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[Diskussion] Änderung §6 des Kartenregelwerks - Kaiser Veuxin II. - 12.06.2011 Der Delegierte Targas hat folgenden Änderungsvorschlag für das Kartenregelwerk eingebracht: Zitat:§6 Gebietsveränderungen Änderungen sind fett. Die Diskussion ist eröffnet. Ich entschuldige mich beim Delegierten Targas nochmal ausdrücklich für die lange Latenzzeit.
- Mehregaan - 12.06.2011 Schwingt sich auf sein gigantisch hohen Ross. Erklärung der Änderungen: 1. Rechtschreibfehlerausbesserung von "Ein Gebietsveränderung" zu "Eine Gebietsveränderung". Ist mir zufällig aufgefallen. Warum die Änderung? Der unbestimmte Artikel "Ein" ist nur für das grammatikalische maskuline und sächliche Geschlecht gedacht, "Eine" ist da für das feminine Wort "Gebietsveränderung" besser geeignet. 2. Anfügung "die zu einer Vergrößerung führt", wenn man mal draufkommt man hat da ein bisschen falsch eingetragen und das 2 mal kurz hintereinander ausbessern will und es zu keiner Vergrößerung führt soll man das auch kürzer hintereinander dürfen weils niemanden weh tut. 3. Aus 3 wurde 6, mir wäre zwar lieber nur einmal im Jahr eine Gebietserweiterung aus Kompromissgründen habe ich mich vorerst mit 6 zufrieden gegebeben meine Toleranzgrenze das anzupassen ist aber nach oben hin offen. Außerdem soll eine Gebietserweiterung eh vorbereitet sein, damit sie nicht hingeklatscht, etc. oder sonst was ist. - Friederike Fresse - 12.06.2011 Man kann ahnen, daß den Delegierten Mehregaan der Vorwurf, er säße auf einem hohen Roß, sehr beschäftigt. Nun - Sie können diese Einschätzung ja schnell als falsch entlarven. Sie haben es mit ihrem weiteren Verhalten ja voll in der Hand. ^^ Nachdem "der Holländer" an der damaligen Formulierung nicht mitgewirkt hat, bin ich mir sicher, daß es sich bei der "Artikel-Affäre" nur um einen leichtfertigen Rechtschreibfehler handelt . Auch wenn die richtige Verwendung eines Artikels nicht zu den schwierigsten Aufgaben gehört, kann man grammatikalische Schwächen im Regelwerk immer mal wieder entdecken. Mir reicht es, wenn der Sinn im Regelwerk klar erkennbar ist, aber bei der Gelegenheit kann man das natürlich mitändern. Zum eigentlichen Kern der beantragten Änderung möchte ich dem Delegierten Mehregaan zustimmen: Eine Änderung, die in der Regel wundersamerweise immer zu einer Vergrößerung führt, soll weiterhin möglich sein. Da dies für die Spielfreude einiger MN s wichtig erscheint. Einmal im Halbjahr sollte jedoch ausreichen, da man ja erstmal das letztmalig hinzugewonnene Gebiet mit Leben erfüllen will, darf, sollte. - Mehregaan - 12.06.2011 Nun ich sah mich aufgefordert, durch die Stimme, die uns dankenswerterweise (und dabei nie darauf vergisst die nötige Selbstreflexion an den Tag zu legen) allen den Spiegel vorhält diese ungeheuerliche Änderung zu begründen, um eben mit meinem Verhalten dem Vorwurf des Hohen Rosses entgegenzuwirken. Darüber hinaus bedingt meine Sozialistation eine Affinität zu Kabarett, Satire und Ironie. Ich möchte allgemein vielleicht noch einmal anreißen, welche Dauer der Beschränkung den Delegierten hier am liebsten wäre: 6-9-12 Monate? - Erica Simmons - 12.06.2011 Ich bin nach wie vor der Ansicht dass eine Verlängerung der Frist für Erweiterungen des Staatsgebietes an eine Ergänzung von §5 (7) in der folgenden Form gekoppelt sein sollte: alter Wortlaut 7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2. Ergänzung: In Fällen in denen ein geteiltes Staatsgebiet im Sinne von §5 (7) wesentlicher Bestandteil der Ausgestaltung eines eintragungswilligen Staates ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zu §5 (7) durch das Direktorium ausgesprochen werden. Gegen die Ausnahmegenehmigung kann Veto durch ein Mitglied des Beirates eingelegt werden (weiter gilt § 7). Auch wenn es nach meinem Kenntnisstand bisher keinen derartigen Fall gab, ist es ohne weiteres im Bereich des Möglichen dass eine MN die von Anfang an als über mehrere Kontinente verteiltes Kolonialreich konzipiert wurde (und dementsprechend auch bereits alle Teilgebiete gestaltet hat) eine Eintragung anstrebt. Nach geltendem Regelwerk dürfte eine solche MN sich nur mit einem einzigen Landesteil eintragen lassen und müsste dann nach geltendem Regelwerk 