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Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO - Druckversion

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Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO - Haro Huusdroddel - 05.09.2010

Zur Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung "Änderung des Artikels 4 (3) GO
Es wurden Neun "Ja" Stimmen abgegeben und nicht Acht.
1)Von Herrn Lisec ,Badoslavien
2)Von Herrn Friederich Alexander ,Dreibürgen
3)Von Herrn Tioxalaj ,Altraverdo
4)von Herrn Tom Anien , Tomanien
5)von Herrn Mehregaan, Targa
6)von Herrn Terofal ,Priedgallen
7)von Frau Carmen de Mora Trauenstein ,Arcor
8)von Frau Okazako ,Dezirujo
9)von mir ,Kaputistan.

Die absolute Mehrheit wurde also erreicht.


- Gerhard Terofal - 05.09.2010

Bitte sorgfä#ltig lesen:

Die Stimme von Herrn Lisec kann nicht gewertet werden weil sie nach der Zeit abgegeben wurde. Das hat Frau Fresse so auch mitgeteilt, so dass es nicht zu übersehen ist.


- Haro Huusdroddel - 05.09.2010

Es kann sein das sie recht haben aber aus dies:
Zitat:Die Abstimmung war am 02.09.2010 um 22.27 Uhr beendet.

Eine Stimme wurde nach dem Abstimmungsende abgegeben und kann daher nicht berücksichtigt werden.

Es wurden demnach 16 gültige Stimmen innerhalb des Abstimmungszeitraumes abgegeben.

Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Ja = 8 Stimmen ( = 50 % der abgegebenen Stimmen)
Nein = 7 Stimmen ( = 43,75% der abgegebenen Stimmen)
Eine Enthaltung. ( = 6,25 % der abgegebenen Stimmen)

Die gemäß Geschäftsordnung notwendige absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen wurde damit knapp verfehlt, die beantragte Änderung wurde nicht angenommen.

Abschließend bitte ich mich selbst sowie die Delegierten Terofal, Choniates, Adipose, Huusdroddel, Okazako, Mehregaan und Friedrich Alexander die im Artikel 5 (7) GO gewünschte Angabe des abstimmenden Mitgliedslandes zukünftig anzugeben.

gez. Fresse
war das nicht zu entnehmen.
Lege ich Falsch bitte ich um Entschuldigung.


- Haro Huusdroddel - 05.09.2010

Mein Fehler also.
Da stand "genau 7 Tagen" also 26-08 bis 02-09 und dann war Herr Lusec zu spät.
Bitte also mein Einwurf zu entschuldigen.


- Jin Roh - 05.09.2010

Dennoch haben sich 50% dafür ausgesprochen.
Also müsste der Antrag angenommen sein.

Oder welche komische Definition von "Absolute Mehrheit" hat das Direktorium?


- Ernst Willun - 05.09.2010

Wahrscheinlich 50 v.H. + x wie das überall üblich ist.


- Carmen I. - 05.09.2010

hier absolute Mehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen zählen als abgegebene Stimme, da eine Nichtberücksichtigung von Enthaltungen nur bei anderen Beschlüssen als die über die Änderung der GO vorgesehen ist

=> es würden bei 16 abgegebenen Stimmen 9 Stimmen für die Annahme der Änderung benötigt


- Jin Roh - 05.09.2010

Bei absoluten Mehrheiten, werden Enthaltungen jedoch üblicherweise nicht mit gerechnet.
Warum sollte es diese Option denn auch sonst geben?


- Carmen I. - 05.09.2010

Zitat:Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig:

* die Anwesenden;
* die stimmberechtigten Mitglieder (Briefwahl)
* die (unterschiedlichen) Stimmrechte von Mitgliedern oder Anteilseignern

Andere Grundmengen sind möglich. Enthaltungen wirken somit als fehlende Stimmen zur geforderten Zustimmung, ähnlich wie Nein-Stimmen.


Nach dieser Definition werden sie mitgezählt.


