums |