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- Haro Huusdroddel - 04.07.2011 Bei der am 08.06.2010 abgeschlossenen Wahl des Exekutivdirektors erreichte kein Kandidat eine Mehrheit. Hiermit wird die Wahl neu ausgeschrieben. Bewerber um das Amt können gemäß Artikel 5 Punkt 1. der Geschäftsordnung bis zum nur hier im Thread ihre Kandidatur bekanntgeben. Zitat Saxburger.. Ich habe in Fuchsen kein ID aber Paolo schon und dies kam von Ihm. - Kaiser Veuxin II. - 04.07.2011 Zitat:Original von Haro Huusdroddel Wie bereits in Fuchsen gesagt, lohnt es sich, die Geschäftsordnung zu lesen und das daraus abzuleiten, nicht aus alten Wahlvorgängen. Die sind zwar schön und gut, tun aber absolut nichts zur Sache. Zitat:Ich habe in Fuchsen kein ID aber Paolo schon und dies kam von Ihm. Wer’s glaubt.
- Haro Huusdroddel - 04.07.2011 1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 7 oder 8 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage. Soo? und? Der Ausschreibungs Frist d.h die Kandidatur Zeit könnte verkürzt werden. Wahl...Ausschreibungsfrist sind 2 verschiedene Sachen. - Haro Huusdroddel - 04.07.2011 Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen 1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 7 oder 8 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage. 2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet. [Durch Beschluß des Beirates vom 06.09.2010 gestrichen] 2. Vor Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 10 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet. 3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage. 4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet. 5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt. [Durch Beschluß des Beirates vom 03.07.2010 gestrichen] 5. Wahlen finden geheim statt. Gelangt man bei einer Wahl jedoch bereits zum zweiten Mal durch einen Gleichstand zu keinem Wahlergebnis, so wird die darauf folgende Wahl offen abgehalten. 6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden. 7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes. [Auf Beschluß des Beirates vom 24.09.2010 gestrichen] 7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig. So den ganzen Ballen...da soll ein mir mahl Zeigen das kein Kandidaturzeit geplannt ist bei eine Neu Wahl. - Kaiser Veuxin II. - 04.07.2011 GAH. Eben. Wahl und Ausschreibung sind zwei verschiedene Sachen. Und zur Wahl ist eindeutig geregelt (was sich zeigen würde, wenn man etwas weiter lesen könnte...): »5. Wahlen finden geheim statt. Gelangt man bei einer Wahl jedoch bereits zum zweiten Mal durch einen Gleichstand zu keinem Wahlergebnis, so wird die darauf folgende Wahl offen abgehalten.« Das ist alles, was in der GO zu einem zweiten Wahlvorgang steht, und davon, dass da nochmal eine Ausschreibung davor stattfinden sollte, steht da kein einziges noch so kleines Wort. Nur, weil das bei Deiner letzten Kandidatur so war, heißt das nicht, dass das bei dieser auch so ist. Was nicht explizit angegeben ist, ist nunmal Sache der wohlwollenden Auslegung der zuständigen Stelle, in diesem Fall des Wahlleiters. Und ich sehe es nunmal so, dass es bestimmt nicht im Willen der GO ist, die Wahl eines neuen Exekutivdirektors möglichst lange unnötig hinauszuzögern. EDIT: Erstens: Es gibt die Edit-Funktion, und die benutzt Du bitte auch. Zweitens, prophylaktisch: Bitte sieh davon ab, jetzt in einem dritten Beitrag die gesamte GO zu zitieren.
- Haro Huusdroddel - 04.07.2011 Wir sind aber bei der Erste..nicht der Zweite Wahlwiederhohlung.. Aber was soll es..mach es wie es dir passt ...Legal ,Illegal, sch...egal.
- Kaiser Veuxin II. - 04.07.2011 Ich habe hier nie von einer zweiten Wahlwiederholung gesprochen, sondern einem zweiten Wahlvorgang. Wie bei der GO hilft auch hier gründliches Lesen. :O - Haro Huusdroddel - 04.07.2011 5. Wahlen finden geheim statt. Gelangt man bei einer Wahl jedoch bereits zum zweiten Mal durch einen Gleichstand zu keinem Wahlergebnis, so wird die darauf folgende Wahl offen abgehalten.« Wer Lesen kann ist im Vorteil gewis.. Ich habe nicht behauptet das sie von eine Zweit Wahlwiederhohlung gesprochen haben.. - Kaiser Veuxin II. - 04.07.2011 Meine Güte, Dichandra, wird Dir das nicht langsam zu blöd? Man muss wirklich nicht immer mit allen Mitteln versuchen, noch den letzten Tritt auszuteilen, vor allem nicht mit so einem bescheuerten Argument. -.- Diskussion wird ausgelagert und geschlossen, ganz nach Hendrik: Feed the troll mit Deiner Faust.
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