Abstimmung über Änderung von §4 Kartenregelwerk - Diktatus Marius - 23.02.2006
Das Schahtum Futuna, vertreten durch Herrn Faantir Gried, beantragt den § 5 des Kartenregelwerkes wie folgt zu ändern.
Alte Fassung
Zitat:§5 Eintragung
1. Eine Eintragung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §6.
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluß eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten
mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss die
Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
4. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
Neue Fassung:
Zitat:§5 Eintragung
1. Eine Eintragung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §6.
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluß eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten
mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss die
Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
4. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. So die bereits im direkt angrenzenden Umfeld des einzutragenen Staates vorhandenen Staaten eine spezifische Geographie besitzen, muss der antragstellende Staat diese Geographie logisch topographisch weiterführen. Eine spätere Änderung der Geographie, die zur Unstimmigkeit der topographischen Merkmale an den Staatsgrenzen führt, zieht bis zur Wiederherstellung der Stimmigkeit einen Verlust der OIK-Delegiertenschaft für den entsprechenden Staat nach sich.
Ich bitte Sie nun Ihre Stimme abzugeben. Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.
Die Abstimmung dauert von heute an 7 Tage.
Edit: Schreibfehler
- Stefan Hellbusch - 23.02.2006
Ja.
- Faantir Gried - 23.02.2006
Das Schahtum Futuna stimmt mit Ja.
- Herzog von Kurland - 23.02.2006
Das Königreich Narapul stimmt mit Nein!
- Clausi I. von Alpinia - 23.02.2006
Das Königreich Alpinia stimmt mit Nein.
- Herzog von Lanßen - 23.02.2006
Das Königreich Forlindon stimmt mit Nein.
- Stanislav Goldmann - 23.02.2006
Für Freiland: Nein
- Suzanne deVega - 23.02.2006
Für die Republiek Leeuwensteen: JA
- Carmen I. - 24.02.2006
Für das Großherzogtum Arcor: Nein
- Dr. Thasco - 24.02.2006
Das Königreich Moncao stimmt mir Nein.
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