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Feststellung der Inaktivität Jingdao - Jose Diaz - 25.09.2018 Guten Tag, hier mit bitte ich den Beirat als Delegierter von Montana festzustellen, dass Jingdao inaktiv ist und so von der OIK Karte entfernt wird. Grundlage: § 9 (1) c) Kartenregelwerk Erforderliche Stimmen: 2/3 Mehrheit der Kartennationen im Beirat Der Staat ist nirgends und finden und auch der einzige, von den ich in 10 jhren MN's noch nie etwas gehört habe. - Mordechai B.E. - 30.12.2018 Darf ich fragen wie es jetzt ausseht mit diesem Verfahren? Wir sind immer noch aktiv, haben nur vergessen Sie zu informieren wo wir jetzt zu finden sind. Hier sind unsere Forun, und hier finden Sie unseren Wiki-Seiten, sollte das noch wichtig sein. - Amanda Tapping - 31.12.2018 Delegierter Mordechai B.E. leider - und verzeihen sie mir die Worte - kommt der Einwand etwas arg spät. Die Abstimmung endete zum 21. 11.2018 und dann gab es die 4 Wochen Widerspruchsfrist - die am 21.12.2018 endete. Ohne Oberlehrerin zu spielen - jeder Delegierte ist dazu da, seine Nation zu vertreten und die Forenadresse aktuell zu halten. Laut Regelwerk ist Jingdao damit seit 10 Tagen nicht mehr Mitglied der OIK. Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Das Direktorium tauscht sich darüber aus oder Jingdao durchläuft eine neue Eintragung. - Mordechai B.E. - 01.01.2019 Vielen Dank für die Antwort. Wir haben das Kartenregelwerk überprüft und müssen leider feststellen, dass Sie recht haben. Schlimmer noch, wegen der Löschung von Ladinorum können wir wahrscheinlich nicht ohne Änderungen an unserer alten Stelle zurückkehren? Ohnehin, wir werden schnellstmöglich eine neue Antrage erstellen. - Amanda Tapping - 05.01.2019 Zitat:Original von Mordechai B.E.Nun, wenn sich an ihrer Landesgröße nichts verändert hat - warum sollten sie etwas ändern? Nur weil der Nachbar als Vetopartner futsch ist - tut das nicht Not! Als Delegierte Caledonias,und Exekutivdirektorin der OIK, kann ich nur sagen, die OIK freut sich über jedes aktive Mitglied! - Jose Diaz - 07.01.2019 Das ist wirkliche twas ärgerlich, aber der erneuten Eintragung sollte doch nichts im Wege stehen. - Amanda Tapping - 05.02.2019 Nö |