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Kgr.Kush/Aotearoa - Druckversion

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Kgr.Kush/Aotearoa - Wen Djebau n Djet - 08.01.2012

Antrag auf Gebietserweiterung des Königreiches Kush (IL) gemäß § 6 des Kartenregelwerkes der OIK in der Fassung vom 22.08.2011.
Gleichzeitig möchten wir das Direktorium bitten von seinem Recht Gebrauch zu machen und die unnatürlich gerade Linie der Insel, auf der sich Futuna befindet, zu renaturisieren, also derart einzuzeichnen, wie es von unseren Freunden in Aquatropolis vorgeschlagen wurde.



[Bild: photo-259-805e8d8f.png]

Zum ältesten Post in Aotearoa: Klick mich

Benachrichtigung vetoberechtigter MNs:

Turanien (Der Thread wurde von mir im "falschen Forum" innerhalb Turaniens gepostet, ich bitte, mir dies nachzusehen.)

Wir sind uns ziemlich sicher das sowohl
Futuna
als auch
Aquatropolis
nicht vetoberechtigt sind, haben jedoch beide MNs schon aus Höflichkeit gleich mit informiert.

Reunion würden wir gerne informieren, haben dazu aber leider weder in der portugiesischen noch der englischen Version dazu eine Gelegenheit gesehen. Vielleicht kann ja jemand aus dem Direktorium helfen?

Vielen Dank an das Direktorium im Voraus. ;)


- Inga van Mauritz - 10.01.2012

Der Eingang wird bestätigt.


- Wen Djebau n Djet - 13.01.2012

Am Antrag generell ändern wir nichts, verkleinern jedoch das beanspruchte Territorium drastisch. Daraus ergibt sich zwingend, dass für Sonas an der gewünschten Stelle Platz frei gehalten wird.

Ein gönnerhaftes "Geht doch" möchten die Menschen hinter der MN Kush nicht hören.
Hier der neue Entwurf.
Letzter Vorschlag


- Inga van Mauritz - 17.01.2012

Nach eingehender Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass Réunion in der Tat derzeit keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme bietet.

Der geänderte Antrag ist daher soweit vollständig. Die Vetofrist beginnt dann heute und endet in 168 Stunden (7 Tagen), also am 24.01.2012.


- Wen Djebau n Djet - 18.01.2012

Vielen Dank, meine Dame. Und die beleidigte Leberwurst bleibt dann doch Delegierter Kush´s.


- Inga van Mauritz - 25.01.2012

Die beantragten Gebietsveränderungen sind ab sofort gültig.
Das Verfahren ist damit beendet.

gez. van Mauritz, Vizedirektorin für Kartenanträge