3 Monate und mit der vorgeschlagenen Änderung sogar 6 oder mehr warten bis sie die Eintragung vervollständigen dürfte (die Regeln so wie sie jetzt sind erlauben maximal die Eintragung eines Inselstaates der über mehrere angrenzende PQs verteilt ist aber kein Land inklusive abgelegener Kolonien). Sofern der Antrag in der Form ergänzt und damit sichergestellt wird dass diese Frist wirklich nur Gebietserweiterungen im eigentlichen Sinne (also die Hinzunahme eines Staatsgebietes das nicht Teil der ursprünglichen Ausgestaltung der MN war) betrifft und nicht die Eintragung einer MN behindert bei ein geteiltes (und weiträumig verteiltes) Staatsgebiet Teil des Grundkonzepts ist, sehe ich persönlich keine Probleme in einer Fristverlängerung (müsste aber trotzdem kurz Rücksprache mit den übrigen Spielern in Aqua halten). Ohne diese Ergänzung scheint mir eine derartige Verschärfung der Regeln für Gebietserweiterungen zu undifferenziert als dass ich sie befürworten könnte. Falls die Frage aufkommt weshalb ich soviel Wert auf einen hypothetischen Fall lege der zwar denkbar ist aber bislang nie eingetreten, solange es ein hypothetischer Fall ist kann über die Frage objektiv diskutiert werden. Taucht erst mal eine konkrete MN auf die in dieses Schema fällt wird es immer an dieser bestimmten MN festgemacht werden. Ist sie einigen Delegierten aus irgendeinem Grund besonders sympathisch so werden diese womöglich auf Biegen und Brechen versuchen eine Eintragung zu erzielen, haben bestimmte MNs etwas gegen den Neuzugang werden soviele Steine in den Weg gelegt wie man finden kann, ein Präzedenzfall würde aber so oder so geschaffen. - Mehregaan - 15.06.2011 Über diese Änderung kann man gerne diskutieren aber in diesem Fall halte ich für meine Änderung dann doch eher 12 Monate angebracht. - Bianca Böhm - 15.06.2011 Ich bin für: Geteilte Staatsgebiete (in Form von z. B. Kolonien fernab von der Heimat) direkt bei Neueintragung zulässig, sofern sie ausgestaltet, also auch aussimuliert sind. Dann aber 12 Monate Wartefrist für weitere Gebietserweiterungen, um unausgegorenen Ideen a la "Ach, ich mach mich mal was breiter auf der Karte, weil ich eine riesige Kriegsnationen simulieren und alle kaputt machen will" (oder so in der Art) vorzubeugen. Aber, entschieden gegen die Erlaubnis, dass das Direktorium über Ausnahmen entscheidet, egal wann und warum und wofür auch immer. Die Karte ist nach wie vor eine Sache der Interessen der Gemeinschaft, nicht des Direktoriums. Die sind und bleiben, so blöd es auch klingt, Erfüllungsgehilfen. - Mehregaan - 15.06.2011 Ja, aber da muss erst recht wieder jemand entscheiden was genügend ausgestaltet und aussimuliert ist. Tun das dann die Nachbarn oder das Direktorium oder wer? - Friederike Fresse - 15.06.2011 Ich sehe mich angeregt darauf hinzuweisen, daß das Direktorium i.d.R. dein mitspielender und zweckmäßiger Freund ist, der darauf achtet, daß das traditionsreiche Schiff nicht untergeht. Die geschürten Ängste vor einem machtbesessenen Karten-Dominator im Mantel eines gewählten Direktoriumsmitgliedes sind seit dem Kaiser in meinen Augen unbegründet. Edit: Damit meinte ich nicht den aktuellen Kaiser, sondern den Kleinwüchsigen mit Hang zum Französischen. - Erica Simmons - 15.06.2011 Zitat:Original von Bianca Böhm Die Variante, Ausnahmegenehmigung durch das Direktorium mit Vetomöglichkeit für Beiratsmitglieder war meiner Meinung nach die Variante die das Verbot der Eintragung geteilten Staatsgebietes am wenigsten aufgeweicht hätte und ist deshalb damals von mir so vorgeschlagen worden. Wenn die Wartefrist für Gebietserweiterungen aber derart erhöht wird können wir auch gerne darüber reden §5 (7) komplett zu streichen. Auf die Art wäre es grundsätzlich für das Eintragungsverfahren irrelevant ob eine neue MN sich mit geteiltem oder zusammenhängendem Staatsgebiet eintragen lässt (nur gäbe es im Falle geteilten Staatsgebietes eben wahrscheinlich mehr vetoberechtigte Nationen). Sofern das übliche Vetorecht bei Eintragung auch in solchen Fällen als ausreichend empfunden wird (aber warum sollte es das eigentlich nicht) dürfte diese Variante auch in Ordnung sein. Eine Frist von vollen 12 Monaten scheint mir etwas extrem, ich würde spontan eher zu 6-9 Monaten tendieren. |