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Abstimmung: Änderung von Art. 5 GO - Druckversion

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Abstimmung: Änderung von Art. 5 GO - Frederic Aichberger - 24.04.2006

Der Delegierte des Freistaats Fuchsen beantragt in § 5 GO, den folgenden Absatz 6 einzufügen:

Zitat:"6. Wurden Vertreter von OIK-Mitgliedsstaaten nicht zu Beratungen, Wahlen oder Abstimmungen zugelassen und haben sie dieses nicht zu vertreten, so hat das Direktorium auf Antrag des Vertreters festzustellen, dass der angegriffene Beschluss unwirksam ist. Dies gilt nicht, wenn das Direktorium die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Das Direktorium hat eine Verzögerung in der Regel nicht zu vertreten, wenn sie 72 RL-Stunden nicht überschreitet."

Eine Vorgängerregelung gibt es nicht.

Ich bitte Sie nun Ihre Stimme abzugeben. Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.

Die Abstimmung dauert von heute an 7 Tage.


- Stanislav Goldmann - 24.04.2006

Für die Republik Freiland: Nein.


- Herzog von Lanßen - 24.04.2006

Königreich Forlindon: Nein


- Nara - 24.04.2006

Für die VSR Duban: Nein


- Georg von Nøresund - 24.04.2006

Wofür gibt es eigentlich den Extra Thread im 2. Stockwerk für Beiratsabstimmungen Rolleyes

Für das KR-Nøresund: Nein


- Dr. Thasco - 24.04.2006

Für das Königreich Moncao: Nein


- Carmen I. - 25.04.2006

Das Großherzogtum Arcor stimmt mit Enthaltung


- König Wilhelm VI. - 25.04.2006

Das Königreich Stauffen stimmt mit Nein


- Herzog von Kurland - 25.04.2006

Das Royaume stimmt mit Enthaltung


- Clausi I. von Alpinia - 25.04.2006

Für das Königreich Alpinia: Nein.