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Antrag: Änderung des Kartenregelwerkes - Druckversion

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Antrag: Änderung des Kartenregelwerkes - Flavian Bolled - 22.12.2005

Ich möchte eine Änderung des Kartenregelwerkes beantragen. Es ist eigentlich nur eine Vereinfachung, da die Kartenkommssion momentan gar nicht existiert.

Der jetztige Gesetzestext lautet so:
Zitat:Karteregelwerk
§5 Eintragung
..
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss die
Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.

Die vorgeschlagene Änderung:
Zitat:Karteregelwerk
§5 Eintragung
..
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents bestimmt der Beirat über diese.



- Carmen I. - 22.12.2005

Es ist nicht nur eine Vereinfachung, die Sie da beantragen wollen, Herr Bolled, sondern auch eine Änderung der "Regel".

Durch den Wortlaut "... über den der Beirat bestimmt" verändern Sie unter Umständen den Sinn der Regel. Wenn dort bislang stand ".... muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme gestatten" könnte man das so auslegen, dass man um eine Erlaubnis der Zulassung nicht drumherum kommt. Zwar finde ich nicht, dass man das zwingend muss, aber leider ist die Vorschrift sehr blöd formuliert. Meiner Ansicht nach kann es nicht gewollt sein, dass überall neue Inseln oder gar Kontinente entstehen, bis auf der Karte von Wasser nichts mehr zu sehen ist.

Insofern finde ich die beantragte Änderung, nämlich dahingehend, dass man frei entscheiden kann, ob eine Neueinzeichnung gestattet wird oder nicht, schon ganz gut. Nur, wie gesagt, Ihr Antrag stellt nicht einfach nur eine Vereinfachung dar.

Unabhängig davon ist es ein sehr, sehr ungünstiger Zeitpunkt, diese Regeländerung zu beantragen, könnte man es doch so auslegen, als wollte man unter allen Umständen die Neueinzeichnung der Insel, welche von den drei Nationen beantragt wurde, verhindern. Das kann nicht wirklich fair sein. Wink


- Friedrich Alexander - 22.12.2005

Ein sinnfreier Antrag, wer definiert ob es sich um einen Kontinent oder eine Insel handelt?


RE: Antrag: Änderung des Kartenregelwerkes - Flavian Bolled - 22.12.2005

Eigentlich will ich nicht die Insel verhindern, sondern das mit der Kartenkommission rausnehmen. Ich hab die Formulierung falsch gewählt.
Zitat:Karteregelwerk
§5 Eintragung
..
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss der Beirat hiervon eine Ausnahme erlauben..
Ob ein Landstück eine Insel oder ein Kontinent ist, sollte das Direktorium entscheiden. (Für etwas ist es ja auch da...)


- Dr. Thasco - 22.12.2005

Wieso schreibt man nicht einfach "Sämtliche Ausnahmen dazu muss vom Beirat genehmigt werden". Dann habt ihr alles drin. Smile


- Carmen I. - 22.12.2005

Oder erklären zusätzlich ".... von der Kartenkommission, die sich aus dem Direktorium und dem Beirat zusammensetzt, ..." Wink

Und ob Insel oder Kontinent ist ja wohl von der Größenordnung abhängig. Und auf einen Kontinent passen immer noch mehr Länder als auf eine Insel in der beantragten Größenordnung. Wink


- Robert Bergmann - 23.12.2005

Änderungsvorschlag § 5 Kartenregelwerk


[Änderungen sind rot gekennzeichnet.]


§5 Eintragung

1. Eine Eintragung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §6.

1.1 Eine Eintragung in die Karte ist nur auf vorhandenen, nicht besiedelten Landflächen möglich. Vetorecht besteht und ist nach § 7 Kartenregelwerk geregelt.
1.2 Eine Eintragung einer neuen Landfläche bedarf der Zustimmung 2/3 aller Delegierten der OIK.


2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

2. Die Übernahme eines Staatsgebietes oder der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staatsgebiete sind möglich, wenn die beteiligten Staaten mindestens seit zwei Monaten auf der Karte eingetragen sind.
Vetos sind unzulässig, da es sich hierbei um ureigenste Angelegenheiten der antragstellenden Nationen handelt.


3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.

3. entfällt, da in § 1 integriert

4. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.

5. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.

6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.

Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.


- Faantir Gried - 23.12.2005

2/3 aller Delegierten? Das klappt nie bei der Aktivität hier Wink


- Stanislav Goldmann - 23.12.2005

Kleiner Landflächenänderungen (Inseln vor der Küste, Küstenverlauf) müssen auch ohne Beiratsmehrheit möglich sein.

Und wenn schon 2/3 Mehrheit, dann nur die der abgegebenen Stimmen. Alles andere stärkt nur die "Karteileichen".

Über die Sinnhaftigkeit einer 2/3-Forderung bei gleichzeitiger Änderungsmöglichkeit dieser Mehrheitsforderung durch absolute Mehheit der abgegebenen Stimmen muss aber noch diskutiert werden. Persönlich halte ich das schlicht für Unsinn.


- Carmen I. - 23.12.2005

Stimmt, man sollte " ... 2/3 aller abgegebenen Stimmen" schreiben.

Bzgl. der Landflächen innerhalb der Hoheitsgebiete der Staaten könnte es aber dazu führen, dass man sich dann eben vom Festland aus ins Wasser "streckt". So soll es doch bestimmt auch nicht sein. Dann lieber eine Insel vor der Küste beantragen, der dann ganz bestimmt von den Delegierten zugestimmt wird. Wink