- Ernst Willun - 06.09.2010

Zitat:Bei absoluten Mehrheiten, werden Enthaltungen jedoch üblicherweise nicht mit gerechnet.
Warum sollte es diese Option denn auch sonst geben?

Stimmt nicht, bei absoluten Mehrheiten sind die abgegebenen Stimmen in dieser Hinsicht irrelevant. Es wird jedoch gefordert, daß eine Option mehr als 50 vH der möglichen Stimmen erhält, um als gewählt zu gelten. (hier also die Mehrheit aller stimmberechtigten Delegierten zum Abstimmungszeitpunkt)

Wer sich die sachlich korrekten Ausführungen in der Wikipedia dazu ansieht der merkt sowieso, daß die Formulierung im Regelwerk

Zitat:1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.

Stümperei ist, da es keine absoluten Mehrheiten abgegebener Stimmen gibt, sondern bloß die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit) und die absolute Mehrheit als Mehrheit aller möglichen Stimmen.

Zitat:Arten von Mehrheiten

Eine relative Mehrheit hat, wer mehr hat als jeder andere. (Sonderfall: mehr Ja- als Nein-Stimmen.)
Eine einfache Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen.
Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte dessen, was möglich ist.
Eine qualifizierte Mehrheit hat, wer einen festgelegten größeren Anteil hat als bei den drei zuvor genannten Mehrheiten.

Eine einmütige Entscheidung liegt vor, wenn es keine Gegenstimmen, allerdings Enthaltungen gibt.
Eine einstimmige Entscheidung ist gegeben, wenn alle Abstimmenden ein positives Votum abgeben.
Das Wort Mehrheit ohne Beiwort ist gleichbedeutend mit „mehr als die Hälfte“.

Folgerung: Jede absolute Mehrheit ist eine einfache, jede einfache Mehrheit ist eine relative.

Es ist allerdings wohl anzunehmen - schon weil wir die OIK sonst abschreiben könnten, wenn wir die absolute Mehrheit wörtlich nehmen -, daß diese "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" als Mehrheit der abgegebenen Stimmen - also als einfache Mehrheit - zu werten ist. Daß die Enthaltungen dabei im Kontext der Änderung an der Geschäftsordnung als gültige Stimmen zu werten sind, geht aus Artikel 6 Nr. 3 hervor:

Zitat:3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

Wäre davon ausgegangen worden, daß Enthaltungen grundsätzlich nicht gewertet werden sollen, dann hätte die Nichtwertung in Artikel 6 Nr. 3 für "andere Beschlüsse..." nicht eigens erwähnt zu werden brauchen, sofern man unserer Geschäftsordnung soviel Logik noch zubilligt. Daß das nicht ganz sicher ist, weil dieses liederliche Machwerk ein zusammengepfuschter Mist ist, um es mal ganz deutlich auszusprechen, sei dahingestellt. Daß da so manche aus der "alten Garde" auch noch stolz drauf sind (ganz nach dem Motto: das Regelwerk war schon imer schlecht und diese Tradition bewahren wir uns!") und alles dafür tun, daß diese Ansammlung von Mehrdeutigkeiten und sprachlichen Ungenauigkeiten so erhalten bleibt und bestenfalls auf ähnlichem Niveau weiter verunstaltet wird, entzieht sich meiner Empathiefähigkeit. Wäre wohl alles böser Elitismus, ala GF und CartA, wenn wir nicht ständig rumstreiten müßten, wie das Regelwerk nun auszulegen ist. In dieser Hinsicht könnte man der OIK fast das Attribut "Gurkentruppe" zubilligen.

PS: Aber ich gebe es ja zu, das Diskutieren in Kartenorganisationen (inklusive allen pseudosachlichen Einwürfen) macht viel mehr Spaß als der Diskurs über die absolut belanglose Politik in den MNs. Hier geht es doch wirklich drum, den Rahm abzuschöpfen, Zwangsmaßnahmen zu verfügen und was zu verteilen, während man ansonsten notfalls einfach seine eigene MN aufmacht - wo man aber wegen der Fluktuation dummerweise keine Gewalt über die Spieler hat. Lassen wir also alles wie es immer war...Wink