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[Diskussion]Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung - Friedrich Alexander I. - 09.08.2014 Die Delegierte Bukaniens hat einen Antrag zur Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung gestellt. Zitat:Alte Fassung: Zitat:Neue Fassung: - Kaiser Veuxin II. - 09.08.2014 Was nun, einfache oder relative Mehrheit? Weiterhin ist das Semikolon an der Stelle falsch. - Friedrich Alexander I. - 09.08.2014 So wie ich das soll das je für den Fall ausgelegt werden. - Ernst Willun - 09.08.2014 Kurz und klar wäre Folgendes: Zitat:In die nach Abs.1 bezeichneten Funktionen* ist gewählt, wer bei der jeweiligen Wahl die meisten Stimmen erhält. Die Wahl findet alle 90 Tage statt. *Wahlweise: "Ämter" Man sollte allerdings mal drüber nachdenken, ob man nicht doch wenigstens die Hälfte der abgegebenen Stimmen verlangt, damit der betreffende einigermaßen legitimiert ist. Alternativ könnte man auch bei Kandidaten, die nur die meisten Stimmen haben, aber keine Mehrheit, eine Bestätigungswahl mit Ja/Nein nachstellen. - Willhelm von Bajar - 09.08.2014 Nun ja, eigentlich sind min. 50 % der Stimmen nicht Schlecht, aber desto mehr Kandidaten desto unwahrscheinlicher wird es das einer überhaupt 50 % bekommt. - Marcus Flavius Celtillus - 09.08.2014 Stichwort Stichwahl: Wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit nicht erhält (50%+1%) geht mit dem Zweitplatzierten in die Stichwahl. - Marcus Flavius Celtillus - 09.08.2014 Im zweiten Wahlgang reicht dann die einfache Mehrheit. - Willhelm von Bajar - 09.08.2014 Das währe Akzeptabel. - Kaiser Veuxin II. - 10.08.2014 Ich plädiere für ein Akzeptanzwahlrecht. - Penelope Castagnetti - 10.08.2014 Zitat:Original von Kaiser Veuxin II. Leider wurde ich vom Exekutivdirektor falsch zitiert. Antrag Das Semikolon ist schon an der richtigen Stelle. Zitat Penelope Castagnetti: "Ich finde eine Konkretisierung der Mehrheitsdefinition für sinnvoll weil die letzten Wahlen gezeigt haben, daß man das Ergebnis mal so, mal so auslegen kann. Welche Mehrheit erforderlich ist sollen die Delegierten bestimmen. " |