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Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Ground floor (Erdgeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: OIK-Foyer (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO (/showthread.php?tid=2275) Seiten:
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Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO - Haro Huusdroddel - 05.09.2010 Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO Es wurden Neun "Ja" Stimmen abgegeben und nicht Acht. 1)Von Herrn Lisec ,Badoslavien 2)Von Herrn Friederich Alexander ,Dreibürgen 3)Von Herrn Tioxalaj ,Altraverdo 4)von Herrn Tom Anien , Tomanien 5)von Herrn Mehregaan, Targa 6)von Herrn Terofal ,Priedgallen 7)von Frau Carmen de Mora Trauenstein ,Arcor 8)von Frau Okazako ,Dezirujo 9)von mir ,Kaputistan. Die absolute Mehrheit wurde also erreicht. - Gerhard Terofal - 05.09.2010 Bitte sorgfä#ltig lesen: Die Stimme von Herrn Lisec kann nicht gewertet werden weil sie nach der Zeit abgegeben wurde. Das hat Frau Fresse so auch mitgeteilt, so dass es nicht zu übersehen ist. - Haro Huusdroddel - 05.09.2010 Es kann sein das sie recht haben aber aus dies: Zitat:Die Abstimmung war am 02.09.2010 um 22.27 Uhr beendet.war das nicht zu entnehmen. Lege ich Falsch bitte ich um Entschuldigung. - Haro Huusdroddel - 05.09.2010 Mein Fehler also. Da stand "genau 7 Tagen" also 26-08 bis 02-09 und dann war Herr Lusec zu spät. Bitte also mein Einwurf zu entschuldigen. - Jin Roh - 05.09.2010 Dennoch haben sich 50% dafür ausgesprochen. Also müsste der Antrag angenommen sein. Oder welche komische Definition von "Absolute Mehrheit" hat das Direktorium? - Ernst Willun - 05.09.2010 Wahrscheinlich 50 v.H. + x wie das überall üblich ist. - Carmen I. - 05.09.2010 hier absolute Mehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen zählen als abgegebene Stimme, da eine Nichtberücksichtigung von Enthaltungen nur bei anderen Beschlüssen als die über die Änderung der GO vorgesehen ist => es würden bei 16 abgegebenen Stimmen 9 Stimmen für die Annahme der Änderung benötigt - Jin Roh - 05.09.2010 Bei absoluten Mehrheiten, werden Enthaltungen jedoch üblicherweise nicht mit gerechnet. Warum sollte es diese Option denn auch sonst geben? - Carmen I. - 05.09.2010 Zitat:Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig: Nach dieser Definition werden sie mitgezählt. - Ernst Willun - 06.09.2010 Zitat:Bei absoluten Mehrheiten, werden Enthaltungen jedoch üblicherweise nicht mit gerechnet. Stimmt nicht, bei absoluten Mehrheiten sind die abgegebenen Stimmen in dieser Hinsicht irrelevant. Es wird jedoch gefordert, daß eine Option mehr als 50 vH der möglichen Stimmen erhält, um als gewählt zu gelten. (hier also die Mehrheit aller stimmberechtigten Delegierten zum Abstimmungszeitpunkt) Wer sich die sachlich korrekten Ausführungen in der Wikipedia dazu ansieht der merkt sowieso, daß die Formulierung im Regelwerk Zitat:1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stümperei ist, da es keine absoluten Mehrheiten abgegebener Stimmen gibt, sondern bloß die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit) und die absolute Mehrheit als Mehrheit aller möglichen Stimmen. Zitat:Arten von Mehrheiten Es ist allerdings wohl anzunehmen - schon weil wir die OIK sonst abschreiben könnten, wenn wir die absolute Mehrheit wörtlich nehmen -, daß diese "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" als Mehrheit der abgegebenen Stimmen - also als einfache Mehrheit - zu werten ist. Daß die Enthaltungen dabei im Kontext der Änderung an der Geschäftsordnung als gültige Stimmen zu werten sind, geht aus Artikel 6 Nr. 3 hervor: Zitat:3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Wäre davon ausgegangen worden, daß Enthaltungen grundsätzlich nicht gewertet werden sollen, dann hätte die Nichtwertung in Artikel 6 Nr. 3 für "andere Beschlüsse..." nicht eigens erwähnt zu werden brauchen, sofern man unserer Geschäftsordnung soviel Logik noch zubilligt. Daß das nicht ganz sicher ist, weil dieses liederliche Machwerk ein zusammengepfuschter Mist ist, um es mal ganz deutlich auszusprechen, sei dahingestellt. Daß da so manche aus der "alten Garde" auch noch stolz drauf sind (ganz nach dem Motto: das Regelwerk war schon imer schlecht und diese Tradition bewahren wir uns!") und alles dafür tun, daß diese Ansammlung von Mehrdeutigkeiten und sprachlichen Ungenauigkeiten so erhalten bleibt und bestenfalls auf ähnlichem Niveau weiter verunstaltet wird, entzieht sich meiner Empathiefähigkeit. Wäre wohl alles böser Elitismus, ala GF und CartA, wenn wir nicht ständig rumstreiten müßten, wie das Regelwerk nun auszulegen ist. In dieser Hinsicht könnte man der OIK fast das Attribut "Gurkentruppe" zubilligen. PS: Aber ich gebe es ja zu, das Diskutieren in Kartenorganisationen (inklusive allen pseudosachlichen Einwürfen) macht viel mehr Spaß als der Diskurs über die absolut belanglose Politik in den MNs. Hier geht es doch wirklich drum, den Rahm abzuschöpfen, Zwangsmaßnahmen zu verfügen und was zu verteilen, während man ansonsten notfalls einfach seine eigene MN aufmacht - wo man aber wegen der Fluktuation dummerweise keine Gewalt über die Spieler hat. Lassen wir also alles wie es immer war...
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