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[Diskussion] Änderung des Artikels 5 der Geschäftsordnung - Friederike Fresse - 09.09.2010 Der Delegiertze der MN Priedgallen beantragt eine Änderung des Artikels 5 der Geschäftsordnung. Dem bisherigen Wortlaut des Artikels 5 soll hinzugefügt werden: Zitat:8. Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, in begründeten Fällen Einspruch gegen ein Abstimmungsergebnis einzulegen und dadurch Wiederholung der Abstimmung zu erwirken. Über die Zulässigkeit des Einspruches entscheidet die 2/3 - Mehrheit des Direktoriums Die Diskussion ist eröffnet. Wir geben zur Kenntnis, daß die Mindestdiskussionszeit mittlerweile nur noch 10 Tage beträgt. gez. Fresse - Gerhard Terofal - 09.09.2010 Zur Begrünung: Jedem ist erinnerlich dass wir hier in letzter Zeit einige Einwendungen gegen Abstimmungsergebnisse hatten, mit entsprechender Begründung. Meine Einfügung dient der Reglementierung dieser Einsprecherei. Einsprüche sollen explizit möglich sein, aber um die Zulässigkeitsentscheidungsfindung ebenfalls zu reglementieren, damit nicht ein Direktoriumsmitglied eine Einzelwillkürentscheidung trifft. Begründet muss ein Einspruch schon sein, es kann nicht sein dass man sich einen Sport draus macht einfach mal so Einspruch einzulegen. Man soll sich dann schon die Mühe machen eine schlüssiige Begründung zu liefern - Ernst Willun - 10.09.2010 Bitte nicht noch so eine Luftblase in das Regelwerk. Es gibt keine Grundlage für Einsprüche und deshalb auch keine begründeten Einsprüche. Davon mal ab ist es Blödsinn, wenn dann dieselben Leute, die einen Beschluß für ordnungsgemäß zustandegekommen erklärt haben, denselben Beschluß dann auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen sollen. - Gerhard Terofal - 10.09.2010 Nun hatten wir vor noch nicht all zu langer Zeit einen Fall wo ein berechtigter Einscpruch abgeweisen wurde, und das Dumme war dass dies bei strenger Regelauslegung sogar korrekt war; weil es eben keine Regelung für so einen Fall gibt. - Friederike Fresse - 10.09.2010 Zitat:Original von Gerhard Terofal Sie sind doch gar nicht befugt, diesen Sachverhalt einzuschätzen und eine etwaige Berechtigung festzustellen. - Mortimer Percy Adipose - 11.09.2010 Wer bestimmt das ein *begründeter Einspruch* nach 5.8 vorliegt ? Auflockerung: Gerhard Terofal: Zur Begrünung... Ja Herr Delegierter Terofal,was möchten sie begrünen ? - Mortimer Percy Adipose - 11.09.2010 Da studier ich die GO und entdecke nur GO 5.7.gut... Nun wollen Sie eine Aufblähung der GO Herr Terofal ? Sie wollen hier die OIK und deren Direktorium im Stunden/Tages/Wochentakt mit ihren Ergüssen traktieren - gut das dürfen Delegierte... Natürlich Sie wollen Executiv werden,doch dieser Liberalismus,jeder darf alles haut Ihnen voll in die *Weichteile*.. Edit:Alles in Regeln zu Gessen ohne Links\Rechts war beliebt in östlichen Staaten. - Gerhard Terofal - 11.09.2010 Keine Ahnung was sie damit sagen wollen Herr Adipose, außer auf einen Rechtschreibfehler meinerseits einzugehen, insofern darf ich Sie bitten sich etwas deutlicher auszudrücken. Mit meiner Kandidatur hat mein Antrag allerdings nichts zu tun. Frau Fresse, sprechen Sie nur mir oder generell jedem Beiratsmitglioed die Befugnis ab die Dinge auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen / einzuschätzen? - Friederike Fresse - 11.09.2010 Bei den meisten der eventuell folgenden Einsprüchen hätten ja die Delegierten im Vorlauf eine oft klare Einschätzung des Abstimmungsgegenstandes getroffen. Wenn Sie das Instrument des Einspruches gegen eine Abstimmung des Beirates nun hier forcieren, dann wird die Entscheidungsfindung des Beirates und die sachliche Konstanz weiter leiden, da der "unterlegene" Delegierte dazu neigen könnte, gegen jeden Beschluß des Beirates bis zum Sankt-Nimmerleinstag Einspruch zu erheben. Die notwendige Phantasie haben Mitspieler einer MN in den meisten Fällen. Ich bin noch nicht sicher, ob selbst Sie so etwas wollen könnten. Außerdem kann man sich in unserer Organisation einen kleineren Wortwitz durchaus leisten. Wenn aus einer Begründung eine Begrünung (Landschaftspflege) wird, dann soll m.E. niemand wegen diesem angemerkten Rechtschreibfehler bloßgestellt, sondern diese Diskussion mit einem kleinen Wortspiel aufgelockert werden. - Gerhard Terofal - 11.09.2010 Angesichts der permanenten Rechtschreibgeiferei einiger Holländerfeinde vergeht mir der Soaß an solchen Wortspielchen leider, ansonsten hätten sie selbstreden Recht in diesem Punkt Was den anderen Punkt betrifft kann ich Ihre Argumentation nachvollziehen, werde mir darüber mal Gedanken machen. |