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[Diskussion] Aufhebung von Beschlüssen des Beirates - Druckversion +- OIK-Forum (https://oik.mn-orga.de/forum) +-- Forum: Upper floor one (1. Obergeschoss) (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Sitzungssaal des Beirats (https://oik.mn-orga.de/forum/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: [Diskussion] Aufhebung von Beschlüssen des Beirates (/showthread.php?tid=2286) |
[Diskussion] Aufhebung von Beschlüssen des Beirates - Carmen I. - 12.09.2010 Hiermit beantrage ich, in meiner Eigenschaft als Delegierte für das Großherzogtum Arcor, der Beirat möge in Form einer Abstimmung nach Ende des Diskussionszeit darüber befinden, dass alle Wahlen und Beschlüsse des Beirates in der Zeit vom 28.08. - 06.09.2010 aufgehoben und neu zur Abstimmung gegeben werden Begründung An den in diesen Zeitraum stattgefundenen Wahlen und Abstimmungen konnte der Delegierte Cuellos nicht teilnehmen, weil man ihm die Vergabe der Delegiertenrechte rechtswidrig versagte. Die Delegiertenrechte hätten, nach Erfüllung aller Auflagen, die das Direktorium gefordert hatte, am 28.08.2009 vergeben werden müssen.
Die Nichtvergabe der Delegiertenrechte erfolgte seitens der Exekutivdirektorin mit folgenden Begründungen: Zitat:Original von Friederike Fresse Das es nicht an der Lethargie des Delegierten lag und dies auch kein Grund für die Nichtvergabe der Delegiertenrechte darstellt, wurde anhand der obigen zeitlichen Auflistung der Geschehnisse bereits dargelegt. Hinzuzufügen bleibt, dass eine Forderung seitens des Direktoriums auf Abgabe einer Erklärung, dass man kein weiteres Delegiertenamt inne habe, unzulässig ist, da nicht vom Regelwerk abgedeckt und damit auch keine Voraussetzung für die Zulassung des Delegierten ist. Des weiteren war es nie Brauch Delegierte während Wahlen und Abstimmungen nicht zuzlassen, wenn sichergestellt war, dass es keine doppelten Stimmabgaben geben konnte. Und genau dies ist hier der Fall gewesen: Eine doppelte Stimmabgabe war absolut ausgeschlossen, aufgrund des Zeitraumes zwischen Niederlegung der Delegiertenrechte von Thalia und Anmeldung des neuen Delegierten Tenoxilatl. Insofern ist bei den betroffenen Wahlen und Abstimmungen ein falsches Meinungsbild des Beirates widergegeben worden und möglicherweise wären auch andere Beschlüsse gefasst worden, aufgrund der möglichen Änderung von Mehrheitsverhältnissen. Anmerkung: Die eigenmächtige Eröffnung einer Diskussion durch mich ist durch das Regelwerk gedeckt, da innerhalb der GO keine Vorschrift existiert die besagt, dass ein solcher Antrag a) beim Direktorium zu stellen ist und b) nur dieses eine Diskussion eröffnen darf. Zwar spricht das Gewohnheitsrecht da eine andere Sprache, aber wenn das Direktorium gegen Gewohnheitsrechte arbeitet, erlaube ich mir dies auch zu tun. - Gerhard Terofal - 12.09.2010 Dennoch, Frau CdMT, Sie gehehen damit zu weit. Sie stellen einen ordentlichen Antrag und übertreiben bitte mal danhingehend nicht dass der Beirat sich bei Einräumung der Rechte eine andere Meinung hätte bilden können, da Herr Tenoxilatl die Möglichkeit hatte sich an gegebner anderslautender Stelle zu äußern. Er war lt. eigener Angaben aber garnicht anwesend i dieser Phase, daher kann dieses Argument nicht ziehen. Wenn Sie formal Recht behalten wollen (und dabei unterstütze ich Sie) dann halten Sie bitte auch die Formalebene ein. Sie schießen sich andernfalls selber ins Bein. - Carmen I. - 12.09.2010 Es tut mir leid. Ich bin wahrlich die Letzte die sich in all den Jahren immer an die Gebräuche innerhalb der OIK gehalten hat, selbst wenn diese nicht durch das Regelwerk gedeckt worden sind, so wie jetzt. Dafür bin ich bitter bestraft worden, an anderer Stelle. Es ist aber wahrlich nicht das erste Mal, dass Anträge direkt im Beiratsforum gestellt wurden, selbst unsere derzeitige Exekutivdirektorin hat davon schon in ihrer Eigenschaft als Delegierte Gebrauch gemacht: Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein Wie Sie sehen, habe ich innerhalb des Forums des Direktoriums darauf hingewiesen, also den von Ihnen favorisierten ordentlichen Rechtsweg genutzt. Das Ergebnis war: Das Direktorium geht auf diese Argumente nicht ein und lässt statt dessen die Angelegenheit brach liegen. Ich habe also keine andere Möglichkeit als mir das gleiche Recht heraus zu nehmen wie die anderen Delegierten seinerzeit auch, um hier eine Angelegenheit geklärt zu bekommen, egal wie immer diese Klärung letztendlich auch aussehen mag. Was Ihre Äußerung zu Tenoxilatl betrifft, so kann ich nicht verstehen, worauf Sie hinaus wollen. Er hat an den Abstimmungen nicht teilnehmen können und bei einer Entscheidung von 9:8:1 ist das wahrlich ausschlaggebend. - Friederike Fresse - 12.09.2010 Ich kann an dieser Stelle mal meinen seligen Großvater zitieren: "Wenn der Mensch spinnt, gibt er ein Zeichen von sich!" Die Diskussion ist beendet, da in der Geschäftsordnung keine Möglichkeiten zur Aufhebung von Beschlüssen des Beirates vorgesehen sind. Der aufgeregten Delegierten lege ich die Möglichkeit ans Herz, eine Änderung oder Ergänzung der Geschäftsordnung zu beantragen. gez. Fresse |