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Brief aus Soúnio - Druckversion

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Brief aus Soúnio - König Wilhelm VII. - 24.08.2006

Zitat:
[Bild: kypernfe2.jpg]




Sehr verehrter Herr Executivdirector,
Excellenzen,


wir, Wilhelm II., Fürst von Kypern, geben hiermit folgenden zwischen meinem Fürsthenthume und dem Neunkirchener Reiche gefaßten Contract, bekannt, welche die Souveränität über das Fürsthentum Kypern auf Seine kaiserliche Majestät Henri Louis zu Grimmberg überträgt. Wir bitten dieses bei der nächsten Actualisierung der Weltkarte zu berücksichtigen. Danke.



Zitat:[ek]Die Regierungen des Fürstenthums Kypern, nachfolgend Kypern genannt, und des Neuenkirchner Reichs, nachfolgend Neuenkirchen genannt, haben beschlossen, was folgt:

Art. 1
(1) Kypern ist ein Bundesland des Neuenkirchner Reichs.
(2) Kypern wird politisch und wirtschaftlich dem Neuenkirchner Reich angegliedert.

Art. 2
(1) Seine Durchlaucht Wilhelm II. bleiben weiterhin Fürst von Kypern und üben diejenigen Kompetenzen im Lande aus, die nicht unter die Zuständigkeit des Reichs fallen.
(2) Die Stauffische Erbfolgeregelung für Kypern hat weiterhin Bestand.

Art. 3
(1) Die Staatsbürgerschaft Kyperns fällt fort.
(2) Für alle Bürger Kyperns gibt es nur noch die Neuenkirchner Staatsangehörigkeit.
(3) Alle Bürger Kyperns genießen daher die laut Reichsgesetz in Neuenkirchen garantierten Bürgerrechte.

Art. 4
Das derzeit in Kypern geltende Recht bleibt bis auf weiteres in Kraft. Die Einführung des Reichsrechts in Bereichen, die nicht den Kompetenzen der Bundesländer unterliegen, erfolgt durch den Reichskanzler bzw. den dafür zuständigen Executoren.

Art. 5
Die zuständigen Executoren werden ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die zur Anpassung an den neuen Rechtszustand erforderlich sind; sie können auch von den Vorschriften des Reichsrechts abweichende Bestimmungen erlassen.

Art. 6
(1) Die Kyprischen Streitkräfte werden aufgelöst, über die weitere Verwendung von Gerät und Personal entscheidet der Executor für Krieg und Rüstung.
(2) Zum Schutze Kyperns werden entsprechende Einheiten der Neuenkirchner Reichswehr aufgestellt.
(3) Alle Stauffischen Truppen werden aus Kypern abgezogen, die Garnisonen Athiénou und Kallithéa geräumt.

Art. 7
Sämtliche auswärtige Verträge des Fürstentums Kypern bedürfen einer erneuten Ratifikation durch die Neuenkirchner Reichsregierung.

Art. 8
Die Verfassungen beider Staaten werden dergestalt modifiziert, daß sie mit einander entsprechend den Richtlinien dieses Vertrages kompatibel sind.

Art. 9
Beide Staaten werden bei der OIK Schritte zum Vollzug der Übernahme einleiten.

Art. 10
Dieser Vertrag wird mit den Unterschriften des Fürsten von Kypern, des Neuenkirchner Kaisers und des Neuenkirchner Reichskanzlers wirksam.





Für das Fürstenthum Kypern:

[Bild: willi7ua8.jpg]
Divina Gratia König von Stauffen, Fürst von Kypern etc. etc.



Für das Neuenkirchner Reich:

[Bild: bf_kaiser.png]
von Gottes Gnaden Neuenkirchner Kaiser, König von Grimmberg, Erzherzog von Coehren etc.

[Bild: bf_rk.png]
Großherzog zu Hoope, Reichskanzler



- Hermann zu Grimmberg - 24.08.2006

Ich bestätige die Echtheit des Vertrages.


- Herzog von Kurland - 25.08.2006

Majestät,

ich darf Ihnen mitteilen, dass ein Vetorecht bezüglich Ihres Antrages besteht. Dieses steht dem Marienordensstaat zu.
Somit ist diese Nation zu informieren.

gez.


- Stanislav Goldmann - 25.08.2006

Dies ist ein Brief und kein Antrag laut Kartenregel!


- Hermann zu Grimmberg - 25.08.2006

Für alle Paragraphenreiter:

Das Königreich Stauffen und das Neuenkirchner Reich stellen nach §5, 2 den Antrag, das Fürstentum Kypern, derzeit Bestandteil des Stauffischen Königreichs, an das Neuenkirchner Reich anzuschließen. Die Insel Kypern möge damit künftig den Zusatz "zu Neuenkirchen" tragen.

Die Vetonationen werden umgehend informiert.


- Stanislav Goldmann - 25.08.2006

Und schon kommen wir der Sache näher ...

§5 (2) ist jedoch nur für den Zusammenschluss zweier (kompletter) Staatsgebiete vorgesehen. Wenn ich den Antragsteller recht verstehe, soll aber nicht Stauffen von Neuenkirchen übernommen werden, sondern nur ein Teil Stauffens, oder?


- König Friedrich III. - 25.08.2006

Kypern ist nicht Teil Stauffens sondern steht unter stauffischem Protektorat, ist insofern gewissermaßen ein Staat...


- König Wilhelm VII. - 25.08.2006

Zitat:Original von König Friedrich III.
Kypern ist nicht Teil Stauffens sondern steht unter stauffischem Protektorat, ist insofern gewissermaßen ein Staat...

Nein, es ist seit dem 01. August ein Fürstenthum unter hohenstauffener Oberhoheit.


- König Wilhelm VII. - 25.08.2006

Zitat:Original von Herzog von Kurland
Majestät,

ich darf Ihnen mitteilen, dass ein Vetorecht bezüglich Ihres Antrages besteht. Dieses steht dem Marienordensstaat zu.
Somit ist diese Nation zu informieren.

gez.

Gewiß, Hoheit. Dieses geschah indessen. HIER


- Herzog von Kurland - 26.08.2006

*aus unerfindlichen Gründen kann ich mich im Forum des marienordenstaates nicht einloggen...*