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Änderung des Artikel 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung der OIK - Druckversion

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Änderung des Artikel 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung der OIK - Ernst Willun - 18.03.2012

Ich beantrage die Änderung besagter Nummer (bzw. erstmal die Fällige Aussprache dazu) von:

Zitat:6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.

in

Zitat:6. Einer natürlichen Person ist es nur erlaubt ein einziges Delegiertenamt wahrzunehmen. Vertritt dieser Delegierte mehr als eine Virtuelle Nation, so haben die vertretenen Nationen bei Wahlen und Abstimmungen lediglich eine gemeinsame Stimme.

Begründung: Man will, daß ich Xinhai löschen lasse. Wink


- Kaiser Veuxin II. - 18.03.2012

Aussprache eröffnet.